Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15

Sachvortragende(r):

Katja Witschaß, Mitarbeiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen

Katja Witschaß hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll), in dem sie auf die Vorplanung des Haushalts 2022 für das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses eingeht mit folgendem Resümee: Für den Teilhaushalt (Ergebnishaushalt) des Jugendhilfeausschusses werden im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von netto 17.999.937 € eingeplant, wobei sie betont, dass die ca. 3.000 € Steigerung vom Kreisjugendring hier nicht enthalten seien. Nachdem der Jugendhilfeausschuss die Steigerung im vorangegangenen Tagesordnungspunkt beschlossen habe, so Katja Witschaß, erhöhe sich das Volumen noch um ca. 3.000 €. Für die Investitionen werden noch insgesamt 64.450 € für 2022 eingeplant.

Der Landrat bedankt sich bei Katja Witschaß für die Präsentation und beim stellvertretenden Abteilungsleiter Florian Robida und dessen Team für die Vorbereitung des Teilhaushalts im Rahmen des Eckwertebeschlusses des Kreistages vom 02.08.2021. Er merkt an, dass das Teilbudget mit 2.073.796 € über dem Haushaltsansatz des Vorjahres liege und damit eine spürbare Steigerung habe, obwohl der Kreistag im Wachstum Grenzen setzen musste.

KRin Ottilie Eberl versteht nicht, weshalb wider besseres Wissen jährlich ein Budget für den Jugendhilfeausschuss festgesetzt werde und Kürzungen über mögliche Fallzahlen erfolgen, was Pflichtaufgaben des Kreisjugendamtes seien. Sie stimme daher dem Beschlussvorschlag nicht zu. Sie appelliert, dass bei den neuen Vertragsverhandlungen mit der Caritas nach dem Kiss-Prinzip (Keep it short and simple) vorgegangen werden solle.

Der Landrat merkt an, dass er es als wichtig erachte einen Plan vorzugeben, der in die Zukunft gerichtet sei. Der Plan wurde intensiv zwischen dem Finanzmanagement und dem Jugendamt abgestimmt. Allerdings, so der Landrat, seien die Jahresfälle in der Jugendhilfe bis zum Herbst 2022 nicht planbar.

Florian Robida (stellvertretender Abteilungsleiter für Jugend, Familie und Demografie) fügt ergänzend hinzu, dass das Kreisjugendamt bei einer Planung Jahresfälle „voraussehen“ müsse. Sollten es mehr Fälle werden als geplant, würden diese auch Hilfe erhalten, weil es sich um Pflichtleistungen handele.

Es folgt keine weitere Wortmeldung.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Für den Teilhaushalt des Jugendhilfeausschusses werden im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 17.999.937 eingeplant.

2.   Für Investitionen werden Mittel in Höhe von 64.450 € eingeplant.