Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 08.10.2020

Sachvortragende(r):

Dipl.-Ing.(FH) Wolfang Huber, AU Consult GmbH

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein und begrüßt Wolfgang Huber, der anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) folgende Punkte erläutert:

·      Ausgangssituation

·      Ist-Situation Deponie ‚An der Schafweide‘

·      Vorgehensweise

·      Betrachtete Kostenbereiche:

Ø  Allgemeiner Deponiebetrieb

Ø  Sickerwassererfassung und –speicherung

Ø  Sickerwasserbehandlung

Ø  Oberflächenabdichtung

Ø  Deponiegaserfassung und –behandlung

Ø  Oberflächenwassererfassung und –ableitung

Ø  Mess- und Kontrollprogramm

Ø  Rückbau- und Umbaumaßnahmen

Ø  Unerwartete Maßnahmen

·      Berechnungsergebnisse

·      Berechnungsergebnis/Empfehlung

KRin Bianka Poschenrieder regt an, die Anlage im nächsten Jahr mit den Kreisrät*innen zu besuchen, was der Landrat im Rahmen der Landkreisrundfahrt zusagt.

Auf die Fragen von KR Martin Lechner antwortet Wolfgang Huber, dass die Regierung von Oberbayern die Abnahme tatsächlich erst am 12.12.2019 durchgeführt habe. Der Landkreis Ebersberg sei nicht der einzige Landkreis in Oberbayern, er kenne noch ein paar andere Fälle, bei denen es auch so spät war. Es sei ein Mindestzeitraum von 30 Jahren, die sie für die Schlussabnahme ihrer Berechnung angenommen hätten. Sie hätten auch Berechnungen bei denen 50 Jahre angesetzt würden, je nach Sickerwasserqualität. Bei dem Thema gehe es generell auch um Generationenverantwortung. Denn diejenigen, die bis 2009 den Abfall hier abgelagert hätten, sollten auch die Kosten tragen, die durch diese Ablagerung entstehen. Das sei letztendlich auch der Grund, weshalb man diese Rückstellungen bilde. Zu den erhöhten Kosten für die Sickerwasserentsorgung erklärt er, dass momentan nur die Filtration gemacht würde, um den biologischen Abbau zu stabilisieren und voranzubringen, denn hier dränge das LfU immer wieder, dass dies eingestellt werden müsse und das werden sie nicht viel länger aufrechterhalten können. Das Sickerwasser könne von den Werten her nicht ohne Vorbehandlung in eine Kläranlage eingeleitet werden. Das bedeute, es müsse durch eine Vorbehandlungsanlage vorbehandelt werden, die aber auf der Deponie nicht mehr in Betrieb sei. Deshalb werde es zu ‚Infraserv‘ gefahren, die eine spezielle Behandlungsanlage für Sickerwasser habe. Das Sickerwasser extern zu entsorgen sei die günstigere Variante, als eine eigene Anlage zu betreiben, denn in zwei bis drei Jahren reduziere es sich von 8.000 m³ auf 500 m³. Zu den 1,3 Mio. €, die aus dem Kreishaushalt finanziert werden müssten, erklärt er, dass es von seiner Seite eine Stellungnahme gab. Das Geld, welches hier berechnet wurde, würde nicht mehr reichen. Letztendlich müsse es dann über die zukünftige Abfallgebühr bezahlt werden. Er könne nicht sagen, was in 30 Jahren gefordert werde, um das zu bewerkstelligen, aber er denke, dass die Kosten in 30 Jahren geringer werden würden, auch weil die Themen Sickerwasserbehandlung, Gas und vielleicht auch die anderen Betreuungskosten weniger würden.

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 erklärt, für sie mache es keinen Sinn, Steuergelder für Abfallwirtschaft zu verwenden, auch nicht, um jetzt eine Rückstellung zu bilden und dafür Verwahrgelder zu bezahlen, was dem Gebührenzahler auch sehr teuer käme. Ihres Erachtens sei es sinnvoller, wenn die vorhandene Rückstellung aufgebraucht würde oder, wenn Gebührenausgleichsrückstellungen vorhanden seien und die der Nachsorgerückstellung zuzuführen, was der Landkreis aber momentan nicht habe. Wenn das Geld aufgebraucht sei, müsse es der Gebührenzahler aufbringen, denn für sie bleibe es ein Thema des Gebühren- und nicht des Steuerzahlers.

