Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 06.03.2017, TOP 7

ULV-Ausschuss am 18.07.2017, TOP 5

ULV-Ausschuss am 19.06.2018, TOP 7

ULV-Ausschuss am 09.07.2019, TOP 4

Der Landrat erklärt, dass der als Tischvorlage ausliegende Änderungsantrag (Anlage 1 zum Protokoll) der Kreistagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, ödp, DIE LINKE und der SPD vom 24.11.2020 aufgrund der Kurzfristigkeit von der Verwaltung nicht vorbereitet werden konnte, aber im Rahmen des Tagesordnungspunktes mitbehandelt werden könne. Da der Tagesordnungspunkt bereits am 08.10.2020 behandelt und damals aufgrund der vorgerückten Stunde vertagt wurde, eröffnet der Landrat sogleich die Debatte.

KR und Antragsteller Thomas von Sarnowski erklärt, dass der Änderungsantrag eine kleine Korrektur gegenüber dem Antrag vom 13.09.2020 enthalte, um die rechtlichen Bedenken, die geäußert wurden, nochmals klarzustellen. Er erklärt, dass er in seiner Rede mit Tirol beginnen möchte, weil dort seit letztem Jahr auf den größeren Alpenpässen die Durchfahrt für Motorräder verboten sei. Das „Motorradfahrerproblem“ habe sich bereits in die Bayerischen Alpen verlagert und dort gebe es bereits eine Initiative, die den einen oder anderen Pass in den Blick genommen habe. Daher sei es für ihn absehbar, dass sich Freunde des Motorradfahrvergnügens Ausweichstrecken suchen würden. Die Strecke Moosach – Glonn sei beliebt für Leute von Auswärts, um mit dem Cabrio, dem Sportwagen oder dem Motorrad hier ihre Vergnügungsfahrten durchzuführen. Es sei nicht im Sinne der Bürger*innen, hier eine beliebte Motorradstrecke zu haben, sondern eine Verkehrsverbindung, die die Leute sicher von A nach B bringen solle. Eine Fahrradstraße gebe die Möglichkeit, dieses Problem, das die Anwohner belaste, zu lösen, so KR von Sarnowski. Die Stellungnahmen der Gemeinden Glonn und Oberpframmern, die davor warnen würden, dass die Autofahrer, die nach Zorneding fahren müssten, auf sie ausweichen würden, sehe er überhaupt nicht, denn die Strecke oberhalb der Kreisstraße 13, sei nur 600 m länger und laut Google-Maps sogar schneller. Er könne daher die Sorgen, die manche hätten, dass über Oberpframmern gefahren werden könnte, nicht nachvollziehen. Ursprünglich war von den Antragsstellern beantragt worden, so KR von Sarnovski weiter, nur die ST2351 für Anlieger freizugeben, aber sie hätten das im Änderungsantrag auf den Kfz-Verkehr allgemein erweitert, um auch die Bedenken auszuräumen, dass es Probleme mit dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz geben könnte. Damit sei die Fahrradstraße eine freie Straße. Er möchte Bezug nehmen auf eine Stellungnahme des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.), indem sehr klar ausgedrückt sei, dass ganz andere Begebenheiten vorliegen müssten, damit das mit dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz nicht mehr vereinbar wäre. Solange der Kfz-Verkehr hier durchfahren könne, was die Antragssteller auch anregen würden, sei es rechtlich möglich. Rechtlich möglich sei auch, Fahrradstraßen außerhalb von Ortschaften, als auch auf Kreis- und Staatsstraßen anzuordnen. Nur könne das Gremium nicht beschließen, dass dort eine Fahrradstraße entstehen müsse, sondern sie könnten nur einen Prüfauftrag an das Straßenbauamt anregen. In diesem Sinne wäre das die zweite Änderung des Änderungsantrages. An die Kolleg*innen des Ausschusses gewandt erklärt er, dass ein Versuch nichts kosten würde, abgesehen von zwei Schildern und einer geringen Öffentlichkeitsarbeit. Er würde daher appellieren, es wenigstens zu versuchen und zu prüfen, ob eine Fahrradstraße eingerichtet werden könne. Es sei ein Verkehrsversuch, der auf ein Jahr begrenzt werden könnte. In dieser Zeit könnten Erfahrungen gesammelt werden. Im besten Fall würde dadurch ein schöner, breiter Radweg geschaffen, ohne viel Kosten für den Landkreis und im schlimmsten Fall, müsste sich das Gremium nach einem Jahr nach einer anderen Lösung umsehen. Er appelliere daher an die Kolleg*innen, sich das zu trauen. Es könnte Bayerns erste Fahrradstraße außer Orts sein. Die rechtlichen Bedenken seien seines Erachtens durch die Stellungnahme des ADFC ausreichend ausgeräumt. Die Antragssteller hätten auch die anderen rechtlichen Stellungnahmen gesehen, dies könnte aber auf Antrag von diesem Gremium nochmals fundiert geprüft werden. Er bittet, sich diesem Prüfauftrag nicht zu verschließen.

