Der Landrat begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, die Bürger*innen sowie die Vertreter*innen der Presse und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Zur Tagesordnung stellt KR Manfred Schmidt folgenden Geschäftsordnungsantrag:

„TOP N 10 der nichtöffentlichen Sitzung ist dem Grunde nach und vom Zwecke her öffentlich mit Ausnahme vertraglicher Einzelheiten sowie von Verhandlungspositionen des Landkreises zu beraten und darüber zu entscheiden, da anderweitige Rücksichten auf das Gemeinwohl oder berechtigte Ansprüche einzelner ansonsten nicht entgegenstehen. Für den Hinweis in der Sitzungsvorlage zu TOP N 10 auf Seite 2 bedanke ich mich.

Begründung: Der in der Landkreisordnung vorherrschende Grundsatz der Öffentlichkeit und das uneingeschränkte Interesse der Bürgerinnen und Bürger an lückenloser Informationen im Vorfeld der Abstimmung über den Windpark im Ebersberger Forst gebieten eine ungeschmälerte Öffentlichkeit aller Beratungen und Diskussionen des Kreistages und seiner Ausschüsse.

Vorsorglich darf ich auf Art. 46 Abs. 2 Satz 2 der Landkreisordnung hinweisen, wonach über den Antrag unmittelbar darauf in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden ist. Etwaige Betroffene haben dabei kein Anwesenheitsrecht.“

 

Der Landrat bittet die Öffentlichkeit sowie die Betroffenen den Raum zu verlassen und stellt damit um 15:06 Uhr die Nichtöffentlichkeit des Gremiums her.

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit um 15:13 Uhr informiert der Landrat, dass die Tagesordnung genehmigt sei.