Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachvortragende(r):

Tobias Eder, Büro ENIANO GmbH

 

Hans Gröbmayr, Geschäftsführer Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

Hans Gröbmayr führt kurz in den Sachverhalt ein und erklärt, dass die Energieagentur Ebersberg – München vom Landkreis München vor ca. 1 ½ Jahren den Auftrag erhalten habe, einen digitalen Energienutzungsplan für den Landkreis München in die Tat umzusetzen. Digital darum, weil dadurch die Gemeinden so wenig wie möglich belastet würden, denn die Daten würden relativ zentral abgefragt und verarbeitet werden können. Da die Energieagentur die Daten nicht verarbeiten könne, sei sie auf das Büro ENIANO und Herrn Eder gestoßen.

Tobias Eder stellt sich dem Gremium kurz vor und erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll) das Planungsinstrument ‚Energienutzungsplan‘ anhand der Zwischenergebnisse aus dem Münchner Energienutzungsplan.

KRin Franziska Hilger erkundigt sich, ob die Daten jedes Jahr aktualisiert würden, worauf Tobias Eder antwortet, dass sie die Kollegen*innen der Energieagentur „aufgleisen“, damit diese damit arbeiten können, um z.B. ihre Beratungsdaten in den GIS-Systemen selbst ein- bzw. nachpflegen zu können, um dadurch auf dem aktuellen Stand zu sein.

Auf die Nachfrage von KRin Franziska Hilger erklärt Tobias Eder, dass es sich um ein Open Source GIS-System handle, das bei der Energieagentur installiert sei.  

KRin Franziska Hilger bedankt sich für die Information und den interessanten Vortrag.

KR Martin Lechner begrüßt die Umsetzung eines Digitalen Energienutzungsplans für den Landkreis, weil es darin auch um die Wärme gehe, die seiner Meinung nach, genauso zur Grundversorgung gehöre, wie Strom, Wasser und Abwasser. Aufgrund der künftig einzuhaltenden Emissionsschutzwerte brauche man keine Hackschnitzel- bzw. Pelletheizung mehr machen, für die Erdwärme bräuchte es Genehmigungen, die oftmals nicht erteilt würden, er wisse nicht, was es für Alternativen noch gebe. Er erwarte daher, hierzu gute Vorschläge zu bekommen, wie der Landkreis bzw. die Gemeinden hier vorwärtskommen sollen.

KR Niklas Fent spricht sich für das Projekt aus und erkundigt sich, wie sich ENIANO bzgl. der Daten und deren Qualität absichere.

Tobias Eder erläutert am Beispiel ‚Gebäudenutzung‘ den schwierigen Part, denn die Gebäudenutzung liege in vielen verschiedenen Datensätzen vor, wie Online-Branchenbuch, zum Teil Kataster, in Gewerberegistern und dadurch habe man für ein Gebäude widersprüchliche Angaben. Es gebe vertrauenswürdigere oder qualitativ hochwertigere Datensätze, wie das Kataster von der Vermessungsverwaltung aber auch ungenauere, wie vielleicht veraltete Branchenbücher. Das sei ein Abwägungsprozess und der sei nicht einfach, so Eder. ENIANO habe hier eine relativ lange Erfahrung in größeren Städten und Landkreisen gemacht und sie arbeiten daran.

KRin Bianka Poschenrieder schlägt vor, bei Punkt 3 des Beschlussvorschlages den zweiten Satz „Der Auftrag wird nur vergeben, wenn eine Zuschusszusage des Fördermittelgebers in der Höhe von 70 % eingegangen ist“ zu streichen, da der Landkreis eine Klimaschutzregion sei und es nicht von einer Förderung abhängig machen solle, effiziente Projekte umzusetzen. 

Hans Gröbmayr erklärt, dass der Landkreis München das so gemacht habe, da es ansonsten zu lange gedauert hätte und der Fördermittelgeber sich nicht ganz sicher war, ob er einen Zuschuss geben wolle, wenn die Energieagentur den Auftrag gebe. Zwischenzeitlich sei aber alles geklärt. Die Klimaschutzmanagerin werde drei Angebote einholen und dem Fördermittelgeber unterbreiten. Er meine, dass es ziemlich schnell gehen werde, sodass es in einem ¼ Jahr soweit sein könnte, das Ganze „über die Bühne zu bringen“. Es gehe auch darum, dass, wenn die Anschlussförderungen beantragt würden, der Fördermittelgeber wisse, es ruhe auf einer guten Grundlage.