KRin und Antragstellerin Dr. Renate Glaser erklärt, dass durch die Vertagung des Tagesordnungspunktes die Antragsteller mit der Stellungnahme des ADFC nochmals nachbessern konnten. Sie erklärt, dass es nicht nur um die fünf Kilometer Radweg gehe, sondern um mehr und zwar um die Frage, ob der Landkreis nachhaltige Mobilität wirklich wolle und, ob die Politiker*innen des Landkreises den Mut für eine echte Verkehrswende, den Mut für neue Wege hätten. Weiter erklärt sie, dass der Antrag, wie gerade vorgestellt, modifiziert wurde und es zwei juristische Positionen dazu gebe: Die Oberbehörden, wie der Ausschuss letztes Mal gehört habe und jetzt, aus ihrer nichtjuristischen Sicht, die fundierte Stellungnahme des ADFC. Sie erklärt weiter, dass sie als Politiker*innen entscheiden müssten, welchen Weg sie gehen würden. Sie lädt die Anwesenden zu einem gedanklichen Experiment ein und hält folgendes Statement:
Nehmen wir mal an, wir alle könnten frei entscheiden. Die Juristen hätten entschieden, eine Fahrradstraße ist rechtlich möglich – Prämisse. Dann wäre für mich die Frage, werden wir uns dann überhaupt für eine Fahrradstraße entscheiden wollen. Wollen wir den Vorrang für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wollen wir die Einschränkungen für den Autoverkehr herstellen? Wie gesagt, im Moment – rein hypothetisch. Oder wollen wir die Variante weiter so - Kreisstraße, Staatsstraße? Alles bleibt, wie es ist. Meine Frage: Haben wir den Mut für eine echte Verkehrswende, auch im Kopf?

KR Alexander Müller geht auf die Wortmeldung von KRin Dr. Glaser ein und stimmt ihr zu, dass es eine juristische und eine politische Komponente gebe. Die juristische Komponente sei durch den Änderungsantrag noch einmal dazugekommen. Die sei aber nicht neu, denn er habe sie vor ca. drei Monaten im Internet gelesen. Das gleiche Verfahren gebe es sowohl in Hessen bei einer Kreisstraße, als auch in Nordrheinwestfahlen. Es gebe zu den Fahrradstraßen immer die gleiche Rechtsmeinung eines Juristen beim ADFC. Die Straßenbaubehörden hätten in allen drei Bundesländern aber bisher eine andere Meinung. Es sei ein legitimer Versuch, das so zu machen, aber es sei keine juristische Gegebenheit. Vor allem ein Punkt sei in der juristischen Argumentation hier nicht angesprochen worden und zwar: es müsse die vorherrschende Verkehrsart sein. Eine Fahrradstraße sei nur dann als Fahrradstraße auszuweisen, wenn es die vorherrschende Verkehrsart sei. Und die vorherrschende Verkehrsart sei, laut Erhebung der Gemeinde Glonn, eindeutig der Kfz-Verkehr. Die Straße befinde sich nicht in einem städtischen, sondern in einem ländlichen Umfeld, bei einer Verwaltungsgemeinschaft mit ca. 10.000 Einwohnern, die diese Straße durchaus regelmäßig benutzen würden. Bei der Mobilitätswende in den Städten sei er dabei, so KR Müller aber im ländlichen Raum werde das Kfz, auch wenn in Zukunft durch Elektromobilität CO2 -frei gefahren werde, nach wie vor das vorherrschende Verkehrsmittel sein. Aufgrund der vorherrschenden Verkehrsart sei die ST2351 eine Kfz-Straße und werde es auch bleiben. Dass der Radverkehr dort auch ein Verkehrsteilnehmer sei, sei in der Straßenverkehrsordnung gegeben, unabhängig davon, dass daneben am Bahndamm ein naturbelassener Radweg durch eine schöne Landschaft geschaffen werde. Auf dem vorhandenen Schotterbett des Bahndammes werde darüber gekiest. Er möchte nur darauf hinweisen, dass auf dem Bahndamm durch Dieseltriebwagen und damals verbauten, verseuchten Holzbohlen gewisse Altlasten vorhanden seien, sodass es sich hier nicht um einen sehr hohen Maßstab an Naturschutzbereich handle. An vielen Orten sei es möglich, auf aufgelassenen Bahndämmen mit dem Rad zu fahren, wobei er einige Beispiele anführt. Er bezweifle, dass Rennradfahrer einen Radweg mit zwei Meter breite benutzen würden, denn diese würden immer auf der Straße fahren, weil sie hier schneller vorankommen würden. Er habe mit vielen, ob persönlich, per Internet oder per Brief kommuniziert, mit dem Ergebnis, dass die Bürger*innen aus dem südlichen Landkreis es nicht verstehen, dass die Politiker*innen aus ideologischen Gründen eine taugliche Straße - ohne Not - zu einer Fahrradstraße machen wollen, die eigentlich der Bürger für den Kfz-Verkehr benötige.

