Der Landrat eröffnet die Beratung.
KR Martin Wagner bittet, den Punkt 1 des Beschlussvorschlages um den Passus ‚Stellungnahme der betroffenen Gebietskörperschaft (Stadt, Gemeinde, Markt)‘ zu erweitern, dem nachgegangen wird.
KR Manfred Schmidt erklärt, dass er den Antrag der CSU/FDP-Fraktion unterstützen, aber noch einen Zusatzantrag stelle, der wie folgt laute: „Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Sichtweisen biologisch-, naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlicher Sicht innerhalb der unteren Naturschutzbehörde sind beide Sichtweisen dem ULV-Ausschuss ungefiltert und frei von eventuellen hierarchischen Einflüssen zur Kenntnis zu bringen.“ Er begründet dies insofern, dass Stellungnahmen oder Einschätzungen von Sachbearbeitern auf dem Dienstweg nach oben, durch die verschiedenen Hierarchien, durch verschiedene Einflüsse und Interessen in mancherlei Hinsicht auch geschönt, zumindest relativiert werden könnten. Damit der ULV-Ausschuss besser und fachgerechter seinen Willen bilden könne, brauche er ungefilterte Informationen, so KR Schmidt. Daher empfehle er seinem Änderungsantrag zuzustimmen.
Frank Burkhardt, stellvertretender SG-Leiter 45 (Naturschutz, Landschaftspflege) antwortet, dass es nur eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde gebe, die rechtlich und fachlich umfasse.
Auf die Wortmeldung von KR Thomas von Sarnowski wird in Abstimmung mit dem Gremium bei Punkt 1 des Beschlussvorschlages noch der Passus ‚Sollten während des Planungsprozesses noch neue Erkenntnisse im Sinne von Ziffer 1 bekannt werden, dann wird der ULV-Ausschuss hierüber informiert‘ eingefügt.
Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung und anschließend den Ergänzungsantrag von KR Manfred Schmidt.
Der ULV-Ausschuss
fasst folgende Beschlüsse:
1. Vor Planungsbeginn bei allen Bauvorhaben
des Kreises im Straßen- u. Radwegebau ist durch die zuständige
Organisationseinheit im Landratsamt rechtzeitig vor der Befassung im
ULV-Ausschuss Folgendes zu veranlassen:
-
Stellungnahme
der betroffenen Gebietskörperschaft (Stadt, Gemeinde, Markt)
-
Prüfung
der grundsätzlichen naturschutzrechtlichen Situation durch die untere
Naturschutzbehörde (Sachgebiet untere Naturschutzbehörde - uNB)
-
Befassung
des Naturschutzbeirats in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch die uNB.
Hierbei ist nötigenfalls eine Sondersitzung einzuberufen.
-
Prüfung
der grundsätzlichen bodenschutzrechtlichen Geeignetheit der potenziellen
Flächen (Sachgebiet Wasserrecht)
-
Prüfung
der grundsätzlichen denkmalschutzrechtlichen Situation (Sachgebiet
Denkmalschutz)
-
Im
Einzelfall sind je nach konkreter Sachlage ggf. auch weitere Fachstellen um
eine Ersteinschätzung zu bitten
-
Sollten
während des Planungsprozesses noch neue Erkenntnisse im Sinne von Ziffer 1
bekannt werden, dann wird der ULV-Ausschuss hierüber informiert
2. Bei Vorstellung der Projekte im
ULV-Ausschuss sollen bereits die ersten Einschätzungen der Fachstellen und sich
aufdrängende Ausschlusskriterien vorliegen.
3. Haben Fachstellen in der Ersteinschätzung
solche Bedenken angemeldet, ist der ULV-Ausschuss in der nächstmöglichen
planmäßigen Sitzung darüber zu informieren.
4. Die fachlichen Vorab-Einschätzungen
entbinden nicht von der Verpflichtung, offizielle Stellungnahmen der
Fachstellen im Rahmen des erforderlichen Verfahrens einzuholen.
& |
einstimmig angenommen |
Ja 14 Nein 0 |
5. Abstimmung über den Zusatzantrag von KR
Manfred Schmidt:
Bei
unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Sichtweisen biologisch-,
naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlicher Sicht innerhalb der unteren
Naturschutzbehörde sind beide Sichtweisen dem ULV-Ausschuss ungefiltert und
frei von eventuellen hierarchischen Einflüssen zur Kenntnis zu bringen.
& |
abgelehnt |
Ja 1 Nein 13 |