Sitzung: 28.07.2021 ULV-Ausschuss
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats verliest folgende Beschlüsse:
Aus der Sitzung des ULV-Ausschusses am 10.02.2021:
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Mögliche Errichtung von Windenergieanlagen im
Ebersberger Forst; Beteiligungs- und Betreibermodelle
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Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der
ULV-Ausschuss nimmt den Vertragsentwurf mit den Eckpunkten zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, alle vorgeschlagenen notwendigen
Optimierungen aufgrund des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Sterr-Kölln
einzuarbeiten und mit der Green City AG rechtssicher abzustimmen.
2.
Der
darauf basierende optimierte Vertragsentwurf wird dem Kreis- und
Strategieausschuss in seiner Sitzung am 22.02.2021 zur Beratung und Empfehlung
an den Kreistag vorgelegt.
Aus der Sitzung des ULV-Ausschusses am 24.03.2021:
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Aufstufung
der Ortsdurchfahrt Forstinning zur Kreisstraße
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Der
ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
A Dem
Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen: Dem
Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Die
Ortsdurchfahrt Forstinning (Schwaberwegen – Aitersteinering) wird zur
Kreisstraße aufgestuft.
2.
Umstufungstermin
ist der 01.01.2022.
3.
Die anliegende
Umstufungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 5 zum
Protokoll).
4.
Die
Kostenermittlung zur Ablösesumme durch das IB Haarländer & Spyra wird
anerkannt.
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ARGE
Höhenkirchener Forst;
Bisherige
Ergebnisse der Untersuchungen des Projekts
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Der
ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Aufgrund
der Ergebnisse des detaillierten Windgutachtens, der
Wirtschaftlichkeitsberechnung und der naturschutzfachlichen Untersuchungen wird
die Errichtung von Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst grundsätzlich für
wirtschaftlich machbar und ökologisch vertretbar erachtet.
2. Wegen
der Dringlichkeit des Klimaschutzes und der Erreichung des Ziels, bis 2030
klimaneutral zu sein, wird die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Rahmen
der Arbeitsgemeinschaft Windenergie Höhenkirchner Forst auch weiterhin positiv
bewertet.
3. Der
Landkreis Ebersberg unterstützt das Projekt weiterhin bis zum Vorliegen einer
Entscheidung über die Genehmigung von Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) organisatorisch und finanziell im Rahmen der innerhalb der ARGE
Windenergie Höhenkirchner Forst vereinbarten Kostenaufteilung und der
verfügbaren Haushaltsmittel.
4. Die
Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) können vor Abschluss des Verfahrens zur Änderung der LSG-Verordnung
gestellt werden.
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ÖPNV;
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Der
ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und
Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Landkreis Ebersberg stimmt den beiden
vorgelegten Vereinbarungen (Anlagen zum Protokoll) zur Einnahmenaufteilung 2020
– 2023 und über eine zusätzliche Einnahmenzuscheidung („0,1 %-Regelung“) zu und
ermächtigt den Landrat, diese zu unterzeichnen.
3. Der Landrat wird ermächtigt, hierbei über
unwesentliche Änderungen und Ergänzungen an den Vereinbarungen, die sich beim
weiteren Abstimmungsprozess noch ergeben könnten und vertragliche Eckpunkte
nicht beeinträchtigen, in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.
4. Wird das künftige Erhebungsverfahren unter
Einbeziehung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) zur Ermittlung der realen
Ertragskraft im regionalen Omnibusverkehr eingeführt oder weiterentwickelt, so
wird die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Voraussetzungen für die
Ausstattung bzw. Nachrüstung für die Busse der Regionalbuslinien des
Landkreises Ebersberg zu schaffen.
5. Der ULV Ausschuss wird über eingeleitete Maßnahmen
zum AFZS in den Regionalbussen entsprechend informiert.
Aus der Sitzung des ULV-Ausschusses am 16.06.2021:
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Aufstufungsvereinbarung
mit der Gemeinde Forstinning; Kostenermittlung des IB Preiss & Schuster,
Vorgezogene Sanierungsarbeiten
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Der
ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Auf die Zusatzsanierung wird derzeit verzichtet.
2. Die Sanierung der OD Forstinning (Mühldorfer Straße) zwischen Forstinning (Kreuzungsbereich Moosstraße) und Aitersteinering wird im Straßenbauprogramm im Rahmen der Haushaltsplanungen 2022 beraten.
3. Die Deckensanierung ist zu den Teilen, die durch die Verbundleitung und die Hausanschlüsse verursacht wurden durch den Wasserzweckverband, für den Rest durch den Landkreis zu tragen.