KR Manfred Schmidt stellt folgende Fragen:

·      Wie viel wurde durch die Energieagentur Ebersberg München gGmbH von den 64.000 €, die für die Vorbereitung des Bürgerentscheides bewilligt wurden, tatsächlich ausgegeben? Es müsste um einiges weniger sein, da die geplanten Busfahrten und die Bewirtung Corona-bedingt weggefallen sind.

·      Wieso wird ein externer Anwalt für die Zonierung im Ebersberger Forst beauftragt, während juristischer Sachverstand im Landratsamt im reichlichen Maße vorhanden ist? Es gebe eine Stellungnahme der uNB und eine fachliche Stellungnahme der Firma GFN-Umweltplanung München, daher stelle sich ihm die Frage, weshalb erneut ein Gutachten erstellt werden solle. 

·      Werden die beiden Landschaftsschutzverbände miteinbezogen, wenn der fachliche Gutachter ausgewählt wird?

Er ist mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden (sh. Protokollnotiz[1]).

Der Landrat schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:25 Uhr.
Anschließend folgt ein nichtöffentlicher Teil.



[1] Protokollnotiz:

Frage 1 Wieviel wurde durch die Energieagentur Ebersberg München gGmbH von den 64.000 €, die für die Vorbereitung des Bürgerentscheides bewilligt wurden, tatsächlich ausgegeben? Es müsste um einiges weniger sein, da die geplanten Busfahrten und die Bewirtung Corona-bedingt weggefallen sind.

Im Rahmen der Informationskampagne wurden folgende Leistungen erbracht:

-          Aufbau und Pflege einer Projekthomepage in enger Abstimmung mit dem LRA Ebersberg (www.windenergie-ebersberger-forst.de)

-          Organisation, Durchführung und Moderation von drei Online-Bürgerdialogen

-          Organisation und Durchführung von sieben Infoständen

-          Gestaltung und Produktion von Printmaterialien (Postwurf, Flyer, Plakate, Postkarten)

-          Organisation der Verteilung zweier Postwurfsendungen an alle Haushalte im Landkreis Ebersberg

-          Organisation einer landkreisweiten Plakataktion

-          Regelmäßige Information über Soziale Medien (Facebook, Twitter, Instagram)

-          Erarbeitung eines Faktenhandbuchs für Multiplikator*innen

-          Durchführung von fünf Faktenvermittlungen (Online-Veranstaltungen)

-          Regelmäßige Bereitstellung von Texten für Pressemitteilungen, Homepages, Gemeindezeitungen, Social Media Kanäle

-          Unterstützung bei der Beantwortung von Presseanfragen

-          Beantwortung von Bürger*innenanfragen über die Servicestelle Wind

-          Erarbeitung von Exkursionsalternativen (aufgrund von COVID) – Wander- und Radtouren zu Windenergieanlagen in der Region, Exkursion vom Sofa aus (Online-Veranstaltung), Audio-Führung durch den Ebersberger Forst

Aufgrund der Corona Pandemie konnten einige Leistungen nicht wie angeboten durchgeführt werden (Exkursionen, Forstführungen). Es wurden dafür einige Alternativangebote entwickelt und erarbeitet (siehe oben). Durch Alternativangebote sind weniger externe Kosten, dafür aber mehr Personalkosten angefallen.

Die folgenden Tabellen zeigen die Posten und ihre Kosten.

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Zusätzlich zu den im Angebot enthaltenen Leistungen, wurde gegen Ende der Informationskampagne entschieden, dass noch ein zweiter Postwurf durchgeführt werden soll, da weniger Informationsstände und Informationsveranstaltungen durchgeführt werden konnten, als geplant und viel Information online zur Verfügung stand. Um auch die Menschen zu informieren, die nicht online aktiv sind, wurde entschieden essentielle Informationen über den zweiten, zusätzlichen Postwurf, analog zu verbreiten. Daher kam es zu zusätzlichen Kosten 3.588,82 € (netto).

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Brutto:

4.270,70€

 

Frage 2 Wieso wird ein externer Anwalt für die Zonierung im Ebersberger Forst beauftragt, während juristischer Sachverstand im Landratsamt im reichlichen Maße vorhanden ist? Es gebe eine Stellungnahme der uNB und eine fachliche Stellungnahme der Firma GFN-Umweltplanung München, daher stelle sich ihm die Frage, weshalb erneut ein Gutachten erstellt werden solle. 

Hinsichtlich juristischer Einzelfragen wird aus Kapazitätsgründen auf externe Expertise zurückgegriffen. Ohne diese Möglichkeit ist eine zügige und rechtssichere Abarbeitung der im Zusammenhang mit der Modifizierung der LS-Verordnung aufkommenden Fragestellungen entgegen dem politischen Willen der Kreisgremien nicht leistbar.

Ggf. erforderliche weitere fachliche Gutachten betreffen selbstverständlich nicht bereits erarbeitete bzw. vorhandene Daten.

 

Frage 3 Werden die beiden Landschaftsschutzverbände miteinbezogen, wenn der fachliche Gutachter ausgewählt wird?

Ein solches Vorgehen ist weder üblich noch vorliegend angezeigt. Die Landschaftsschutzverbände werden im Zuge der Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.