Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Der Landrat erklärt, dass dieser Punkt bereits in der letzten Sitzung öffentlich und nichtöffentlich vorberaten wurde. Der Sachverhalt und der Beschlussvorschlag würden dem Gremium in Form der Sitzungsvorlage vorliegen. Er erkundigt sich nach Wortmeldungen.

KR Manfred Schmidt gibt folgendes Statement ab:

„Zunächst bedanke ich mich für die nach meiner Intervention nunmehr erfolgte Bereitschaft, diesen TOP öffentlich zu beraten und darüber ebenso öffentlich abzustimmen.

Die beabsichtigte Beauftragung externer Partner ist weiter nichts als eine teure Werbekampagne der Mehrheit dieses Hauses in eigener Sache, das Ergebnis folgt dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Insbesondere von den Verantwortlichen der Energie Agentur Ebersberg-München kann selbst bei extremer Blauäugigkeit eine neutrale und allumfassende Aufzählung und Würdigung der jeweiligen Vor- und Nachteile ihres Lieblingsprojektes nicht ernsthaft erwartet werden, wenn man berücksichtigt, dass sie sozusagen mit jeder Faser ihres Herzens an der Verwirklichung des Windpark-Projektes im Ebersberger Forst hängen.

Sie wären von ihrer einseitigen Interessenlage her einfach überfordert und vermutlich auch gar nicht willens, die mit dem Windpark im Forst verbundenen Nachteile und Probleme auch nur ansatzweise aufzuzeigen oder wenigstens darauf hinzuweisen. Es wäre weltfremd, anzunehmen, dass sie z.B. die Ausweisung unseres Forstes als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet gebührend würdigen und den tatsächlichen Flächenverbrauch sowie die Bodenversiegelung zutreffend schildern werden. Wir werden sicherlich auch nicht erfahren, dass je Mast rund 2.500 m² für Nachrüstungs- und Wartungsarbeiten sowie Kranstellflächen der Natur entzogen werden und dass die Zuwendung von und zum Windpark ebenso weitere wertvolle Flächen versiegelt wie die Zuleitung zur nächstgelegenen Verteiler-Station bzw. zum Umspannwerk.

Wir werden auch nichts hören über die Brand-, Feuer- und Unfallgefahr durch Windkraftanlagen (im Jahr 2018 waren es 15) sowie die bisher noch ungelösten Probleme der Entsorgungswirtschaft beim irgendwann erforderlichen Abriss oder Ersatzteilaustausch. Der Fachpresse zufolge überfordert der Rotorblattschrott die Verbrennungsanlagen ganz erheblich. Verniedlicht – wenn überhaupt angesprochen – werden vermutlich die konkreten Eingriffe an Flora und Fauna, das Schreddern von Rotmilanen sowie das Häckseln von Millionen Bienen, Hummeln und anderen Kerbtieren und dass die 180 t Stahl und die 1.300 cbm Beton, die beim Bau einer einzigen Windkraftanlage anfallen, lediglich die Stahl- und Betonproduzenten erfreuen. Auch auf Hinweise des noch nicht restlos erforschten, aber gleichwohl gefährlichen Infraschalls werden wir ebenso vergeblich warten wie auf die Information, dass die nach dem Bayer. Waldgesetz notwendigen Ausgleichsflächen im Verhältnis 1:1 bzw. 1:1,5 im unmittelbaren Anschluss an den Forst zur Verfügung stehen müssen, was illusorisch erscheint. Große Windräder brauchen im Übrigen eine Starkstromleitung in der Nähe und müssen über befestigte, schwerlasttaugliche Wege gut erreichbar ein. All das muss noch durch neutrale Gutachten geklärt werden, die uneingeschränkt zu veröffentlichen sind vor dem Bürgerentscheid. Zur von den Befürwortern der viel gepriesenen Klimaschutzfunktion der Windräder ausgerechnet im Ebersberger Forst merke ich noch an, dass – sehr geehrter Herr Landrat – die von mir bei Ihnen bereits vor einigen Tagen schriftlich angeregte Renaturierung trocken gelegter Moorflächen im Landkreis durch Bindung klimaschädlicher CO2 –Treibhausgase eine vielfach höhere Wirkung erzeugen und damit unsere Natur des Herrgotts herrliche Schöpfung, schonen würde.

Meine Damen und Herren, Klarheit tut Not, zumal die irreführend und abenteuerlich formulierte Frage beim Ratsbegehren die Wähler ausgesprochen ratlos zurücklassen wird.

Die mit der Frage verbundene Verspargelung der schönen Waldlandschaft als Landschaftspflege zu interpretieren, empfinde ich als ein Meisterwerk der Rabulistik und eine Verhöhnung der zur Abstimmung aufgerufenen Landkreisbürger.

Das offensichtlich favorisierte Angebot zur – so wörtlich – „Durchführung der Windkampagne“ mit Gesamtkosten von 64.000 € lässt es auf Kosten der Steuerzahler im Landkreis zur Herbeiführung der gewünschten Zustimmung an nichts fehlen, wobei als möglicher Stimulanz auch Gratis-Brezen und Kaffee eingesetzt werden.

