Sitzung: 25.11.2020 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 2020/0156
- MVV-RufTaxi
- Projektstand
- Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
- Ziele bei der Bedarfsverkehrskonzeption
- Auswertungen aus der landkreisweiten
Onlinebefragung und der Befragung der Gemeinden (aus NVP)
- Bestehendes Angebot und Planungen im
MVV-Regionalbusverkehr
- Planungsbereiche
- Planungen in den einzelnen Korridoren
- Ausblick
Es folgt keine Wortmeldung.
Der
ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der
ULV-Ausschuss nimmt die Informationen und Ergebnisse der Gemeindeworkshops
sowie terminlichen Planungen durch MVV-Consulting zur Einrichtung eines
landkreisweiten, flächendeckenden RufTaxi-Konzeptes für den Verkehr in Neben-
und Schwachverkehrszeiten im Landkreis Ebersberg zur Kenntnis.
2. Der
ULV-Ausschuss beauftragt MVV Consulting auf der Grundlage der festgelegten
Korridore und Sektoren sowie geplanten Linienwege und angebundenen Ortsteile
die Planungen eines landkreisweiten, flächendeckenden RufTaxi-Konzepts für den
Verkehr in Neben- und Schwachverkehrszeiten im Landkreis Ebersberg für den
Endbericht durchzuführen und dem Ausschuss zur Beschlussfassung in seiner
geplanten Sitzung am 24. März 2021 vorzulegen.
3. Der
ULV-Ausschuss nimmt die Informationen und Ergebnisse
zur Bedienung kleiner Ortsteile im Gemeindebereich der Gemeinden Baiern,
Glonn und Egmating mit dem RufTaxi tagsüber
zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr zur Kenntnis.
4. Der
ULV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem MVV und MVV
Consulting, auf der Grundlage der festgelegten Korridore zur Bedienung der
kleinen und derzeit noch nicht angebundenen Ortsteile im Gemeindebereich der
Gemeinden Baiern, Glonn und Egmating, mit dem RufTaxi tagsüber zwischen 6.00
Uhr und 22.00 Uhr, ein Bedienkonzept zu erarbeiten. Das Konzept für diese
Maßnahme ist dem Ausschuss, als gesonderter Teil im Endbericht des
RufTaxi-Konzeptes, zur Beschlussfassung in seiner geplanten Sitzung am 24. März
2021 vorzulegen.
5. Bei
der tatsächlichen Umsetzung des Konzeptes ist die haushaltsrechtliche Situation
des Kreishaushalts und die Sicherung dessen dauernder Leistungsfähigkeit seit
der Corona-Pandemie zu berücksichtigen.