Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachvortragende(r):

Gerhard Griesbeck, Mitarbeiter SG 33, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

Der Landrat begrüßt Gerhard Griesbeck und die Vertreter der Ebersberger Jägerschaft (Dr. Karem Gomaa, Vorsitzender der Kreisgruppe Ebersberg des Bayerischen Jagdverbandes e.V., Markus Schmid, als dessen Stellvertreter und Franz Tuscher sen., Vorsitzender und Sprecher des Schwarzwildarbeitskreises Ebersberg).

Gerhard Griesbeck erläutert den Sachverhalt und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

In der darauffolgenden Beratung plädiert KR Thomas von Sarnowski dafür, die Abschussprämie auf 100 € zu erhöhen.

Konsens im Gremium ist, den Jägern für die Regulierung des Schwarzwildbestandes im Landkreis einen Zuschuss zukommen zu lassen.

Zum Vorschlag von KR Thomas von Sarnowski erklärt der Landrat, dass die Abschussprämie nicht aufgestockt werde und stellt den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Revierinhaber im Landkreis Ebersberg erhalten rückwirkend zum 01.04.2020 (Beginn des Jagdjahres) für jedes außerhalb des eingezäunten Ebersberger Parks erlegte Stück Schwarzwild eine pauschale Abschussprämie von 80,-- € als freiwillige Leistung des Landkreises Ebersberg. Diese Förderung des Schwarzwildabschusses ist vorläufig auf drei Jagdjahre, d. h. bis zum 31.03.2023 befristet.

2.   Der Forstbetrieb Wasserburg erhält unabhängig davon als Jagdausübungsberechtigter im (eingezäunten) Ebersberger Park für jedes dort erlegte und verwertbare Stück Schwarzwild rückwirkend zum 01.04.2020, vorläufig befristet bis zum 31.03.2023 eine Pauschale von 11,-- € als Ersatz für die entfallene Befreiung von der Gebühr für die vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinen.