Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 06.03.2017, TOP 7

ULV-Ausschuss am 18.07.2017, TOP 5

ULV-Ausschuss am 19.06.2018, TOP 7

ULV-Ausschuss am 09.07.2019, TOP 4

Sachvortragende(r):

Dipl.-Ing.(Univ.) Josef Gruber-Buchecker,  Ingenieurplanung
Erschließungsplanung - Tiefbau - Straßenbau
Ingenieurvermessung Geographische Informationssysteme

Martin Riedl, Mitarbeiter AL1, Grunderwerb für Radwege und Straßenbau

(Die Tischvorlage ‚Offener Brief‘ zum Thema Fahrradstraße auf der St 2351 zwischen Glonn und Moosach/Erhalt des Bahndammes als geschlossene Biotop-Verbindungsachse vom 29.09.2020 liegt als Anlage 10 und die Stellungnahme der Gemeinde Moosach als Anlage 11 dem Protokoll bei; Anmerkung der Schriftführerin).

Josef Gruber-Buchecker erläutert das Untersuchungsergebnis der Machbarkeit eines Rad- und Wanderwegs von Grafing-Bahnhof nach Glonn entlang der Achse des ehemaligen Bahndamms anhand einer Präsentation (Anlage 12 zum Protokoll).

Der Landrat bedankt sich für den Vortrag und erklärt, dass die Mitarbeiter*innen der unteren Naturschutzbehörde (uNB) bei den Planungen miteingebunden wurden und jetzt auch in der Sitzung anwesend seien.

Der Landrat eröffnet die Beratung.

KR Manfred Schmidt verliest sein Statement und stellt einen Änderungsantrag:

„Ein alltagstauglicher Fahrradweg von Bhf. Grafing nach Glonn ist zwar ein höchst löbliches Unterfangen, jedoch nicht auf Kosten geschützter Naturflächen.

Die im Jahre 1994 unter Landrat Hans Vollhardt erlassene Verordnung „Schutz des Alten Bahndammes zwischen der Stadt Grafing und dem Markt Glonn als Landschaftsbestandteil“ bestätigt in § 3 das öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung - so wörtlich – als Refugium für gefährdete Pflanzen- und Tierarten sowie die Forderung nach nachhaltiger Funktion als Vernetzungselement und Trittsteinbiotop.

Der mit 16 Nummern umfangreiche Verbotskatalog des § 4 verbietet u.a. die Störung der pflanzlichen und tierischen Lebensbereiche, das Befahren mit Fahrzeugen aller Art, das Neu-Anlegen von Straßen, Wegen, Pfaden oder Steigen sowie deren Veränderung und vieles mehr.

Die eng gefassten Ausnahme- und Befreiungstatbestände treffen allesamt nicht zu, wobei eine Befreiung ohnedies nur im Einzelfall, aber keineswegs für ein Bündel von Maßnahmen in Betracht käme und zusätzlich nur nach pflichtgemäßem Ermessen möglich wäre.

Die also für den beantragten Beschluss erforderliche Aufhebung und wesentlich zu ändernde Neufassung der VO dürfte schon deshalb keinen Bestand haben, weil die schutzbedürftigen Voraussetzungen unverändert fortbestehen.

Eine – wie beantragt – grundsätzliche und nachhaltige Minderung des Schutzzweckes scheidet daher nach meiner festen Überzeugung von vorneherein aus.

Gleichzeitig würde sich der Landkreis bei entsprechendem Beschluss als Verordnungsgeber dem Vorwurf aussetzen, seine selbst festgelegten Sanktionsmaßnahmen des § 7 mutwillig zu provozieren, was höchst bemerkenswert wäre.

