Sitzung: 26.04.2021 Kreis- und Strategieausschuss
KR Manfred Schmidt verliest seinen Fragenkatalog, den er gestern per Mail an Herrn Landrat zugestellt habe. Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats verliest die Antworten:
1. Finanzierung der bebilderten Befürworter-Inserate:
Werden die bebilderten
Befürworter-Inserate für die Abstimmung am 16.05.2021 aus den vom Landkreis zur
Verfügung gestellten Haushaltsmitteln, also aus Steuer-Einnahmen, finanziert
oder tragen diese Kosten ganz oder teilweise die Inserenten selber?
Wenn ja, mit welchem Anteil?
Antwort: Es werden keinerlei Inserate, die
Position zum Bürgerentscheid beziehen, vom Landkreis oder der Energieagentur
Ebersberg-München finanziert. Der Landkreis sowie die Energieagentur sind
verpflichtet, zu keiner Seite Stellung zu beziehen.
2. Wie
kann es sein, daß im „Faktenhandbuch der Energieagentur Ebersberg-München“
a)
bei
der Auflistung der „lokalen Player zum Thema Windenergie im Ebersberger Forst“
unter der Rubrik „Für
Windenergieanlagen im Ebersberger Forst“ weder der Landkreis noch das
Landratsamt Ebersberg oder die Energieagentur Ebersberg-München trotz ihrer
Befürwortung benannt sind, hingegen
b)
aber
unter der Rubrik „Ohne Haltung zu
Windenergieanlagen im Ebersberger Forst tatsachenwidrig aufgeführt sind und
c)
unter
„Gegen Windenergieanlagen im
Ebersberger Forst“ die Untere Naturschutzbehörde als ausgewiesene Gegnerin
schlicht fehlt?
Antwort: Weder
das Landratsamt noch die Energieagentur beziehen bzgl. des Projektes fünf
Windenergieanlagen im Ebersberger Forst Stellung. Beide Seiten befürworten die
Energiewende, nehmen aber keine Position zum Bürgerentscheid ein.
Auch die untere Naturschutzbehörde
darf als fachlich zuständige Behörde keine Meinung zum Projekt beziehen,
sondern muss das Projekt anhand vorhandener Gutachten und Untersuchungen
bewerten.
3. Weshalb sind – soweit für mich ersichtlich –
weder der Antrag auf Vorbescheid der „Green City Energy AG“ noch die dem
Vernehmen nach negative Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den
geplanten fünf Windrädern im Ebersberger Forst im Informationspaket enthalten?
Antwort: Der Veröffentlichung hat die Green City
Energy AG aufgrund der veralteten und vollkommen überholten Daten
widersprochen.
4. Wie
kann es sein, dass im
„Quellen-Check“ zum „Faktenhandbuch“ zur Vorsicht gegenüber dort aufgeführten
Organisationen u.a. wegen ihrer Verbindung zur AfD bzw. wegen „Politischer
Unterstützung durch AfD“ gemahnt wird, wo doch Art. 21 Absatz 1 Satz 1 des
Grundgesetzes die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung als
deren Aufgabe verbindlich festlegt und daher diese Warnung einer
Stigmatisierung gleichkommt und eine unzulässige Diskriminierung darstellt
sowie das informative Neutralitätsgebot verletzt?
Antwort: Der
Hinweis „Politische Unterstützung durch AfD“ ist keine Mahnung sondern
lediglich eine Information, deren Bewertung jeder Leser für sich treffen kann.
Diese Information wurde aus den auf der gleichen Seite angegebenen Quellen
zitiert. Die Bezugnahme auf die AfD wird gleichwohl entfernt.
5. Spricht
nicht nach alledem die
ständig verhießene Informations-Neutralität der „Energieagentur
Ebersberg-München“ ebenso offenem Hohn wie die unter der Überschrift „Fakten
statt Verunsicherung“ aufgestellte Behauptung von möglichst umfassenden
Informationen „mit allen wissenschaftlichen Erkenntnissen“?
Antwort: Die Energieagentur Ebersberg-München
hat sich strikt an ihr Neutralitätsgebot gehalten und zusammen mit der uNB eine
faktenbasierte Information aller Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.
Indem beispielsweise mit Fotos
gearbeitet wurde, die den Eindruck erwecken, dass es um mehr als fünf
Windenergieanlagen geht, wurde Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern
geschürt. Diesem möchten die Energieagentur und das Landratsamt durch „Fakten
statt Verunsicherung“ entgegentreten.
Der Landrat stellt fest, dass es keine
weiteren Anfragen gibt und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 16:45
Uhr.
Anschließend folgt ein nichtöffentlicher
Teil.