Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats verliest folgende in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:

Aus dem Protokoll zur Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses vom 15.03.2021:

TOP 2 N

Mögliche Errichtung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst; Beteiligungs- und Betreibermodelle

 

 

 

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Landrat wird ermächtigt den Vertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Green City AG zu unterzeichnen.

2.   Der Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 2 zum Protokoll).

3.   Inhalte des unterzeichneten Vertrags werden auf dem Internetauftritt der Informationskampagne zum Bürgerentscheid „Windenergie“ veröffentlicht. Auf Nachfrage kann der komplette Vertrag im Landratsamt eingesehen (aber nicht fotografiert / kopiert) werden.

 

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angenommen

Ja 12  Nein 1 

 

TOP 3 N

Windkraft im Ebersberger Forst – Begrenzung auf maximal 5 Windkraftanlagen; Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten

 

 

 

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

     Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Vereinbarung über die Begrenzung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst mit den Bayerischen Staatsforsten soll wie folgt modifiziert werden:

„II. Zweck der Vereinbarung

Die BaySF stimmen der Begrenzung der Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes „Ebersberger Forst“ (Flächen des Freistaates Bayern) auf insgesamt maximal fünf Stück zu (die BaySF verpflichten sich, diese Begrenzung in ihren Verträgen mit privaten Projektentwicklern oder anderen Antragstellern umzusetzen).“

2.   Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung über die Begrenzung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst mit den Bayerischen Staatsforsten zu unterzeichnen.

3.   Die Ermächtigung nach Ziffer 2 dieses Beschlusses steht unter der aufschiebenden Bedingung eines positiven Bürgerentscheids am 16.05.2021 zur Begrenzung auf bis zu fünf Windräder im Ebersberger Forst.

4.   Der Vertrag ist nach Beschluss des Kreistages zu veröffentlichen.

 

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angenommen

Ja 12  Nein 1 

 

Aus dem Protokoll zur Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses vom 26.04.2021:

TOP 24 N

ÖPNV; Vereinbarung zur Einnahmenaufteilung 2020 - 2023

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Landkreis Ebersberg stimmt den beiden vorgelegten Vereinbarungen (Anlagen zum Protokoll) zur Einnahmenaufteilung 2020 – 2023 und über eine zusätzliche Einnahmenzuscheidung („0,1 %-Regelung“) zu und ermächtigt den Landrat, diese zu unterzeichnen.

2.   Der Landrat wird ermächtigt, hierbei über unwesentliche Änderungen und Ergänzungen an den Vereinbarungen, die sich beim weiteren Abstimmungsprozess noch ergeben könnten und vertragliche Eckpunkte nicht beeinträchtigen, in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

3.   Wird das künftige Erhebungsverfahrens unter Einbeziehung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) zur Ermittlung der realen Ertragskraft im regionalen Omnibusverkehr eingeführt oder weiterentwickelt, so wird die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Voraussetzungen für die Ausstattung bzw. Nachrüstung für die Busse der Regionalbuslinien des Landkreises Ebersberg zu schaffen.

4.   Der ULV-Ausschuss wird über eingeleitete Maßnahmen zum AFZS in den Regionalbussen entsprechend informiert.

 

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einstimmig angenommen

Ja 12  Nein 0