KR Thomas von Sarnowski erkundigt sich, weshalb die Gebühren für Hausmüll in der Sitzungsvorlage vom 08.10. enthalten waren und für die heutige Sitzung nicht mehr und weshalb es nur in manchen Bereichen eine Kostensteigerung gebe. 

Johannes Dirscherl, SG-Leiter 16, Abfallwirtschaft antwortet, dass der Landkreis neben dem Nachsorgegutachten auch ein Gebührengutachten habe anfertigen lassen. In diesem Gebührengutachten würden alle Einzelpositionen nach den Fraktionen (mittlerweile 14) getrennt aufgelistet. Für den Restmüll/bzw. der Selbstanlieferungsmüll zur Deponie finde bei den Konditionen, die der Landkreis jetzt habe, wenn er den Müll zur Verbrennung bringe, eigentlich keine Veränderung vor Ort statt. Anders sehe es mit dem Müll aus, der von den Gemeinden angeliefert werde. Es wurden verschiedene Einzelpositionen geprüft, z.B. wie viel Personalkosten darin enthalten seien und am Ende stelle sich der Preis pro Tonne heraus. Die Preise seien aufgrund einer Gesetzesänderung vor allem bei den künstlichen Mineralfasern massiv gestiegen. Des Weiteren müsse der ganze Überbau, wie die Verwaltung, die Arbeit etc. bezahlt werden und je niedriger die Deponage sei, umso höher würden die Querschnittskosten ausfallen. Beim Selbstanlieferungsmüll wirke es sich so aus, dass es gleichbleibe. Beim Hausmüll spiele es eine Rolle, wie viel überhaupt komme. Er verweist auf die Betriebskostenrechnung, die von den Kreisrät*innen eingesehen werden könnte. Weiter erklärt Johannes Dirscherl, dass die Verwaltung eine Aufstellung mache, wie viel Arbeit in jede Müllfraktion reingesteckt werden müsse. Die Deponie habe z.B. ein paar neue Geräte bekommen, mit denen Selbstanlieferermüll personalsparender untergebracht werden könne, dadurch erfolge quasi eine technische Kostensenkung. Die Positionen würden von der Verwaltung einzeln bewertet werden. Die Selbstanlieferer würden Großteils nur kleine Mengen bringen, die mit einer Pauschale abgegolten werden, was zu höheren Erlösen je Tonne führe. Der Hausmüll dagegen werde immer nach Tonnen und immer mit gleichem Preis abgerechnet.

KR Martin Lechner erkundigt sich zu den in der Sitzungsvorlage genannten Kosten für den Hausmüll, die aber im heutigen Beschlussvorschlag nicht mehr erwähnt seien.  

Johannes Dirscherl erklärt, dass der Beschluss die Gebührensatzung für die Selbstanlieferung betreffe. Der Hausmüll sei die Deponieumlage gegenüber den Gemeinden. Die Deponieumlage gehe per Bescheid an die Gemeinden und erscheine daher nicht in der Gebührensatzung und müsse nicht vom Ausschuss beschlossen werden.

KRin Ilke Ackstaller spricht die sozialpolitische Komponente an, denn nicht jeder habe ein Auto, um Sperrmüll als Selbstanlieferer zur Deponie zu bringen, was günstiger wäre als z.B. beim Wertstoffhof.

Johannes Dirscherl erklärt, dass die Wertstoffhofgebühren Sache der Gemeinde seien. Die Selbstanlieferergebühr zur Deponie sei entstanden, weil der Landkreis keine Sperrmüllabfuhr mache, denn diese wäre auf alle Hausmülltonnen verteilt worden und so zahle nur der, der extra Müll bringe.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Notwendigkeit der Zuführung der Gebührenausgleichsrückstellung in die Nachsorgerückstellung wurde nachvollziehbar dargestellt.

2.    Die Aufstockung der Rückstellung zur Deponienachsorge gemäß dem Nachsorgegutachten der Fa. AU-Consult vom Mai 2020 erfolgt in Höhe der alten, noch vorhandenen Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 868.807,80 €. Die neue Nachsorgerückstellung beträgt dann 6.566.354,59 €.

3.    Eine weitere Aufstockung aus dem Kreishaushalt in Höhe von 1.341.335,41 € wird bis zum Nachweis des rechtlichen Erfordernisses zurückgestellt.

4.    Gebührenkalkulation

Abfallgebühren werden bis zum nächsten Kalkulationszeitraum 2025 - 2028 nicht zur Finanzierung der Nachsorgekosten herangezogen.