Sitzung: 10.02.2021 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 2021/0260
Johann Taschner, Leiter SG 45,
Naturschutz und Landschaftspflege |
Der Landrat begrüßt Johann Taschner und verweist auf die geladene Sitzungsvorlage, in der auf Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen ausführlich über die Konsequenzen aus dem 2018 veröffentlichten Ausgleichsflächen-Monitoring berichtet wurde. Der Antrag vom 11.01.2021 ist somit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
KR und Antragsteller Niklas Fent verweist auf den Änderungsantrag vom 10.02.2021, der als Tischvorlage (Anlage 2 zum Protokoll) ausliegt sowie auf den darin enthaltenen modifizierten Beschlussvorschlag und erläutert diesen.
Es folgt ein Sachvortrag von Johann Taschner in dem er auf den Änderungsantrag eingeht. Er teilt zu Punkt 1 des Änderungsantrages mit, dass der unteren Naturschutzbehörde (uNB) ausreichend technische Maßnahmen zur Verfügung stehen würden, sie aber bereit seien, bis zum Jahr 2022 zu prüfen, ob es noch geeignetere technische Maßnahmen, wie EDV-Programme, gebe.
Der Landrat erklärt zu Punkt 2, dass er sich wegen dem Handlungsleitfaden direkt an den Staatsminister Thorsten Glauber wenden wolle.
Zu Punkt 3 informiert Johann Taschner, dass die Kontrolle der Ausgleichsflächen bereits eine sehr hohe Priorität genieße und zu Punkt 4, dass dem ULV-Ausschuss im Jahr 2022 erneut über die Entwicklung berichtet werde.
Johann Taschner beantwortet Fragen aus dem Gremium.
Der Landrat fasst das Ergebnis der Beratung zusammen und formuliert einen neuen Beschlussvorschlag. Nachdem es keine Gegenrede gibt, stellt er diesen zur Abstimmung.
Der
ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen vom
11.01.2021 ist mit Beantwortung der gestellten Fragen geschäftsordnungsgemäß
erledigt.
2. Zu den einzelnen Punkten des
Änderungsantrages von Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.02.2021 nimmt der
ULV-Ausschuss Folgendes zur Kenntnis:
Zu Punkt 1: Die untere
Naturschutzbehörde (uNB) hat mitgeteilt, dass die technischen Maßnahmen ausreichend
zur Verfügung stehen, prüft aber bis zum Jahr 2022, ob es noch geeignetere
technische Maßnahmen (EDV-Programme) gibt.
Zu Punkt 2: Der Landrat sagt
zu, sich direkt an den Staatsminister Thorsten Glauber zu wenden.
Zu Punkt 3: Johannes
Taschner, SG-Leiter der uNB informiert, dass die Kontrolle der
Ausgleichsflächen bereits eine sehr hohe Priorität genießt.
Zu Punkt 4: Dem ULV-Ausschuss
wird im Jahr 2022 erneut über die Entwicklung berichtet.