Der Landrat begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Einwände zu den Niederschriften der 01. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.07.2020 und der 02. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.2020 gibt es nicht.

Somit gelten die Niederschriften als genehmigt.