Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats gibt folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung des Kreistages am 15.03.2021 bekannt:

TOP 19 nö; Mögliche Errichtung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst; Beteiligungs- und Betreibermodelle

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Es soll durch die den Landkreis beratende Rechtsanwaltskanzlei geprüft werden, ob es angebracht ist, bei Ziffer 7.2 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Green City AG (…) trotz ‚rechtzeitiger‘ Gebotsabgabe (…) einzufügen.

2.   Der Landrat wird ermächtigt, den Vertrag auf Basis des Ergebnisses der Prüfung nach Ziffer 1 dieses Beschlusses zu unterzeichnen.

3.   Der Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 10 zum Protokoll).

4.   Inhalte des unterzeichneten Vertrags werden auf dem Internetauftritt der Informationskampagne zum Bürgerentscheid „Windenergie“ veröffentlicht. Auf Nachfrage kann der komplette Vertrag im Landratsamt eingesehen (aber nicht fotografiert / kopiert) werden.

 

TOP 20 nö; Windkraft im Ebersberger Forst – Begrenzung auf maximal 5 Windkraftanlagen; Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Vereinbarung über die Begrenzung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst mit den Bayerischen Staatsforsten soll wie folgt modifiziert werden:

„II. Zweck der Vereinbarung

Die BaySF stimmen der Begrenzung der Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes „Ebersberger Forst“ (Flächen des Freistaates Bayern) auf insgesamt maximal fünf Stück zu (die BaySF verpflichten sich, diese Begrenzung in ihren Verträgen mit privaten Projektentwicklern oder anderen Antragstellern umzusetzen).“

2.   Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung über die Begrenzung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst mit den Bayerischen Staatsforsten zu unterzeichnen. Der Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 11 zum Protokoll).

3.   Die Ermächtigung nach Ziffer 2 dieses Beschlusses steht unter der aufschiebenden Bedingung eines positiven Bürgerentscheids am 16.05.2021 zur Begrenzung auf bis zu fünf Windräder im Ebersberger Forst.

4.   Der Vertrag ist nach Beschluss des Kreistages zu veröffentlichen.

 

Michael Ottl vermeldet den Vollzug der beiden Beschlüsse.