Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats verliest folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung:

Aus dem Protokoll zur Sitzung des SFB-Ausschusses vom 10.03.2021

TOP 14 N

Glasfaseranbindung an Schulen; Ermächtigung zur Zuschlagserteilung

 

 

 

Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die 11 Schulen des Landkreises sollen über gigabitfähige und durchgängige Glasfaserleitungen bis in die Gebäude an das Internet angebunden werden. Dies gilt unter dem Vorbehalt der Erteilung des Förderbescheids der Regierung von Oberbayern.

2.   Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten an die Firma Deutsche Telekom GmbH als günstigstem Bieter zu vergeben.

 

Aus dem Protokoll zur Sitzung des SFB-Ausschusses vom 29.06.2021

TOP 17 N

Digitalisierung an Schulen; Ermächtigung zur Zuschlagserteilung

 

 

 

Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 1 zu erteilen und mit der Britnet GmbH einen Vertrag zu schließen.

2.   Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 2 zu erteilen und mit der Britnet GmbH einen Vertrag zu schließen.

3.   Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 3 zu erteilen und mit der ACS Group einen Vertrag zu schließen.

4.   Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 4 zu erteilen und mit der Britnet GmbH einen Vertrag zu schließen.

5.   Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 5 zu erteilen und mit der ACS Group einen Vertrag zu schließen.

 

TOP 18 N

Ausschreibung eines Kooperationspartners für ein Berufsvorbereitungsjahr kooperativ (BVJ-k)

 

 

 

Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Im Landkreis Ebersberg wird für das Schuljahr 2021/22 ein kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) eingerichtet. Die Kooperation wird bei Bedarf verlängert.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, als Vergabeverfahrensart die Öffentlich Ausschreibung durchzuführen.

3.   Die Verwaltung wird ermächtigt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Vertrag abzuschließen. Der Zuschlag darf bis zu einem Betrag von 450.000 € (inklusive eines Risikoaufschlags) erteilt werden.