KR und Bürgermeister des Marktes Glonn Josef Oswald äußert seine Verwunderung darüber, dass der Antrag an den Landkreis gestellt werde, ohne mit den Gemeinden vorher darüber gesprochen zu haben, denn der Antrag betreffe eigentlich die Infrastruktur der Gemeinden. Er teilt mit, dass im Juli 2020 mit einem neutralen Messgerät eine Messung in der Gemeinde Glonn gemacht wurde, mit dem Ergebnis, dass knapp 1.000 Fahrzeuge fahren würden. Davon könnten ca. 200, aufgrund der Geschwindigkeit, Fahrräder gewesen sein, somit würden 800 Fahrzeuge übrigbleiben. Er erläutert die Zahlen anhand einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 und rechnet hoch, dass dann ca. 500 bis 600 Fahrzeuge nach Zorneding fahren würden. Das würde sowohl für Glonn als auch für Oberpframmern bedeuten, dass 500 bis 600 Fahrzeuge mehr durch die beiden Ortschaften fahren würden. Der Kernort von Glonn habe laut Zählung eine Belastung von 8.000 Fahrzeugen und bei der alten Moosacherstraße seien es knapp 1.000 Fahrzeuge. Wenn die ST2351 gesperrt oder auf 30 km/h beschränkt werden würde, was einer faktischen Sperrung gleichkäme, dann würden auf der stark belasteten Straße 500 Fahrzeuge mehr fahren, was nicht im Sinne der Anwohner der Hauptstraßen sei, auch nicht als Versuch über ein Jahr. Jede Sperrung einer Straße verlagere den Verkehr auf die verbliebenen und erhöhe die Belastung der dort wohnenden Bürger, so KR Oswald. Aus seiner Sicht, sei eine Fahrradstraße rechtlich nicht möglich. Fahrradtaugliche Wege auf aufgelassenen Bahndämmen würden weltweit und auch in Deutschland als Erfolgserlebnis gefeiert. In Deutschland alleine gebe es 750 Radwege auf aufgelassenen Bahndämmen, da frage er sich, weshalb das ausgerechnet im Landkreis Ebersberg nicht möglich sein solle. Der Bahndamm war ein Refugium für Amphibien, solange er genutzt wurde, aber seitdem er unter Schutz stehe, sei es für diese deutlich schlechter geworden, denn der Bereich müsse deutlich ausgelichtet werden, damit die Tiere mehr Sonne hätten. Der Bewuchs müsse zurückgeschnitten werden für den Radweg und dadurch würden die Amphibien wieder einen Platz finden.

