Der Landrat eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Die beiden noch offenen Niederschriften werden bis zur nächsten Sitzung fertiggestellt und zur Genehmigung vorgelegt.

Der Landrat stellt fest, dass es zur Tagesordnung keinen Einwand gibt; somit ist diese genehmigt.