KR Manfred Schmidt verliest seinen Fragenkatalog, den er gestern per Mail an Herrn Landrat zugestellt habe. Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats verliest die Antworten:

1.    Finanzierung der bebilderten Befürworter-Inserate:

 

Werden die bebilderten Befürworter-Inserate für die Abstimmung am 16.05.2021 aus den vom Landkreis zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln, also aus Steuer-Einnahmen, finanziert oder tragen diese Kosten ganz oder teilweise die Inserenten selber?

 

Wenn ja, mit welchem Anteil?

 

Antwort: Es werden keinerlei Inserate, die Position zum Bürgerentscheid beziehen, vom Landkreis oder der Energieagentur Ebersberg-München finanziert. Der Landkreis sowie die Energieagentur sind verpflichtet, zu keiner Seite Stellung zu beziehen. 

 

2.    Wie kann es sein, daß im „Faktenhandbuch der Energieagentur Ebersberg-München“

 

a)   bei der Auflistung der „lokalen Player zum Thema Windenergie im Ebersberger Forst“ unter der Rubrik „Für Windenergieanlagen im Ebersberger Forst“ weder der Landkreis noch das Landratsamt Ebersberg oder die Energieagentur Ebersberg-München trotz ihrer Befürwortung benannt sind, hingegen

b)   aber unter der Rubrik „Ohne Haltung zu Windenergieanlagen im Ebersberger Forst tatsachenwidrig aufgeführt sind und

c)    unter „Gegen Windenergieanlagen im Ebersberger Forst“ die Untere Naturschutzbehörde als ausgewiesene Gegnerin schlicht fehlt?

Antwort: Weder das Landratsamt noch die Energieagentur beziehen bzgl. des Projektes fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst Stellung. Beide Seiten befürworten die Energiewende, nehmen aber keine Position zum Bürgerentscheid ein.

Auch die untere Naturschutzbehörde darf als fachlich zuständige Behörde keine Meinung zum Projekt beziehen, sondern muss das Projekt anhand vorhandener Gutachten und Untersuchungen bewerten.

 

3.    Weshalb sind – soweit für mich ersichtlich – weder der Antrag auf Vorbescheid der „Green City Energy AG“ noch die dem Vernehmen nach negative Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den geplanten fünf Windrädern im Ebersberger Forst im Informationspaket enthalten?

 

Antwort: Der Veröffentlichung hat die Green City Energy AG aufgrund der veralteten und vollkommen überholten Daten widersprochen.

 

4.    Wie kann es sein, dass im „Quellen-Check“ zum „Faktenhandbuch“ zur Vorsicht gegenüber dort aufgeführten Organisationen u.a. wegen ihrer Verbindung zur AfD bzw. wegen „Politischer Unterstützung durch AfD“ gemahnt wird, wo doch Art. 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung als deren Aufgabe verbindlich festlegt und daher diese Warnung einer Stigmatisierung gleichkommt und eine unzulässige Diskriminierung darstellt sowie das informative Neutralitätsgebot verletzt?

Antwort: Der Hinweis „Politische Unterstützung durch AfD“ ist keine Mahnung sondern lediglich eine Information, deren Bewertung jeder Leser für sich treffen kann. Diese Information wurde aus den auf der gleichen Seite angegebenen Quellen zitiert. Die Bezugnahme auf die AfD wird gleichwohl entfernt.

 

5.    Spricht nicht nach alledem die ständig verhießene Informations-Neutralität der „Energieagentur Ebersberg-München“ ebenso offenem Hohn wie die unter der Überschrift „Fakten statt Verunsicherung“ aufgestellte Behauptung von möglichst umfassenden Informationen „mit allen wissenschaftlichen Erkenntnissen“?

 

Antwort: Die Energieagentur Ebersberg-München hat sich strikt an ihr Neutralitätsgebot gehalten und zusammen mit der uNB eine faktenbasierte Information aller Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.

Indem beispielsweise mit Fotos gearbeitet wurde, die den Eindruck erwecken, dass es um mehr als fünf Windenergieanlagen geht, wurde Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern geschürt. Diesem möchten die Energieagentur und das Landratsamt durch „Fakten statt Verunsicherung“ entgegentreten.

 

 

 

 

Der Landrat stellt fest, dass es keine weiteren Anfragen gibt und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 16:45 Uhr.

Anschließend folgt ein nichtöffentlicher Teil.