KR Manfred Schmidt erkundigt sich, welche Bohrtiefe gemeint sei, bei einer oberflächennahen Geothermie. Am Beispiel der Gemeinde Unterhaching erklärt er, dass bei einer tiefen Bohrung von ca. 2.000 m mit 118°C Temperatur zwei Komponenten (Strom und Wärme), was sehr wirtschaftlich sei und bei einer geringeren Tiefe mit 90°C Temperatur nur mehr eine Komponente (Wärme) bedient werden könnte, was auch noch wirtschaftlich sei, aber nicht ganz so interessant wäre, als wenn man beide Komponenten bedienen könnte.

Tobias Eder antwortet, dass KR Schmidt eine Tiefengeothermie angesprochen habe, welches ein großes Projekt mit eigenem Kraftwerk sei, das die Wärme über ein Netzwerk verteile. Zur Oberflächengeothermie gebe es die Erdwärmesonden, die Bohrtiefen bis 100 m auf dem eigenen Grundstück haben und damit das eigene Gebäude mit der Wärme aus dem Untergrund versorgen. Dann gebe es noch eine zweite Technologie, das Grundwasser zu nutzen, da sei die Bohrtiefe davon abhängig, wie tief das Grundwasser liege. Hier werde das Grundwasser nach oben ins Haus gepumpt, die Wärme entzogen und dann zurückgepumpt. Dann gebe es noch eine dritte Form, die sehr nahe Oberflächengeothermie. Hier werde auf einen ½ Meter tiefe eine Kollektormappe im Garten verlegt und Wärme aus der Fläche des Gartens entzogen. Die Technologien hätten unterschiedliche Rahmenbedingungen, was von ENIANO auch analysiert werde. Für die unterschiedlichen Fälle von Gebäuden und Orten seien die Technologien unterschiedlich geeignet. Das seien im Wesentlichen die drei Technologien der oberflächennahen Geothermie versus die Kraftwerkstechnologie in der Tiefengeothermie.

KRin Dr. Renate Glaser merkt an, dass sie von der Präsentation und der Idee, die hier verwirklicht werden solle, begeistert sei und stellt folgende Fragen:

a)    Wie lange werde es nach der Ausschreibung dauern, bis das Tool benutzt werden könne?

b)    Werden die analogen Daten in den digitalen Energienutzungsplan übernommen und wer müsse für die Aktualisierung aktiv werden?

c)    Im Landkreis wurden ja bereits verschiedene Überlegungen zur Tiefengeothermie angestellt und ob diese ebenfalls Teil des Datensatzes seien?

Tobias Eder antwortet, dass bezüglich der Tiefengeothermie im Landkreis München bereits große Aktivitäten über die Geothermie-Allianz Bayern laufen würden. Es würden laufend die Daten erhoben und aktualisiert. Hier sei eine große Aktivität da, auch mit der Energieagentur. Der Teil der Erhebung wurde für ENIANO als Arbeitspaket ausgespart, wenn sie es machen dürften, würden sie für den Landkreis an die Geothermie-Bayern herantreten. Die Experten an der TU würden ihnen dann die entsprechenden Daten liefern und die würde ENIANO auch beratend hinzuziehen. Zur Dauer erklärt er, dass für den Energienutzungsplan mit ca. einen Jahr Bearbeitungszeit gerechnet werden müsse. Um die Daten von den verschiedenen Stellen zu sammeln und zusammen zu führen, brauche ENIANO ca. ½ Jahr, die restliche Zeit werde für das Thema ‚Energie‘ benötigt.

Hans Gröbmayr erklärt, dass das Thema Tiefengeothermie im Landkreis nicht ausgespart werden solle, weil durch die großen Planungen des Landkreises München bzw. der Stadt München der Landkreis Ebersberg durch einen Fernwärmering auch betroffen sein werde. Es werde auch geprüft, wie der Landkreis Ebersberg möglicherweise die Wärme im Untergrund selber nutzen könne.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass er zu diesem Thema bereits Gespräche führe. Sollte sich eine Option ergeben, werde die Verwaltung zeitnah auf die Gremien zukommen. 

KR Martin Lechner schlägt vor, den zweiten Satz bei Punkt 3 des Beschlussvorschlages insofern abzuändern, dass der Auftrag vergeben wird, wenn eine Förderzusage des Fördermittelgebers eingegangen sei.

Nachdem es keine Gegenrede gibt, wird der Beschlussvorschlag bei Punkt 3 Satz 2 entsprechend geändert und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Klimaschutzmanagerin holt Angebote für die Umsetzung eines Digitalen Energienutzungsplans für den gesamten Landkreis Ebersberg und seine 21 Gemeinden ein.

2.   Der ULV-Ausschuss empfiehlt dem Kreis- und Strategieausschuss das Netto-Budget in Höhe von 21.000 € im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen (70.000 € Aufwand, 49.000 € Zuschuss).

3.   Der Auftrag wird an das wirtschaftlichste Angebot vergeben. Der Auftrag wird vergeben, wenn eine Förderzusage des Fördermittelgebers eingegangen ist.