Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein.

Brigitte Keller erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) folgende Punkte:

  • Finanzleitlinie des Kreistages
  • Investitionen
  • Kassenkredit
  • Entwicklung der Eckwerte
  • Entwicklung der Ergebnisüberschüsse
  • Zusammenfassung: Umlagekraftveränderung
  • Bewertung
  • Entwicklung der Liquidität
  • Personalkostenentwicklung
  • Stellenplanveränderungen
  • Personalkostenentwicklung; Bewertung der Finanzmanagerin
  • Die fünf Teilbudgets
  • Übersicht über alle Vorschläge
  • 1. Kreis- und Strategieausschuss (KSA)
    • Gemeldete Veränderungen im Teilbudget
    • Eckwertevorschlag KSA
    • Diskussion und Beschlussvorschlag
  • 2. Jugendhilfeausschuss
    • Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
    • Eckwertevorschlag
    • Bewertung der Finanzmanagerin
    • Diskussion und Beschlussvorschlag
  • 3. SFB-Ausschuss
    • Gemeldete Veränderungen im Teilbudget
    • Vorschlag Finanzmanagerin
    • Eckwertevorschlag SFB-Ausschuss
    • Diskussion und Beschlussfassung
  • 4. ULV-Ausschuss
    • Gemeldete Veränderungen im Teilbudget
    • Vorschlag Finanzmanagerin
    • Eckwertevorschlag ULV-Ausschuss
    • Diskussion und Beschlussvorschlag
  • 5. LSV-Ausschuss
    • Vorschlag der Finanzmanagerin
    • Eckwertevorschlag LSV-Ausschuss
    • Diskussion und Beschlussfassung
  • Zusammenfassung
  • Bewertung für den Haushalt 2022

Brigitte Keller beantwortet Verständnisfragen.

Der Landrat bedankt sich beim anwesenden Leiter des Kreisjugendamtes Christian Salberg und dessen Stellvertreter Florian Robida, die bestehende Verträge betrachten und mit Vertragspartnern in kritischen Dialog gegangen seien, um die Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen. Beim Budget des Jugendhilfeausschusses handle es sich überwiegend um Pflichtaufgaben, so der Landrat, lediglich rund 800.000 € seien freiwillige Leistungen, sodass der Spielraum für Kürzungen sehr gering sei. Mit dem Präsidenten des Landkreistages wurde die Steigerung im Bereich der Jugendämter erörtert, da auch noch eine Aufgabenmehrung durch das SGB VIII hinzukomme.

Der Landrat erklärt zur Kreisumlage, dass er die Meinung von Brigitte Keller fachlich vollinhaltlich teile. Vor zwei Wochen wurde mit den Bürgermeistern gesprochen und sie werden auch weiterhin im Dialog bleiben. Der Landkreis werde einen Haushalt verabschieden, bei dem auch die Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt werde, so der Landrat.

KR Albert Hingerl erklärt, dass er die Aussagen der Fachbereichsleiter vermisse. Er verlange von allen Fachbereichsleiter*innen ein realistisches Statement, das im Protokoll festgehalten werden solle. Er werde dem, vorbehaltlich der Fachausschüsse, zustimmen und auch vorbehaltlich dem, was er heute noch höre.

Auf die Nachfrage von KRin Waltraud Gruber erklärt Brigitte Keller, dass die Stelle für die untere Naturschutzbehörde aus den Reservestellen in diesem Jahr besetzt werde; die Sozialarbeit an Schulen (SaS) sei nicht Teil des Stellenplans, sondern das seien Kosten eines Trägers, die über die Transferzahlungen abgewickelt werden.

KR Walter Brilmayer verweist in seinem Statement auf einzuhaltende Disziplin innerhalb der Fachabteilungen, aber auch der Kreistagsmitglieder und merkt an, dass jede Forderung hinsichtlich der dadurch entstehenden Kosten und des Personalaufwandes gut überlegt werden müsse. Den aktuellen Stellenplan für eine bestimmte Zeit einzufrieren, statt Stellen abzubauen, halte er für eine gute Lösung. Aber das, so KR Brilmayer, funktioniere nur, wenn Wünsche, Forderungen und Anträge von Seiten des Kreistages kostenmäßig unmittelbar und Personalaufwand mittelbar überprüft werde. 

KR Alexander Müller schließt sich der Aussage seines Vorredners an und erklärt, dass es eine Änderung des Denkens und Handelns des Kreistages und der Verwaltungsmitarbeiter brauche. Er spricht die Liquidität des Landkreises und den Kassenkredit an und erklärt, dass der Landkreis vor einer dramatischen Situation und zwar kurz vor der Kassensperrung stehe. Der Landkreis müsse einen Sparhaushalt aufstellen, denn für die jetzt bekannten Investitionen bräuchte es eine Kreisumlage von 5-7%-Punkte mehr, was der Landkreis gegenüber den Gemeinden nicht verantworten könne. Durch vernünftiges haushalten, einer mäßigen Kreisumlagenerhöhung und Druck der politischen Mandatsträger, um für die laufenden, konsumptiven Ausgaben bessere Bundeszuschüsse zu bekommen, könnte erreicht werden, dass der Landkreis handlungsfähig bleibe. 

