Der Landrat eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Gegen die Niederschriften der 04. Sitzung am 12.10.2020 und der 06. Sitzung am 30.11.2020 gibt es jeweils keinen Einwand. (Die Niederschrift der 05. Sitzung am 09.11.2020 wurde in der Sitzung am 22.02.2021 genehmigt.)

Die Niederschriften sind somit einstimmig genehmigt.

Die Niederschriften der 07. Sitzung am 22.02.2021 und der 08. Sitzung am 15.03.2021 sind noch nicht ausgefertigt und werden in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

Gegen die Tagesordnung gibt es keinen Einwand, somit ist diese einstimmig genehmigt.