Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats verliest folgende Beschlüsse:

Aus der Sitzung des ULV-Ausschusses am 10.02.2021:

TOP 14 N

Mögliche Errichtung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst; Beteiligungs- und Betreibermodelle

 

 

 

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der ULV-Ausschuss nimmt den Vertragsentwurf mit den Eckpunkten zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, alle vorgeschlagenen notwendigen Optimierungen aufgrund des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Sterr-Kölln einzuarbeiten und mit der Green City AG rechtssicher abzustimmen.

2.   Der darauf basierende optimierte Vertragsentwurf wird dem Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung am 22.02.2021 zur Beratung und Empfehlung an den Kreistag vorgelegt.

Aus der Sitzung des ULV-Ausschusses am 24.03.2021:

TOP 16 N

Aufstufung der Ortsdurchfahrt Forstinning zur Kreisstraße

 

 

 

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

A       Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen: Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Ortsdurchfahrt Forstinning (Schwaberwegen – Aitersteinering) wird zur Kreisstraße aufgestuft.

2.    Umstufungstermin ist der 01.01.2022.

3.    Die anliegende Umstufungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 5 zum Protokoll).

4.    Die Kostenermittlung zur Ablösesumme durch das IB Haarländer & Spyra wird anerkannt.

TOP 17 N

ARGE Höhenkirchener Forst;

Bisherige Ergebnisse der Untersuchungen des Projekts

 

 

 

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:    

1.   Aufgrund der Ergebnisse des detaillierten Windgutachtens, der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der naturschutzfachlichen Untersuchungen wird die Errichtung von Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst grundsätzlich für wirtschaftlich machbar und ökologisch vertretbar erachtet.

2.   Wegen der Dringlichkeit des Klimaschutzes und der Erreichung des Ziels, bis 2030 klimaneutral zu sein, wird die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Windenergie Höhenkirchner Forst auch weiterhin positiv bewertet.

3.   Der Landkreis Ebersberg unterstützt das Projekt weiterhin bis zum Vorliegen einer Entscheidung über die Genehmigung von Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) organisatorisch und finanziell im Rahmen der innerhalb der ARGE Windenergie Höhenkirchner Forst vereinbarten Kostenaufteilung und der verfügbaren Haushaltsmittel.

4.   Die Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) können vor Abschluss des Verfahrens zur Änderung der LSG-Verordnung gestellt werden.

TOP 18 N

ÖPNV;
Vereinbarung zur Einnahmenaufteilung 2020 - 2023

 

 

 

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

2.   Der Landkreis Ebersberg stimmt den beiden vorgelegten Vereinbarungen (Anlagen zum Protokoll) zur Einnahmenaufteilung 2020 – 2023 und über eine zusätzliche Einnahmenzuscheidung („0,1 %-Regelung“) zu und ermächtigt den Landrat, diese zu unterzeichnen.

3.   Der Landrat wird ermächtigt, hierbei über unwesentliche Änderungen und Ergänzungen an den Vereinbarungen, die sich beim weiteren Abstimmungsprozess noch ergeben könnten und vertragliche Eckpunkte nicht beeinträchtigen, in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

4.   Wird das künftige Erhebungsverfahren unter Einbeziehung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) zur Ermittlung der realen Ertragskraft im regionalen Omnibusverkehr eingeführt oder weiterentwickelt, so wird die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Voraussetzungen für die Ausstattung bzw. Nachrüstung für die Busse der Regionalbuslinien des Landkreises Ebersberg zu schaffen.

5.   Der ULV Ausschuss wird über eingeleitete Maßnahmen zum AFZS in den Regionalbussen entsprechend informiert.

Aus der Sitzung des ULV-Ausschusses am 16.06.2021:

 

TOP 14 N

Aufstufungsvereinbarung mit der Gemeinde Forstinning; Kostenermittlung des IB Preiss & Schuster, Vorgezogene Sanierungsarbeiten

 

 

 

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Auf die Zusatzsanierung wird derzeit verzichtet.

2.   Die Sanierung der OD Forstinning (Mühldorfer Straße) zwischen Forstinning (Kreuzungsbereich Moosstraße) und Aitersteinering wird im Straßenbauprogramm im Rahmen der Haushaltsplanungen 2022 beraten.

3.   Die Deckensanierung ist zu den Teilen, die durch die Verbundleitung und die Hausanschlüsse verursacht wurden durch den Wasserzweckverband, für den Rest durch den Landkreis zu tragen.