Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Der Landrat eröffnet die Beratung.

KR Martin Wagner bittet, den Punkt 1 des Beschlussvorschlages um den Passus ‚Stellungnahme der betroffenen Gebietskörperschaft (Stadt, Gemeinde, Markt)‘ zu erweitern, dem nachgegangen wird.

KR Manfred Schmidt erklärt, dass er den Antrag der CSU/FDP-Fraktion unterstützen, aber noch einen Zusatzantrag stelle, der wie folgt laute: Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Sichtweisen biologisch-, naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlicher Sicht innerhalb der unteren Naturschutzbehörde sind beide Sichtweisen dem ULV-Ausschuss ungefiltert und frei von eventuellen hierarchischen Einflüssen zur Kenntnis zu bringen. Er begründet dies insofern, dass Stellungnahmen oder Einschätzungen von Sachbearbeitern auf dem Dienstweg nach oben, durch die verschiedenen Hierarchien, durch verschiedene Einflüsse und Interessen in mancherlei Hinsicht auch geschönt, zumindest relativiert werden könnten. Damit der ULV-Ausschuss besser und fachgerechter seinen Willen bilden könne, brauche er ungefilterte Informationen, so KR Schmidt. Daher empfehle er seinem Änderungsantrag zuzustimmen.

Frank Burkhardt, stellvertretender SG-Leiter 45 (Naturschutz, Landschaftspflege) antwortet, dass es nur eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde gebe, die rechtlich und fachlich umfasse.

Auf die Wortmeldung von KR Thomas von Sarnowski wird in Abstimmung mit dem Gremium bei Punkt 1 des Beschlussvorschlages noch der Passus ‚Sollten während des Planungsprozesses noch neue Erkenntnisse im Sinne von Ziffer 1 bekannt werden, dann wird der ULV-Ausschuss hierüber informiert‘ eingefügt.

Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung und anschließend den Ergänzungsantrag von KR Manfred Schmidt.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.   Vor Planungsbeginn bei allen Bauvorhaben des Kreises im Straßen- u. Radwegebau ist durch die zuständige Organisationseinheit im Landratsamt rechtzeitig vor der Befassung im ULV-Ausschuss Folgendes zu veranlassen:

-        Stellungnahme der betroffenen Gebietskörperschaft (Stadt, Gemeinde, Markt)

-          Prüfung der grundsätzlichen naturschutzrechtlichen Situation durch die untere Naturschutzbehörde (Sachgebiet untere Naturschutzbehörde - uNB)

-          Befassung des Naturschutzbeirats in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch die uNB. Hierbei ist nötigenfalls eine Sondersitzung einzuberufen.

-          Prüfung der grundsätzlichen bodenschutzrechtlichen Geeignetheit der potenziellen Flächen (Sachgebiet Wasserrecht)

-          Prüfung der grundsätzlichen denkmalschutzrechtlichen Situation (Sachgebiet Denkmalschutz)

-          Im Einzelfall sind je nach konkreter Sachlage ggf. auch weitere Fachstellen um eine Ersteinschätzung zu bitten

-          Sollten während des Planungsprozesses noch neue Erkenntnisse im Sinne von Ziffer 1 bekannt werden, dann wird der ULV-Ausschuss hierüber informiert

2.    Bei Vorstellung der Projekte im ULV-Ausschuss sollen bereits die ersten Einschätzungen der Fachstellen und sich aufdrängende Ausschlusskriterien vorliegen.

3.    Haben Fachstellen in der Ersteinschätzung solche Bedenken angemeldet, ist der ULV-Ausschuss in der nächstmöglichen planmäßigen Sitzung darüber zu informieren.

4.    Die fachlichen Vorab-Einschätzungen entbinden nicht von der Verpflichtung, offizielle Stellungnahmen der Fachstellen im Rahmen des erforderlichen Verfahrens einzuholen.

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einstimmig angenommen

Ja 14   Nein 0

5.    Abstimmung über den Zusatzantrag von KR Manfred Schmidt:

Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Sichtweisen biologisch-, naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlicher Sicht innerhalb der unteren Naturschutzbehörde sind beide Sichtweisen dem ULV-Ausschuss ungefiltert und frei von eventuellen hierarchischen Einflüssen zur Kenntnis zu bringen.

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abgelehnt

Ja 1   Nein 13