Sitzung: 19.07.2021 Kreis- und Strategieausschuss
KR Manfred Schmidt stellt folgende Fragen:
·
Wie viel wurde durch die Energieagentur Ebersberg München
gGmbH von den 64.000 €, die für die Vorbereitung des Bürgerentscheides
bewilligt wurden, tatsächlich ausgegeben? Es müsste um einiges weniger sein, da
die geplanten Busfahrten und die Bewirtung Corona-bedingt weggefallen sind.
·
Wieso wird ein externer Anwalt für die Zonierung im
Ebersberger Forst beauftragt, während juristischer Sachverstand im Landratsamt
im reichlichen Maße vorhanden ist? Es gebe eine Stellungnahme der uNB und eine
fachliche Stellungnahme der Firma GFN-Umweltplanung München, daher stelle sich
ihm die Frage, weshalb erneut ein Gutachten erstellt werden solle.
· Werden die beiden Landschaftsschutzverbände miteinbezogen, wenn der fachliche Gutachter ausgewählt wird?
Er ist mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden (sh. Protokollnotiz[1]).
Der Landrat schließt den öffentlichen Teil
der Sitzung um 18:25 Uhr.
Anschließend folgt ein nichtöffentlicher Teil.
[1]
Protokollnotiz:
Frage 1 Wieviel wurde durch
die Energieagentur Ebersberg München gGmbH von den 64.000 €, die für die
Vorbereitung des Bürgerentscheides bewilligt wurden, tatsächlich ausgegeben? Es
müsste um einiges weniger sein, da die geplanten Busfahrten und die Bewirtung
Corona-bedingt weggefallen sind.
Im
Rahmen der Informationskampagne wurden folgende Leistungen erbracht:
-
Aufbau
und Pflege einer Projekthomepage in enger Abstimmung mit dem LRA Ebersberg (www.windenergie-ebersberger-forst.de)
-
Organisation,
Durchführung und Moderation von drei Online-Bürgerdialogen
-
Organisation
und Durchführung von sieben Infoständen
-
Gestaltung
und Produktion von Printmaterialien (Postwurf, Flyer, Plakate, Postkarten)
-
Organisation
der Verteilung zweier Postwurfsendungen an alle Haushalte im Landkreis
Ebersberg
-
Organisation
einer landkreisweiten Plakataktion
-
Regelmäßige
Information über Soziale Medien (Facebook, Twitter, Instagram)
-
Erarbeitung
eines Faktenhandbuchs für Multiplikator*innen
-
Durchführung
von fünf Faktenvermittlungen (Online-Veranstaltungen)
-
Regelmäßige
Bereitstellung von Texten für Pressemitteilungen, Homepages, Gemeindezeitungen,
Social Media Kanäle
-
Unterstützung
bei der Beantwortung von Presseanfragen
-
Beantwortung
von Bürger*innenanfragen über die Servicestelle Wind
-
Erarbeitung
von Exkursionsalternativen (aufgrund von COVID) – Wander- und Radtouren zu Windenergieanlagen
in der Region, Exkursion vom Sofa aus (Online-Veranstaltung), Audio-Führung
durch den Ebersberger Forst
Aufgrund der Corona Pandemie
konnten einige Leistungen nicht wie angeboten durchgeführt werden (Exkursionen,
Forstführungen). Es wurden dafür einige Alternativangebote entwickelt und
erarbeitet (siehe oben). Durch Alternativangebote sind weniger externe Kosten,
dafür aber mehr Personalkosten angefallen.
Die folgenden Tabellen zeigen
die Posten und ihre Kosten.
Zusätzlich zu den im Angebot
enthaltenen Leistungen, wurde gegen Ende der Informationskampagne entschieden,
dass noch ein zweiter Postwurf durchgeführt werden soll, da weniger
Informationsstände und Informationsveranstaltungen durchgeführt werden konnten,
als geplant und viel Information online zur Verfügung stand. Um auch die
Menschen zu informieren, die nicht online aktiv sind, wurde entschieden
essentielle Informationen über den zweiten, zusätzlichen Postwurf, analog zu
verbreiten. Daher kam es zu zusätzlichen Kosten 3.588,82 € (netto).
Brutto:
4.270,70€
Frage 2 Wieso wird ein
externer Anwalt für die Zonierung im Ebersberger Forst beauftragt, während
juristischer Sachverstand im Landratsamt im reichlichen Maße vorhanden ist? Es
gebe eine Stellungnahme der uNB und eine fachliche Stellungnahme der Firma
GFN-Umweltplanung München, daher stelle sich ihm die Frage, weshalb erneut ein
Gutachten erstellt werden solle.
Hinsichtlich
juristischer Einzelfragen wird aus Kapazitätsgründen auf externe Expertise
zurückgegriffen. Ohne diese Möglichkeit ist eine zügige und rechtssichere
Abarbeitung der im Zusammenhang mit der Modifizierung der LS-Verordnung
aufkommenden Fragestellungen entgegen dem politischen Willen der Kreisgremien
nicht leistbar.
Ggf. erforderliche weitere
fachliche Gutachten betreffen selbstverständlich nicht bereits erarbeitete bzw.
vorhandene Daten.
Frage
3 Werden die beiden Landschaftsschutzverbände miteinbezogen, wenn der fachliche
Gutachter ausgewählt wird?
Ein solches Vorgehen ist weder üblich noch vorliegend angezeigt. Die Landschaftsschutzverbände werden im Zuge der Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.