KRin und Antragstellerin Bianka Poschenrieder erklärt an KR Müller gewandt, dass die vorherrschende Verkehrsart eine Frage des Einzelfalls sei, was im ADFC-Gutachten stehe. An KR Oswald gewandt erklärt sie, dass bei Anordnung einer Fahrradstraße nicht einmal das Einvernehmen der Gemeinde ausgewiesen werden müsse und, wenn die Staats- und Kreisstraße als Fahrradstraße mit einem Zusatzzeichen „für Kfz-Verkehr freigegeben“ versehen werden würde, gehe ihre Eigenschaft als Straße des überörtlichen Verkehrs nicht verloren. Aufgrund der Aussagen des ADFC wäre es kein Problem, so KRin Poschenrieder. Sie meine, dass es nicht den Mut brauche, sondern das Gremium müsse nur zu seinen Beschlüssen stehen. Denn seit 2006 gebe es einen Beschluss, dass der Landkreis bis zum Jahr 2030 frei von endlichen und fossilen Energieträgen sei. An die Gremienmitglieder gewandt erklärt sie, dass diese sich weigern würden, obwohl sie diesem Beschluss zugestimmt hätten, hier etwas zu tun, damit es im Landkreis funktioniere. Eine Energiewende könne nur durch Änderung des Mobilitätsverhaltens geschafft werden und somit wäre die Einrichtung einer Fahrradstraße ein echtes Signal. Sie appelliert, zumindest den Prüfauftrag durchzuführen.  

KR Martin Lechner erklärt, dass auf der Tagesordnung stehe, dass der Landkreis einen Radweg auf dieser Strecke einrichten möchte, nur keine Fahrradstraße. Mit der Energiewende sei sich der Ausschuss einig und mit dem Bahndamm sei ja eine Alternative da. Er schildert Radwege in anderen Landkreisen, die durch Naturschutzgebiete führen würden und verstehe nicht, wieso das im Landkreis nicht möglich sein solle. Die Stellungnahmen der drei Gemeinden habe der Ausschuss gehört. Mit seinen Kindern würde er nicht auf der Straße fahren wollen, auch wenn dort eine Temporegelung von 30 km/h gelte, weil erfahrungsgemäß sich nicht alle daran halten würden. Ihm sei lieber, der Landkreis richte den Bahndamm als familientauglichen Radweg her, denn damit werde auch etwas gegen den Klimawandel getan.

Der Landrat geht auf die Wortmeldungen ein und erklärt, dass es nicht nur um diesen momentan im Fokus stehenden Teilabschnitt (Moosach nach Glonn) gehe, sondern darum, die Verbindung von Grafing-Bahnhof nach Glonn insgesamt zu ertüchtigen und attraktiv zu machen. Aus verschiedenen Gründen sei ein straßenbegleitender, alltagstauglicher Radweg nicht möglich, daher sei der Vorschlag eine Kombination in Teilbereichen zu machen. Ziel sei, die Verbindung von Grafing-Bahnhof nach Glonn mit einer Streckenlänge von 10 km interessant und attraktiv für Radfahrer zu machen. Den ‚Mut‘ zu erwähnen, um andere zu motivieren oder andere einzuordnen, sei ein probates politisches Mittel. An KRin Dr. Glaser gewandt erklärt er, dass er es nicht für richtig finde, denjenigen zu sagen, die sich nicht für eine Fahrradstraße entscheiden würden, der Mut fehle. In diesem Zusammenhang möchte er darauf verweisen, dass es viele politische Parteien in diesem Gremium gebe, die Anträge stellen und hier positiv ihre Ideen einbringen würden. Aber, für die Initiative zum fahrradfreundlichen Landkreis habe es keines Antrages aus der Mitte des Kreistages bedurft, da er dies vor einigen Jahren in den Kreistag eingebracht habe, ebenso die Initiative für einen neuen Nahverkehrsplan zum massiven Ausbau des ÖPNV. Dies erläutere er nur, um zu zeigen, dass innovative Ideen nicht nur gewisse Parteien hätten und andere nicht, sondern auch aus verschiedenen Perspektiven jeder seinen Beitrag leiste. Es sei nicht einseitig, dass die innovativen und mutigen Ideen nur aus einer Richtung kämen.

