Der Landrat eröffnet die Beratung und erteilt KR Manfred Schmidt das Wort.

KR Manfred Schmidt erklärt, dass er gegen die Förderrichtlinien als freiwillige Leistung grundsätzlich Bedenken habe, da der Bund und der Freistaat offensichtlich hier schon fördern würden. Er halte diese Förderung auch für sehr kompliziert und für ein „personalintensives Nebeneinander“. Statt Verwaltungsvereinfachung sei es nach seiner Auffassung ein Bürokratismus mit Verweis auf den in der Sitzungsvorlage erläuterten Ablauf. Er sei strickt gegen Freiflächen PV-Anlagen, soweit sie landwirtschaftliche Flächen vernichten würden, ansonsten sei nichts dagegen zu sagen. Landwirtschaftliche Flächen seien so kostbar und selten, gerade in Oberbayern/Bayern, dass diese keinesfalls auch noch durch PV-Anlagen geschmälert oder reduziert werden dürften. Er würde die Finanzmittel, die in den Förderrichtlinien vorgesehen seien, lieber in die Renaturierung von Mooren einsetzen. Da Moore gemäß den Aussagen von Fachleuten zur hydrologischen Verbesserung dienen würden, was ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende sei. Denn ein renaturiertes Moor binde pro Hektar 1,5 t klimaschädliches CO2 Treibhausgas pro Jahr. Nach unverbindlichen Schätzungen weise die Landkreisfläche von rd. 54.500 Hektar weit mehr als 10.000 Hektar an möglichen Moorflächen aus. Das würde die gewaltige Klimaleistung von ersparten 30.000 t CO2 schädliches Treibhausgas im Jahr bedeuten. Zusätzlich wäre die Renaturierung ein hoher Beitrag zu Natur- und Artenschutz. Er listet einige größere Moore im Landkreis auf. Er verweist auf ein Merkblatt des Landratsamtes, indem es heiße: „So gehe die Energiewende: Effektiver Klimaschutz durch Renaturierung von Mooren. Energiewende, Klimaschutz und Moorrenaturierung sind untrennbar miteinander verbunden.“ Diese Aussicht würde er auch als Amateur teilen. An den Landrat gewandt erklärt er, dass er einen Antrag oder zumindest eine Anfrage stellen werde, wie es bezüglich der Renaturierung von Mooren, insbesondere der beiden Moore ‚Katzenreuther Filzen‘ und ‚Brucker Moos‘, im Landkreis aussehe.

Auf Nachfrage ob er diese Anfrage schriftlich stellen werde, bejaht dies KR Schmidt. Der Landrat stellt fest, dass es keine weitere Wortmeldung gebe.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Um den Umbau auf erneuerbare Energien im Strom- und Wärmesektor voranzubringen, erlässt der Landkreis Ebersberg die Richtlinien zur Unterstützung der Kommunen des Landkreises für Gutachtens- und Planungsleistungen zur Errichtung von Anlagen für Erneuerbaren Energien.

2.   Diese Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 6 zum Protokoll).