Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Vorberatung        

AG PuV vom 15.09.2020, TOP 3

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, Leiter Büro Landrat

 

Michael Ottl erläutert die Änderungsvorschläge zur Entschädigungssatzung, die von den Vertretern der Fraktionen sowie der Ausschussgemeinschaft in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung am 15.09.2020 einvernehmlichen erarbeitetet wurden. Diese lauten wie folgt:

  1. Genderneutralität

Um dem Gebot der Genderneutralität Rechnung zu tragen wird durchgängig „-*innen“ hinter die maskuline Form eingefügt.

  1. § 1 Abs. 1

In § 1 Abs. 1 wurde das Sitzungsgeld als Aufwandsentschädigung definiert, um zu verdeutlichen, dass durch diese Geldleistung ein Mehraufwand der ehrenamtlich tätigen Kreisbüger*innen abgegolten wird und es sich nicht um eine Vergütung handelt.

  1. § 1 Abs 1 lit. c

In § 1 Abs. 1 wurde ein weiterer Buchstabe (c) eingefügt, um sämtliche Gremien von der Entschädigungspflicht zu erfassen.

  1. § 1 Abs. lit. d

Zukünftig sollen nicht mehr lediglich 12, sondern 15 Fraktionssitzungen p.a. entschädigungspflichtig sein.

Hierzu merkt Michael Ottl an, dass diese Zahl im vorliegenden Entwurf (Anlage 1 zum Protokoll) noch angepasst werde.

  1. § 1 Abs. 1 a.E.

Die Regelungen unter § 1 Abs. 1 sollen rückwirkend ab Beginn der laufenden Wahlperiode gelten. Die Aufwandsentschädigung soll sich ab dem 01.01.2023 auf 60 Euro erhöhen.

  1. § 2 Abs. 2

Die Ersatzleistungen sollen rückwirkend ab Beginn der Wahlperiode von 12 Euro auf 20 Euro pro Stunde angehoben werden.

  1. § 3

In § 3 soll geregelt werden, dass die Entschädigung für im Kreistag vertretene Wahlvorschläge von 5 Euro auf 10 Euro je Mitglied ansteigt. Die Mindestentschädigung soll entsprechend von 25 Euro auf 30 Euro angehoben werden. Auch hier soll eine rückwirkende Geltung ab Beginn der Wahlperiode vereinbart werden.

  1. § 4

Die Entschädigung der Fraktionssprecher*innen soll von 30 Euro auf 75 Euro angehoben werden. Weitere 10 Euro, statt bisher 5 Euro, sollen je Fraktionsmitglied bezahlt werden. Auch hier gilt eine Rückwirkung ab dem 01.05.2020.

  1. § 4a

Die Technikpauschale soll von 15 Euro auf 40 Euro p.m. angehoben werden.

  1. § 6

Auch ehrenamtlich tätige Kreisbürger*innen, die keine Kreisräte sind, erhalten für ihre Tätigkeit rückwirkend ab dem 01.05.2020 ein Sitzungsgeld in Höhe von 50 Euro. Dieses wird ab dem 01.01.2023 auf 60 Euro erhöht.

  1. § 6a

Im neu eingefügten § 6a werden für besondere Formen des ehrenamtlichen Engagements Entschädigungssätze geregelt.

In der anschließenden Beratung bittet KR Manfred Schmidt im Protokoll festzuhalten, dass er die Genderneutralität sprachlich für ein Demutsverhalten und für eine Kapitulation gegenüber einem fragwürdigen Zeitgeist sowie für eine sprachliche Verunglimpfung halte.

KR Alexander Müller erklärt, dass er die Technikpauschale in Höhe von 40 € als nicht angemessen betrachte. Für ihn seien die bisher angesetzten 15 € völlig ausreichend, denn der Sinn dieser Pauschale sei ja nicht die Unterlagen auszudrucken, sondern eine elektronische Dokumentensammlung zu machen.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. 


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisräte und Kreisbürger vom 23.07.1990 wird aufgehoben.

2.   Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisrät*innen und Kreisbürger*innen vom xx.xx.2020 (Entschädigungssatzung) wird beschlossen und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Es wird Bezug genommen auf die Entschädigungssatzung, die dem Beschluss beizufügen ist.