KR Manfred Schmidt geht kurz auf die zu Beginn der Sitzung von der Energieagentur ausgelegte Broschüre „Impulse, Ausgabe 2 – Wind“ ein, und verweist auf einige Punkte, die ihn an der Objektivität und Neutralität der Energieagentur zweifeln lasse. Er vermisse in dieser Broschüre, die die Bürger neutral informieren sollte, die von ihm schon oft erwähnte und geforderte Renaturierung von trockengelegten Mooren, die eine Unmenge an CO2 binden würden, was wesentlich mehr zur Klima- und Landschaftsverbesserung beitragen würde, als fünf Windräder im Ebersberger Forst. Die Grundstücksbeschaffung für Renaturierung von trocken gelegten Mooren müsse im Einklang mit den Landwirten erfolgen, daher rege er an, die in der Kreistagssitzung im Oktober 2020 stillgelegte Grundstückbeschaffungs- und Erschließungsgesellschaft Ebersberg (GWG) mit Federführung des Landrats wieder zu aktivieren. Er erkundigt sich, ob den Kreisräten nach dem Bürgerentscheid am 16.05.2021 ein Verwendungsnachweis/eine Auflistung zugesandt werde, für was die Energieagentur die 64.000 € verbraucht habe, die der Kreistag gegen seine Stimme für die Kampagne ‚Bürgerentscheid‘ genehmigt habe. 

Der Landrat antwortet, dass die Energieagentur ein Angebot für die Kampagne abgegeben und der Kreistag mit einer Gegenstimme angenommen habe. Die Energieagentur müsse die Ausgaben entsprechend aufgeschlüsselt abrechnen. Die Abrechnung werde dem zuständigen Gremium vorgelegt. Die Broschüre sei ein Werk der Energieagentur, so der Landrat weiter, die regelmäßig erscheine und nicht Teil der Kampagne sei. Zur Renaturierung von trocken gelegten Mooren sei eine Antwort der unteren Naturschutzbehörde, die dem grundsätzlich offen gegenüberstehe, an KR Schmidt in Vorbereitung. Die GWG sei durch Kreistagsbeschluss einvernehmlich beendet worden. Die Verhandlungen zum Grundstückserwerb bzw. -tausch im Einklang mit den Landwirten könne auch grundsätzlich ohne ein Konstrukt geführt werden. Das Thema werde bei Zeiten durch die untere Naturschutzbehörde im Fachausschuss vorgestellt.

 

KR Thomas von Sarnowski erkundigt sich zu Großflächenplakaten die außer Orts aufgestellt und nicht zulässig seien. Er finde es problematisch, wenn vor dem Bürgerentscheid nur von einer Seite Plakate aufgestellt würden. Er bittet, hier für Chancengleichheit zu sorgen.

Der Landrat antwortet, dass ihm heute Vormittag erstmals darüber berichtet worden sei und dem nachgegangen werde.

 

Der Landrat schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 16:16 Uhr.

Anschließend folgt ein nichtöffentlicher Teil.