Der Landrat eröffnet die Sitzung, gibt die Entschuldigungen bekannt und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Die Niederschrift der vorausgehenden Sitzung ist noch nicht ausgefertigt und wird zur nächsten Sitzung vorgelegt.

Gegen die Tagesordnung gibt es keinen Einwand.

Die Tagesordnung ist somit einstimmig genehmigt.