KR Manfred Schmidt weist auf seine Ausführungen in der letzten Sitzung hin. Er möchte nochmals eindringlich auf die Landschaftsverordnung hinweisen, welche der Kreistag vor ca. 20 Jahren erlassen habe. Es sei ein Landschaftsbestandteil und dort sei ganz klar festgelegt, dass keine Störung, keine Befahrung von Fahrzeugen aller Art sein dürften, wobei Radfahrer seiner Meinung nach auch Fahrzeuge seien. Er sei verwundert darüber, dass laut Sitzungsvorlage auch Mountainbiker diesen Weg befahren dürften, die seines Erachtens, Fußgänger und Umwelt gefährden würden. Er regt daher an, ein Schild ‚Mountainbiker verboten‘ aufzustellen und die Einhaltung auch zu überwachen. Zur Landschaftsverordnung möchte er weiter nichts sagen, denn das habe er bereits ausführlich dargestellt und könne nachgelesen werden. Er möchte nur auf die Ironie hinweisen, die damit verbunden wäre, wenn das jetzt missachtet würde, dann wäre der Landkreis selbst Adressat, der von ihm festgelegten Sanktionen - und das wäre seines Erachtens sehr eigenartig. Er weist darauf hin, dass sollte es mehrheitlich beschlossen werden, dann müsse seines Erachtens die Verordnung geändert werden, denn die aktuelle lasse nur Ausnahmen in Einzelfällen zu. Er weist darauf hin, dass seines Erachtens erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit bestehen würden, anders, als hier einige ausgeführt hätten. Der ADFC, ein von ihm sehr geschätzter Verein, tue sich in seiner Stellungnahme leicht, denn er hafte nicht für seine Ausführungen. Anders sei es beim Staatministerium des Innern, die hier ebenfalls ausgeführt hätten, denn sie unterlägen einer Haftung, der sogenannten Amtshaftung, und müssten daher ihre Worte genauer abwägen, denn sie seien auch juristisch dafür verantwortlich und die Kompetenzvermutung beim Staatsministerium sei seines Erachtens doch sehr stark. Und das Ministerium habe klar festgelegt, dass wenn überhaupt, es nur streckenbezogen sein dürfte und bei besonderen Umständen

KRin Dr. Renate Glaser verweist auf den fehlenden Begriff ‚alltagstaugliche Radwegeverbindung‘ im Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage, was ihres Wissens aber die aktuelle Beschlusslage sei und nicht ‚Naturerlebnispfad‘. Diesen Schritt von der einen zur anderen Variante, habe sie nicht nachvollziehen können.

KRin und Antragsstellerin Ilke Ackstaller erklärt, dass der Bahndamm nicht als alltagstauglicher Radweg geeignet sei. Alltagstaugliche Radwege seien aber nach ihrer Meinung im Hinblick auf die Verkehrswende wichtig. 

Es folgt eine weitere Diskussion im Gremium.