Auf die Nachfrage von KR Karl Schweisfurth erklärt Brigitte Keller, dass ein Kassenkredit kein Investitions- sondern ein konsumptiver Kredit sei. Das seien zwei völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

KR Karl Schweisfurth erklärt, dass im Rahmen der Generationengerechtigkeit sich der Landkreis zwar nicht übermäßig verschulden dürfe, aber es müsse die Welt ordentlich hinterlassen und somit dürfe beim Thema Klima nicht gespart werden. Das Gleiche sehe er im Bereich Bildung, denn hätte der Landkreis eine Berufsschule, dann wirke sich das positiv auf die Betriebe und damit auf die Gewerbesteuer aus. Ebenso im Bereich ‚Soziales‘, wenn bei SaS gespart würde, dann steigen die Ausgaben im Jugendhilfebudget. Er stellt die Frage, ob der Kreistag nicht mutiger sein und durch azyklisch handeln in Teilbereichen (Klima, Bildung, Soziales) in die Zukunft investieren müsse, auch wenn dadurch die Verschuldung erhöht werde. Zur Erhöhung der Kreisumlage schlage er den Gemeinden vor, die Grundsteuer ab einem gewissen Vermögen anzupassen.

KR Benedikt Mayer geht auf den Beschlussvorschlag ein und erklärt, dass seine Fraktion die Eckwerte als Planungsvorschlag ansehe, vorbehaltlich der Beratungen in den Fachausschüssen. Seine Fraktion habe mit Punkt 2 des Beschlussvorschlages (Stellenplan) ein Problem, denn durch das „einfrieren“ des Stellenplans würde den Fachausschüssen ein gewisses Maß an Planungshoheit genommen werden. Daher bitte er im Namen seiner Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um eine getrennte Abstimmung. Er sehe darin eine gewisse Gefahr, die Zahlen und somit auch den Ergebnisüberschuss „schön zu rechnen“, denn, vor allem bei den Ergebnisüberschüssen, brauche es deutlich mehr Puffer. 

KR Dr. Wilfried Seidelmann informiert über das bisherige Ergebnis der Arbeitsgruppe ‚Freiwillige Leistungen‘ und einem eventuellen Einsparpotential auch bei der Kreisklinik. Er meine, dass bis zu 1,5 Mio. € eingespart werden könnten, außer bei Pflichtleistungen des Jugendhilfe- und SFB-Ausschusses.

KR Manfred Schmidt merkt an, dass einige von Brigitte Keller vorgeschlagene Punkte nicht im Beschlussvorschlag enthalten seien, wie z.B. die Kreisumlagenpunkte. Er schlägt zur Finanzleitlinie vor, im Punkt 3 (Schuldendienst) das Wort ‚grundsätzlich‘ einzufügen, um im Fall einer Katastrophe z.B., eine Ausnahme machen zu können. Er werde das auch in der Arbeitsgruppe ‚Finanzleitlinie und Investitionen‘ vortragen. Er appelliert, der Landrat möge in der Bürgermeisterdienstbesprechung auf die erhöhte Bezirksumlage hinweisen und, dass der Landkreis nicht mehr in der Lage sei das alleine zu finanzieren, sondern es müsse größtenteils an die Gemeinden weitergeben werden. Zu Einsparungen von freiwilligen Leistungen werden von ihm noch Vorschläge kommen.  

KR Martin Wagner geht auf die Wortmeldung von KR Schweisfurth ein und erläutert die Kreisumlage sowie deren Auswirkung auf die Gemeinden. Er merkt an, dass, wenn die Eckwerte nicht gekürzt würden, der Landkreis nicht mehr investieren könne. Er äußert seine Enttäuschung darüber, dass die 2,5 % Kürzung von den Fachabteilungen nicht eingehalten wurden.

Christian Salberg, Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie, Demografie erklärt, dass im Jugendhilfebudget im Jahr 2021 ca. 70.000 € weniger an freiwilligen Leistungen ausgegeben würden, als im Jahr 2020. Die Kürzung um 2,5 % werde bei den freiwilligen Leistungen eingespart werden. Er schildert die jährlichen Zuschussgespräche anlässlich der freiwilligen Leistungen und, dass eine Einsparung bei Pflichtleistungen rechtlich nicht zulässig sei. Das SGB VIII, welches ein bundesgesetzliches Leistungsgesetz sei, schreibe den Jugendämtern in § 79 Abs. 3 eine ausreichende, finanzielle, sächliche und personelle Ausstattung unabhängig von der Finanzlage des Landkreises verpflichtend zu. Trotz aller Loyalität gegenüber dem Kreistag und dessen, was dieser beschließe, entbinde ihn das aber nicht von einer Leistungsverpflichtung im Jugendhilferecht. Zum Stellenplan könne er mitteilen, dass das Kreisjugendamt im Jahr 2022 keine Stellen benötigen werde. An KRin Leng gewandt erklärt er, dass seine Aufgabe darin bestehe, bestehende Prozesse zu hinterfragen und schildert hierzu eine aktuelle Vertragsverhandlung.

