KR Dr. Wilfried Seidelmann erkundigt sich, ob die 1,5 Mio. € an Zuschüssen für die medizinische Ausstattung und der IT zum operativen Geschäft der Kreisklinik oder zu den Investitionen gehören, die vom Landkreis getragen würden. Er bittet um eine generelle Information zu diesem Thema durch den Geschäftsführer der Kreisklinik.

Brigitte Keller antwortet, dass es sich bei den 1,5 Mio. € um Investitionen handle, die der Landkreis über Abschreibung auflöse. Der Geschäftsführer der Kreisklinik Stefan Huber berichte jährlich dem Kreistag über die Verwendung des Zuschusses. Sie erläutert den Unterschied zwischen dem Kreishaushalt und dem Wirtschaftsplan der Kreisklinik, der die Grundlage für das operative Geschäft bilde. Jedes wirtschaftliche Geschäftsgebaren der Kreisklinik, so Brigitte Keller, werde im Wirtschaftsplan abgebildet, außer, der Zuschuss für Marketingmaßnahmen (finanziert über Erbpacht), der über den DAWI (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) im Kreishaushalt abgebildet sei. 

KR Manfred Schmidt bittet um baldige schriftliche Beantwortung seiner noch offenen Fragenkataloge und diese ihm und den Kolleginnen und Kollegen des Kreistags zukommen zu lassen.

Des Weiteren erkundigt er sich, ob für die Kreisrätinnen und Kreisräte ebenfalls ab sofort beim Betreten des Landratsamtes die 3-G-Regel gelte.

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro Landrat, antwortet, dass im Landratsamtsgebäude alle Beschäftigten (Angestellte und Beamte) die 3G-Regel erfüllen müssen. Der Landrat mache von seinem Hausrecht dahingehend Gebrauch, dass er in den Sitzungen ebenfalls 3G einfordere. Die Kreisrätinnen und Kreisräte seien Teil der Verwaltung, so Michael Ottl, und von daher traue er sich eine Analogie zu bilden. Es sei daher wünschenswert und auch sinnvoll, so Michael Ottl, wenn die Kreisrätinnen und Kreisräte beim Betreten des Landratsamtsgebäudes 3G einhalten würden.

Zu den noch offenen Fragenkatalogen erklärt Michael Ottl, dass die Antworten dem Protokoll des jeweiligen Ausschusses beigefügt werden.

Der Landrat stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 17:15 Uhr. Anschließend folgt ein nichtöffentlicher Teil