Diese einseitige und vermutlich nicht gerade fakten-treue Werbekampagne gleicht nach meiner Einschätzung eher einem ideologisch ausgerichteten Propaganda-Feldzug mit dem Ziel eines erfolgreichen Bürgerentscheids.

Am Rande sei noch vermerkt, dass die in der Vorlage behauptete Unwirtschaftlichkeit des Vergleichsangebotes wegen dessen Unvollständigkeit nicht erkennbar ist; außerdem ist es wegen seiner Befristung bis zum 30.09.2020 inzwischen ungültig; warum wurden diese Mängel nicht rechtzeitig behoben?

Unabhängig von der Beantwortung dieser Frage lehne ich im Namen der AfD-Kreistagsfraktion diese einseitige Kostenregelung sowohl der Höhe von 64.000 € als auch dem Grunde nach wegen ihrer Wettbewerbsfeindlichkeit ab und stelle folgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag:

1.    Das Angebot Energie Agentur Ebersberg-München über die Durchführung der Windkampagne Ebersberger Forst wird abgelehnt.

2.    Sowohl die Befürworter – das kann durchaus die Energie Agentur Ebersberg-München sein – als auch die Gegner des Windparks im Ebersberger Forst – das kann der „Landschaftsschutz-Verein Ebersberger Forst“ sein – erhalten jeweils gegen Nachweis bis zu 20.000 € für die aus ihrer Sicht erforderliche landkreisweite Information zum Ratsbegehren.

Begründung:

Schon Allgemeine Rechtsgrundsätze gebieten Chancen- und Wettbewerbsgleichheit, was wegen deren Selbstverständlichkeit im deutschen Rechtsgefüge keiner weiteren Erläuterung bedarf. Sie lässt sich auch aus der Landkreisordnung als dem maßgeblichen Gesetz des Freistaates Bayern entnehmen, wie sich aus Art. 12a Abs. 14 Sätze 2 und 3 zum Bürgerentscheid – ergibt.

Die erst vorgestern einstimmig verabschiedete Satzung zur Durchführung von Rats- und Bürgerbegehren billigt lediglich den durchführenden Gemeinden Aufwendungsersatz zu.

Da dieser Antrag weiterreichend bzw. am meisten einschneidend gegenüber dem Verwaltungsvorschlag ist, bitte ich ihn zuerst zur Abstimmung aufzurufen.“

 

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro Landrat erklärt, dass er dem Gremium und KR Schmidt die Sorge nehmen könne, denn tatsächlich hätten die Bürger vor einem Ratsbegehren einen Anspruch auf Information, was die Aufgabe des Landkreises sei. Der Landkreis habe sich für die Durchführung der Informationskampagne für einen kompetenten Partner entschieden, nämlich für die Tochter des Landkreises: die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH.

Die Energieagentur werde dem Sachlichkeitsgebot entsprechend informieren und dazu gehören auch Informationen, die die Bürger*innen brauchen würden, um sich eine Meinung bilden zu können. Es können auch Fragen an die Energieagentur gestellt werden, die entsprechend der Wahrheit und dem Sachlichkeitsgebot beantwortet würden. In diesem Kontext sei ihm wichtig zu erwähnen, dass diese Informationskampagne in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde (uNB) im Landratsamt sowie der juristischen Abteilungsleitung der uNB erfolge. Er gehe daher davon aus, dass hier dem Sachlichkeitsgebot genüge getan werde und empfehle aus Sicht der Verwaltung, auch das Angebot der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH, als Inhouse-Vergabe, anzunehmen. Es sei insofern keine Wettbewerbsverzerrung zu befürchten, weil die Energieagentur als Tochter des Landkreises entsprechend mit einer Inhouse-Vergabe beauftragt werden könne, ohne, dass Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. Dies wurde von der zentralen Vergabestelle im Hause geprüft.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Änderungsantrag von KR Schmidt und anschließend den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Abstimmung über den Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag von KR Manfred Schmidt (Fraktion AfD):

1.   Das Angebot Energie Agentur Ebersberg-München über die Durchführung der Windkampagne Ebersberger Forst wird abgelehnt.

2.   Sowohl die Befürworter – das kann durchaus die Energie Agentur Ebersberg-München sein – als auch die Gegner des Windparks im Ebersberger Forst – das kann der „Landschaftsschutz-Verein Ebersberger Forst“ sein – erhalten jeweils gegen Nachweis bis zu 20.000 € für die aus ihrer Sicht erforderliche landkreisweite Information zum Ratsbegehren.

&

abgelehnt

Ja 1   Nein 14

Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage:

3.   Das Angebot der Energieagentur Ebersberg-München zur Durchführung der Infokampagne Ebersberger Forst wird angenommen.

4.   Die dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 64.032,35 € stehen im Haushalt 2021 zur Verfügung.

&

angenommen

Ja 14   Nein 1