KR Albert Hingerl an Jugendamtsleiter Salberg gewandt bittet um eine ehrliche Einschätzung von ihm, wie realistisch die 18 Mio. € seien.

Christian Salberg antwortet, dass es für ihn schwierig sei, weniger an Budget zur Verfügung zu haben, als letztes Jahr. Er rechne mit einer Überschreitung von über 1 Mio. € und, dass die Kürzung um 2,5 % nicht eingehalten werden könne.

Karin Stanuch, Personalratsvorsitzende geht in ihrem Statement (Anlage 4 zum Protokoll) auf die angespannte Haushaltslage, aber auch auf die Fürsorgepflicht der Politik ein, der der Kreistag nicht gerecht werde, wenn sie dem Vorschlag der Finanzmanagerin zustimmen.

Friedericke Paster, Abteilungsleiterin 4, Bauen und Umwelt erklärt, dass ihre Abteilung überwiegend mit staatlichen Pflichtaufgaben betraut sei und sie keinerlei Einflüsse auf Fallzahlen und Gebühren habe. Es gebe kleinere Ausgaben im Bereich der Digitalisierung, wobei sie bezweifle, dass es der Wille der Politik sei, wenn hier zurückgerudert werde. Spielräume gebe es im Bereich von politischen Beschlüssen, so Paster, vor allem im Bereich der unteren Naturschutzbehörde.

Toni Prietz, Teamleiter SG 13, Hochbau und Liegenschaften erklärt, dass es für seinen Fachbereich schwierig sei, wenn erforderliche Maßnahmen aufgrund von Kürzungen nicht durchgeführt werden können. Die Kostensteigerung in seinem Bereich beruhe auf der momentanen Marktlage am Bau. Sämtliche Kürzungen könnten nicht eingehalten werden, sobald es für Schüler, Lehrer oder Angestellte gefährdend werde.

Margrita Schwanke-Berner, Leiterin Personalservice erläutert in ihrem Statement die bisherige Praxis der Nachbesetzung und was es konkret bedeute, wenn es keine Stellenplanerhöhung 2022 gebe, wie schwierig z.B. die Abwägung für den Personalservice sei, ob die Stelle der Pflichtaufgabe nachbesetzt werden solle, oder die, der politisch gewollten freiwilligen Leistung, oder dem Bangen der Führungskraft, ob ihre Stelle nachbesetzt werde. Einsparungen brauche es, so Schwanke-Berner, und sie appelliert gemeinsam nach diesen zu suchen, passgenau, gezielt und nach genauer Abwägung.

Der Landrat merkt an, dass er es für nicht angemessen halte, Angstszenarien aufzuzeigen.

KR Albert Hingerl bedankt sich für die ehrlichen Aussagen und erklärt, dass es nicht zu Verwerfungen führen solle. Er meine, dass mit den Fraktionskolleg*innen gesprochen werden müsse, denn es können nicht alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden. Er stellt die Frage, ob es Beschlüsse gebe, wie z.B. den der Wasserstoffbusse, die aufgehoben und Verträge aufgelöst werden könnten.    

Der Landrat verweist zu diesem Thema auf die Fachausschüsse.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag getrennt zur Abstimmung.  


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Finanzmanagement und zentrales Controlling sollen mit Nachdruck die Einhaltung der vom Kreistag für den Haushalt 2021 vorgegebenen Kürzungsziele von 2,5 % innerhalb der Teilbudgets einfordern. Konkrete Einsparvorschläge aller Fachbereiche sollen hierzu transparent gemacht werden.

 

&

einstimmig angenommen

Ja 13   Nein 0

 

2.   Im Jahr 2022 wird der Stellenplan nicht geändert. Beim Ausscheiden von Mitarbeitern ist zu prüfen, ob und an welcher Stelle eine Nachbesetzung am Dringlichsten ist.

 

&

angenommen

Ja 8   Nein 5

 

3.    Für die Haushaltsberatungen 2022 werden den Fachausschüssen folgende Eckwerte vorgegeben:

Die Summe der Eckwerte für die Fachausschüsse beträgt 73.300.000 €. Die Summe der zur Verfügung gestellten Finanzmasse erhöht sich gegenüber der Planung 2021 um 5.575.270 € bzw. 8 %. 

Die Fachausschüsse werden aufgefordert bei der Haushaltsplanung 2022 diese Eckwerte einzuhalten.

&

angenommen

Ja 11   Nein 2