Der Landrat eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Die Niederschrift der vorangegangenen Sitzung ist noch nicht ausgefertigt und wird in der nächsten Sitzung dem Gremium zur Genehmigung vorgelegt.

Zur Tagesordnung gibt es keinen Einwand, somit ist diese einstimmig genehmigt.