Eine im Falle der „Dennoch-Beschlussfassung“ evtl. beantragte rechtsaufsichtliche Prüfung oder gar eine Normenkontrollklage zum BayVGH dürfte also durchaus erfolgversprechend sein, wobei weder Federführung noch Initiative bei mir liegen sollten, da den größeren Fraktionen hierfür die stärkeren Ressourcen zur Verfügung stehen. Da sich an den Voraussetzungen für den Schutzzweck nichts geändert hat, dieser vielmehr durch den inzwischen jahrzehntelang gewährten Schutz durch zusätzliche Qualitätssteigerung noch dringlicher geworden ist, würde sich der Landkreis auch widersprüchlich zu seinem früheren Verhalten darstellen, sich also eine Art „venire contra factum proprium“ vorwerfen lassen müssen. Unsere Fraktion tritt für die uneingeschränkte Beibehaltung des Landschaftsbestandteiles ein und lehnt insbes. die Nr. 2 des Beschlussvorschlages ab.

Ich stelle folgenden Änderungsantrag für einen Radweg entlang der EBE-13:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Fortführung der bereits bis Pienzenau bestehenden Radwegverbindung weiter bis Glonn zu prüfen und den dazu erforderlichen Grunderwerb einschließlich Realisierungschancen sowie die insgesamt anfallenden Kosten zu ermitteln. Dabei sind die sich im Landkreiseigentum befindlichen Flächen entlang der EBE-13 aufzulisten.

Begründung:

Von Grafing Bhf bis Pienzenau besteht bereits ein Fahrradweg.

Von Pienzenau bis Glonn sind entlang der EBE-13 in nicht unerheblichem Umfang (teilweise von ca. 2m bis fast 8 m) einseitig bzw. beidseitig der Straßentrasse landkreiseigene Vorratsflächen vorhanden, die für einen Radweg nutzbar gemacht werden könnten.“

Er bittet das zu prüfen und diesem Antrag wohlwollend gegenüber zu treten.

Martin Riedl geht in seiner Präsentation (Anlage 13 zum Protokoll) auf die verschiedenen Stellungnahmen ein, erläutert gesetzliche Grundlagen und Meinungen aus Gremien und die Prüfung einer möglichen Verwirklichung eines Fahrradschutzstreifens an der ST2351.

KRin Dr. Renate Glaser erläutert den gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Ausschussgemeinschaft ÖDP/Die Linke und SPD und erklärt, dass es tatsächlich ein politischer Radweg sei. Das Thema sei in der Gemeinde Glonn längst bekannt und im Gemeinderat diskutiert worden. Es wurde dort ein Meinungsbild abgegeben, das in der Präsentation zitiert wurde. Sie stellt die Frage, ob der Bahndamm geopfert werden müsse, wenn es durch Einrichten einer Fahrradstraße zwischen Glonn und Moosach als alltagstaugliche Radverkehrsverbindung eine kostengünstige Lösung gäbe und das möchte sie hier diskutieren.

Der Landrat verweist auf die Uhrzeit und den § 20 Abs. 8 der GeschO-KT, dass die Sitzung nur mit einer Mehrheit weitergeführt werden könne.

KRin Franziska Hilger merkt an, dass das Gremium sich an den eigenen Beschluss halten solle.

KRin Bianka Poschenrieder schließt sich ihrer Vorrednerin an.

KR Manfred Schmidt stellt einen Geschäftsordnungs-Antrag durch Heben beider Hände und verweist auf die Uhr. Der Landrat merkt an, dass KR Schmidt bereits zu diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag gestellt habe.

Der Landrat stellt den § 20 Abs. 8 der GeschO-KT zur Abstimmung.

 

 

 

Nachdem die Mehrheit beschlossen hat, die Sitzung nicht fortzuführen erklärt der Landrat, dass die weitere Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes auf die nächste ULV-Sitzung im November vertagt und zu Beginn der öffentlichen Tagesordnung gesetzt werde.

Die ebenfalls aus Zeitgründen nicht mehr behandelten nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte werden auch auf die Sitzung des ULV-Ausschusses am 25.11.2020 vertagt.

 

Der Landrat schließt die Sitzung um 19:07 Uhr.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Fortführung der Sitzung über die Dauer von fünf Stunden und 19:00 Uhr hinaus (§ 20 Abs. 8 der GeschO-KT).

&

abgelehnt

Ja 1   Nein 13

Die erforderliche Mehrheit ist nicht erreicht und die Sitzung ist damit zu beenden.

Die weitere Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist damit zurückgestellt.