Johann Taschner, Leiter SG 45 Naturschutz und Landschaftspflege, nimmt wie folgt Stellung: Die alte Trasse sei bereits seit 1994 als geschützter Bestandteil unter Schutz gestellt worden. Vor der Unterschutzstellung gab es bei den Gemeinden in einem relativ langen Verfahren sehr viele Bemühungen, bei den Interessensverbänden, als auch beim ADFC nachzufragen, ob denn Interesse bestünde, diesen alten Bahndamm als Radweg zu nutzen. In der damaligen Zeit (1992/1993) habe sich niemand dazu bekannt, so etwas in die Hand zu nehmen und ausweisen zu wollen. Er habe damals selbst dieses Inschutznahmeverfahren durchgeführt und es wurde gesagt, dass der Bahndamm ohnehin schon jetzt als Wanderweg genutzt und Fahrräder auch schon darauf fahren würden, daher müsse er nicht offiziell als Fahrradweg ausgewiesen werden. Somit würde der Bahndamm von interessierter Seite ohnehin genutzt. Die Grundstücke selbst seien im Eigentum des Freistaates Bayern und würden gerade vom Naturschutzfond übernommen werden. In der Auseinandersetzung darüber, ob der Bahndamm für einen Ausbau, nicht asphaltiert, als Radweg in Frage komme, wurde von Seiten der Regierung von Oberbayern, als höhere Naturschutzbehörde und als Vertreter des Grundeigentümers, immer ganz klar gesagt, dass wir uns darüber unterhalten könnten, die Naherholung auf dieser Trasse auf einzelne Abschnitten zu verbessern, die genau untersucht wurden. Ein ca. 900 m langer Abschnitt, von der Staatsstraße bis zur Abzweigung Adling, sei als dieser Abschnitt definiert worden. Da könnte etwas verbessert werden, dort sei es sehr stark verdichtet, dort gebe es keinerlei Lebensräume. An KR Oswald gewandt erklärt er, dass dort Amphibien noch nie angesiedelt waren, wenn dann Reptilien, die würden einen Bahnschotter brauchen. Es gab dort Schlingnatter, Zauneidechsen und diese Reptilien würden starke, besonnte Bereiche benötigen, um dort einen Lebensraum zu haben. Dies sei nicht gegeben, weil hier die Dammkrone als auch die Böschungen sehr stark mit Fichten zugewachsen seien. Die Dammkrone selber lasse jetzt nur an manchen Stellen einen schmalen Pfad übrig, bei dem man gerade noch gehen könnte, aber wenn ein Radfahrer komme, würde es eng werden. In diesem Bereich habe die uNB mit den Bayerischen Staatsforsten, die links und rechts hier angrenzen würden, vereinbart, dass diese die Verfichtung zurücknehmen und den Bahndamm und insbesondere die Böschungen mehr freistellen würden, was einen Artenschutzaspekt habe. In diesem Bereich könnten sich dann Fußgänger und Radfahrer gefahrlos begegnen und hätten trotzdem noch dieses Naturerlebnis. Es könne bei diesem Abschnitt sehr gut verbessert werden, sehr wohl für die Naherholung, als auch für das Artenspektrum. Es werde nie ein richtiger Radweg werden, da ansonsten die Verordnung vorher aufgehoben werden müsste. Es sei keine Verordnung des Landkreises, sondern eine staatliche Verordnung des staatlichen Landratsamtes, so Taschner, die 1994 erlassen wurde. Das was hier in diesem Abschnitt passieren solle, erfolge in Absprache mit der Regierung von Oberbayern, per Ausnahme bzw. Befreiung von der Schutzverordnung, was möglich sei und gehe mit den Vorschriften einher. Es wurden in den Gesprächen mit der Regierung von Oberbayern sehr klar und deutlich die Bereiche benannt, bei denen es geheißen habe, „Finger weg“, ansonsten müsse die Verordnung aufgehoben werden. Zu den 750 aufgelassene Bahndämme und Radwege in Deutschland erklärt er, dass diese wahrscheinlich keinem besonderen Schutzstatus unterworfen seien, wie der im Landkreis Ebersberg.

Der Landrat stellt zuerst den Änderungsantrag vom 24.11.2020 zur Abstimmung.

Anschließend schlägt er zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages aus der Sitzungsvorlage vom 12.11.2020 vor, in dem es um die Auf- und Abstufung der EBE 13 und St 2351 gehe, diesen bis zur Klärung der Kostenstrukturen zu vertagen. Er erkundigt sich, ob es hierzu Gegenstimmen gibt, was nicht der Fall ist. Somit ist der Punkt zurückgestellt und wird im Frühjahr 2021 auf die Tagesordnung gesetzt.

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages aus der Sitzungsvorlage erklärt der Landrat, dass er ihn aufgrund der Wortmeldungen wie folgt modifiziert habe: „Der Landkreis bereitet die Maßnahmen zur Umsetzung der nach räumlicher Möglichkeit alltagstauglichen Radwegeverbindung Grafing Bahnhof – Moosach – Glonn, inclusive des Natur(erlebnis)weges zwischen Glonn und Moosach vor, bzw. begleitet und koordiniert diese. Straßenbegleitende Radwege werden an (künftigen) Kreisstraßen in das Straßenbauprogramm aufgenommen.“ Er erläutert den aktuellen Sachstand der Umsetzung und dass er daher den Begriff „alltagstauglich“, dort wo es räumlich möglich sei, wieder in den Beschluss eingefügt habe. Nachdem es keine Gegenrede gibt, stellt er den geänderten Punkt zur Abstimmung.

