Sitzung: 10.05.2021 Kreistag
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats gibt folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung des Kreistages am 15.03.2021 bekannt:
TOP 19 nö; Mögliche Errichtung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst; Beteiligungs- und Betreibermodelle
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Es soll durch
die den Landkreis beratende Rechtsanwaltskanzlei geprüft werden, ob es
angebracht ist, bei Ziffer 7.2 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Landkreis
Ebersberg und der Green City AG (…) trotz ‚rechtzeitiger‘
Gebotsabgabe (…) einzufügen.
2.
Der Landrat
wird ermächtigt, den Vertrag auf Basis des Ergebnisses der Prüfung nach Ziffer
1 dieses Beschlusses zu unterzeichnen.
3.
Der Vertrag ist
Bestandteil des Beschlusses (Anlage 10 zum Protokoll).
4.
Inhalte des
unterzeichneten Vertrags werden auf dem Internetauftritt der
Informationskampagne zum Bürgerentscheid „Windenergie“ veröffentlicht. Auf Nachfrage
kann der komplette Vertrag im Landratsamt eingesehen (aber nicht fotografiert /
kopiert) werden.
TOP 20
nö; Windkraft im Ebersberger Forst – Begrenzung auf maximal 5 Windkraftanlagen;
Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten
Der Kreistag fasst
folgenden Beschluss:
1.
Die
Vereinbarung über die Begrenzung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst
mit den Bayerischen Staatsforsten soll wie folgt modifiziert werden:
„II. Zweck der Vereinbarung
Die BaySF stimmen der Begrenzung der Zahl der
Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes „Ebersberger
Forst“ (Flächen des Freistaates Bayern) auf insgesamt maximal fünf Stück zu
(die BaySF verpflichten sich, diese Begrenzung in ihren Verträgen mit privaten
Projektentwicklern oder anderen Antragstellern umzusetzen).“
2.
Der Landrat
wird ermächtigt, die Vereinbarung über die Begrenzung von Windenergieanlagen im
Ebersberger Forst mit den Bayerischen Staatsforsten zu unterzeichnen. Der
Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 11 zum Protokoll).
3.
Die
Ermächtigung nach Ziffer 2 dieses Beschlusses steht unter der aufschiebenden
Bedingung eines positiven Bürgerentscheids am 16.05.2021 zur Begrenzung auf bis
zu fünf Windräder im Ebersberger Forst.
4.
Der Vertrag ist
nach Beschluss des Kreistages zu veröffentlichen.
Michael
Ottl vermeldet den Vollzug der beiden Beschlüsse.