Sitzung: 19.07.2021 Kreis- und Strategieausschuss
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats verliest folgende in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
Aus dem Protokoll zur Sitzung des Kreis-
und Strategieausschusses vom 15.03.2021:
TOP 2 N
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Mögliche Errichtung von Windenergieanlagen im
Ebersberger Forst; Beteiligungs- und Betreibermodelle
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Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Dem
Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der Landrat
wird ermächtigt den Vertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Green City
AG zu unterzeichnen.
2.
Der Vertrag ist
Bestandteil des Beschlusses (Anlage 2 zum Protokoll).
3.
Inhalte des
unterzeichneten Vertrags werden auf dem Internetauftritt der
Informationskampagne zum Bürgerentscheid „Windenergie“ veröffentlicht. Auf Nachfrage
kann der komplette Vertrag im Landratsamt eingesehen (aber nicht fotografiert /
kopiert) werden.
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TOP 3 N
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Windkraft im Ebersberger Forst – Begrenzung auf maximal 5
Windkraftanlagen; Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten
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Der Kreis- und Strategieausschuss
fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
1. Die
Vereinbarung über die Begrenzung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst
mit den Bayerischen Staatsforsten soll wie folgt modifiziert werden:
„II.
Zweck der Vereinbarung
Die BaySF
stimmen der Begrenzung der Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des
gemeindefreien Gebietes „Ebersberger Forst“ (Flächen des Freistaates Bayern)
auf insgesamt maximal fünf Stück zu (die BaySF verpflichten sich, diese
Begrenzung in ihren Verträgen mit privaten Projektentwicklern oder anderen
Antragstellern umzusetzen).“
2. Der
Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung über die Begrenzung von
Windenergieanlagen im Ebersberger Forst mit den Bayerischen Staatsforsten zu
unterzeichnen.
3. Die
Ermächtigung nach Ziffer 2 dieses Beschlusses steht unter der aufschiebenden
Bedingung eines positiven Bürgerentscheids am 16.05.2021 zur Begrenzung auf bis
zu fünf Windräder im Ebersberger Forst.
4. Der
Vertrag ist nach Beschluss des Kreistages zu veröffentlichen.
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angenommen |
Ja 12 Nein 1
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Aus dem Protokoll zur Sitzung des Kreis-
und Strategieausschusses vom 26.04.2021:
TOP 24 N
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ÖPNV;
Vereinbarung zur Einnahmenaufteilung 2020 - 2023
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Der Kreis- und Strategieausschuss
fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
1. Der
Landkreis Ebersberg stimmt den beiden vorgelegten Vereinbarungen (Anlagen zum
Protokoll) zur Einnahmenaufteilung 2020 – 2023 und über eine zusätzliche
Einnahmenzuscheidung („0,1 %-Regelung“) zu und ermächtigt den Landrat, diese zu
unterzeichnen.
2. Der
Landrat wird ermächtigt, hierbei über unwesentliche Änderungen und Ergänzungen
an den Vereinbarungen, die sich beim weiteren Abstimmungsprozess noch ergeben
könnten und vertragliche Eckpunkte nicht beeinträchtigen, in eigener
Zuständigkeit zu entscheiden.
3. Wird das
künftige Erhebungsverfahrens unter Einbeziehung automatischer
Fahrgastzählsysteme (AFZS) zur Ermittlung der realen Ertragskraft im regionalen
Omnibusverkehr eingeführt oder weiterentwickelt, so wird die Verwaltung
beauftragt die entsprechenden Voraussetzungen für die Ausstattung bzw.
Nachrüstung für die Busse der Regionalbuslinien des Landkreises Ebersberg zu
schaffen.
4. Der ULV-Ausschuss
wird über eingeleitete Maßnahmen zum AFZS in den Regionalbussen entsprechend
informiert.
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einstimmig angenommen |
Ja 12 Nein 0
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