Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Der Landrat informiert, dass die Regierung von Oberbayern, in ihrer Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes, nach intensiver Beratung mit dem Büroleiter des Landrats, Michael Ottl, lediglich folgende Fragestellung für das geplante Ratsbegehren als rechtlich zulässig erachtet habe:

„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Ebersberg zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und zur Förderung der Landschaftspflege die ihm zur Verfügung stehenden grundstücksrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um darauf hinzuwirken, dass im Ebersberger Forst maximal fünf Windräder errichtet werden?“

Im ULV-Ausschuss sei gesagt worden, so der Landrat, dass diese Formulierung den Bürger*innen nicht verständlich vermittelbar sei, worauf er auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hingewiesen habe, bei dem den Bürger*innen ein komplexer Gesetzestext vorgelegt wurde. Die Formulierung wurde dann vom ULV-Ausschuss mit knapper Mehrheit (8:7) beschlossen. Die vom ULV-Ausschuss beschlossene Briefwahl in der ersten Maihälfte 2021 (mit 14:1 Stimmen) müsse erst noch geprüft werden, daher werde dem Beschlussvorschlag das Wort ‚möglichst‘ noch eingefügt.

Der Landrat eröffnet die Beratung zu Punkt a) Fragestellung.

KRin Waltraud Gruber erklärt, dass sie nochmals ihre Position klar darstellen wolle. Sie habe gegen das Ratsbegehren gestimmt, weil sie meine, als Kommunalpolitikerin müsse sie Verantwortung übernehmen, um durch den Beschluss (WEA im Ebersberger Forst) unabhängig von fossilen Energieträgern bis 2030 zu werden. Die Formulierung halte sie für schwer verständlich.

KR Albert Hingerl erklärt, die Energiewende solle mit den Gemeinden mit aller Kraft weitergetrieben werden. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen seien der Meinung, das selber entscheiden zu können. Seiner Meinung nach werde das Ratsbegehren noch zum Problem, sollte es abgelehnt werden.

Der Landrat erklärt, sollten die Bürger*innen nicht aktiv hier eingebunden werden, würden diese Unterschriften sammeln, schließlich sei der Ebersberger Forst das grüne Herz des Landkreises.

KR Manfred Schmid erklärt, dass dieser Bürgerentscheid eine Alibifunktion habe und schiefgehen könne. Für ihn passe die Aussage nicht, dass fünf Windräder im Ebersberger Forst förderlich für die Landschaftspflege sein sollen. Der Flächenbedarf hierfür, als auch für ein Umspannwerk, sei seiner Meinung nach kaum diskutiert worden. Auch sei die Voraussetzung für eine Starkstromleitung nicht erfüllt, was möglicherweise ein k.o.-Kriterium sei. Aus seiner Sicht, werde das Ratsbegehren abgelehnt werden. Er appelliert: „Hände weg, vom Ebersberger Forst.“

KR Karl Schweisfurth erklärt, dass er gegen die Formulierung stimmen werde.

KR Lakhenna Leng bedauert, dass bereits seit 2018 viel zu viel Zeit vergangen sei.

KR Alexander Müller erklärt, dass das Ratsbegehren einem Bürgerentscheid zuvorkommen solle.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erklärt, dass seine Fraktion dem Ratsbegehren zustimmen werde, da ihrer Meinung nach die Windräder eine wichtige Säule für den Energiewandel seien.

KR Manfred Schmidt stellt folgenden Änderungsantrag: Der Bürgerentscheid soll zusammen mit der Bundestagswahl 2021 stattfinden.

Der Landrat stellt die Punkte einzeln zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

a)  Die Fragestellung des Ratsbegehrens lautet wie folgt:

„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Ebersberg zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und zur Förderung der Landschaftspflege die ihm zur Verfügung stehenden grundstücksrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um darauf hinzuwirken, dass im Ebersberger Forst maximal fünf Windräder errichtet werden?“

&

angenommen

Ja 8   Nein 5

b)  Der Bürgerentscheid soll an folgendem Zeitpunkt stattfinden:

1)  Antrag zur Geschäftsordnung von KR Manfred Schmidt:

Der Bürgerentscheid soll zusammen mit der Bundestagswahl 2021 stattfinden.

&

abgelehnt

Ja 1   Nein 12

 

2)  Der Bürgerentscheid soll in der ersten Maihälfte 2021 möglichst in Form einer reinen Briefwahl stattfinden.

&

angenommen

Ja 12   Nein 1