Sitzung: 13.10.2021 SFB-Ausschuss
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats verliest folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung:
Aus dem Protokoll zur Sitzung des SFB-Ausschusses vom 10.03.2021
TOP 14 N
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Glasfaseranbindung an Schulen; Ermächtigung zur
Zuschlagserteilung
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Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die 11 Schulen des Landkreises sollen über
gigabitfähige und durchgängige Glasfaserleitungen bis in die Gebäude an das
Internet angebunden werden. Dies gilt unter dem Vorbehalt der Erteilung des
Förderbescheids der Regierung von Oberbayern.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu
erteilen und den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten an die
Firma Deutsche Telekom GmbH als günstigstem Bieter zu vergeben.
Aus dem Protokoll zur Sitzung des SFB-Ausschusses vom 29.06.2021
TOP 17 N
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Digitalisierung
an Schulen; Ermächtigung zur Zuschlagserteilung
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Der
SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 1 zu erteilen und mit der
Britnet GmbH einen Vertrag zu schließen.
2. Die
Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 2 zu erteilen und mit der
Britnet GmbH einen Vertrag zu schließen.
3. Die
Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 3 zu erteilen und mit der ACS Group einen Vertrag zu schließen.
4. Die
Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu Los 4 zu erteilen und mit der
Britnet GmbH einen Vertrag zu schließen.
5.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den
Zuschlag zu Los 5 zu erteilen und mit der ACS Group einen
Vertrag zu schließen.
TOP 18 N
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Ausschreibung
eines Kooperationspartners für ein Berufsvorbereitungsjahr kooperativ (BVJ-k)
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Der
SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Im Landkreis
Ebersberg wird für das Schuljahr 2021/22 ein kooperatives
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) eingerichtet. Die Kooperation wird bei Bedarf
verlängert.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, als Vergabeverfahrensart die Öffentlich Ausschreibung
durchzuführen.
3.
Die Verwaltung
wird ermächtigt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und
den entsprechenden Vertrag abzuschließen. Der Zuschlag darf bis zu einem Betrag
von 450.000 € (inklusive eines Risikoaufschlags) erteilt werden.