Anschließend stellt der Landrat den Punkt 3 der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.

Der Punkt 4 der Sitzungsvorlage ist erledigt, da bereits über den Antrag abgestimmt wurde.

Zum Antrag von KR Manfred Schmidt aus der ULV-Sitzung am 08.10.2020 liegt eine Tischvorlage mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung aus (Anlage 2 zum Protokoll).

KR Manfred Schmidt beantragt eine getrennte Abstimmung.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag der Tischvorlage einzeln zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.   Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD sowie der Ausschussgemeinschaft ödp/DIE LINKE vom 24.11.2020:

a)    Der ULV-Ausschuss stellt fest,

·      dass der angedachte „radltaugliche Naturerlebnispfad“ auf dem ehemaligen Bahndamm keinen Lösungsansatz für einen alltagstauglichen Radweg auch für Schul- und Berufspendler darstellt;

·      dass der ehemalige Bahndamm als schützenswerter Biotopverbund von landkreisweiter Bedeutung nicht beeinträchtigt werden soll.

b)    Der ULV-Ausschuss beschließt,

·      dass weiterhin ein alltagstauglicher Radweg zwischen Grafing Bahnhof und Glonn angestrebt wird;

·      für den Streckenabschnitt zwischen Moosach (Abzweigung Esterndorf/Oberpframmern) und Glonn entlang der bisherigen Staatsstraße 2351 soll der ULV-Ausschuss der Straßenverkehrsbehörde einen Prüfauftrag erteilen zur Einrichtung einer Fahrradstraße (mit Freigabe für den Kfz-Verkehr) und für eine Erprobungsmaßnahme einer solchen Fahrradstraße (gemäß § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 7 StVO);

·      in einer gemeinsamen Sitzung des ULV-Ausschusses mit Vertretern der beiden betroffenen Gemeinden (Glonn, Moosach) die dazu notwendige konzeptionelle Vorarbeit zu besprechen.

&

abgelehnt

Ja 5   Nein 10

 

2.   Die Aufstufung der EBE 13 zur Staatsstraße und die Abstufung der St 2351 zur Kreisstraße soll zum 01.10.2021 erfolgen. Die entsprechenden Vereinbarungen mit den konkreten Kostenaussagen sind vor Unterzeichnung dem ULV-Ausschuss vorzulegen.

alternativ:

Die Maßnahmen zur Auf- und Abstufung der EBE 13 und St 2351 werden derzeit aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.

&

zurückgestellt

Ja 15   Nein 0

Dieser Punkt wird im Frühjahr 2021 auf die Tagesordnung des ULV-Ausschusses gesetzt.

 

3.    Der Landkreis bereitet die Maßnahmen zur Umsetzung der nach räumlicher Möglichkeit alltagstauglichen Radwegeverbindung Grafing Bahnhof – Moosach – Glonn, inclusive des Natur(erlebnis)weges zwischen Glonn und Moosach, vor, bzw. begleitet und koordiniert diese. Straßenbegleitende Radwege werden in das Radwegeprogramm aufgenommen.

&

angenommen

Ja 9   Nein 6

 

4.    Der Landkreis unterstützt, soweit rechtlich zulässig, die Gemeinden bei der Umsetzung der sie betreffenden Maßnahmen.

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

 

5.    Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgrund des Änderungsantrages von KR Manfred Schmidt vom 08.10.2020:

Mit dem Bau des straßenbegleitenden Radweges von Glonn bis zur Einmündung der EBE 15 in die EBE 13 schafft der Landkreis den noch erforderlichen Radweg an der EBE 13. Die weitere Radfahrverbindung bis Pienzenau erfolgt über verkehrsarme Gemeindestraßen.

&

angenommen

Ja 14   Nein 1

 

6.    Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgrund des Änderungsantrages von KR Manfred Schmidt vom 08.10.2020:

Der Antrag auf einen durchgehenden Radweg entlang der EBE 13 von Pienzenau bis Glonn wird abgelehnt.

&

angenommen

Ja 14   Nein 1

Somit ist der Antrag von KR Manfred Schmidt abgelehnt.