Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachvortragende(r):

Veronika Preißinger, Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

 

Veronika Preißinger stellt die seit Februar Online stehende Website vor, auf der alle Energieprojekte, auch die im Landkreis München, aufgeführt seien.

Veronika Preißinger erklärt, dass die Website im Rahmen der Informationskampagne zum anstehenden Bürgerentscheid entstanden sei. Auf dieser Internetseite würden alle dem Landratsamt vorliegenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, wobei noch einiges im Aufbau sei, wie z.B. die Historie zum Forst.

Veronika Preißinger führt durch die verschiedenen Themen, wie z.B. den Faktencheck. Hier würden alle Leserbriefe zum Thema ‚Windenergieanlagen im Ebersberger Forst‘ abgebildet und Behauptungen richtiggestellt werden. Des Weiteren gebe es Informationen zu

  • welche Events wann stattfinden,

·         Infos zum Ebersberger Forst,

·         zur Windenergie und zum Projekt.

Es sei auch vorgesehen, die vorliegenden Gutachten den Bürgern unter folgendem Link zugänglich zu machen.

https://windenergie-landkreis-ebersberg.de/  

KR Martin Lechner regt an, mit einheitlichen Zahlen/Größen zu informieren, z.B. wie viel Fläche für ein Windrad, für das Fundament und für die Zufahrt benötigt werde. Ebenso, wie die Trassenführung verlaufe, die exakte Höhe von Ebersberg und wie der Ausgleich der Flächen stattfinde. Auch halte er es für wichtig die Bürger darüber zu informieren, was es für Alternativen brauche, um Strom erzeugen zu können, sollte der Landkreis keine Windenergieanlagen haben. Er erkundigt sich, ob alle Leserbriefe auf die Website aufgenommen würden.

Veronika Preißinger antwortet, dass sie alle Leserbriefe lesen und diese auch zitieren würden.

KR Alexander Müller regt an, bis zum Bürgerentscheid den Fokus auf die fünf Windräder zu legen. Er halte es für „gefährlich“, wenn auf der Website auch andere Standorte genannt seien. Er stellt die Frage, ob es Aufgabe der Energieagentur sei, Leserbriefe zu kommentieren. Dies sei aus seiner Sicht ein gefährliches Spiel. Er befürworte, klare Fakten zu benennen und diese auch zu ergänzen, wie z.B. das Wasserschutzgebiet Ebersberg. Davon höre er immer wieder, dass davon gesprochen werde. Er fände es gut, wenn über ein Stichwort die Fakten gefunden würden.

KR Manfred Schmidt bittet die wirtschaftliche Einschätzung von Green City AG sowie den Projektantrag in den Beschlussvorschlag mitaufzunehmen. Er erkundigt sich, ob es noch eine extra Stellungnahme der uNB gebe und wenn ja, dann bitte er, diese ebenfalls mitaufzunehmen.

Der Landrat erklärt, dass die Verwaltung erst klären müsse, ob Green City AG der Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsberechnung zustimme.

Friederike Paster, Leitung Abteilung 4, erklärt, dass es einen (ruhenden) Antrag auf Vorbescheid gebe. Antragsunterlagen aus dem Vorbescheidsverfahren seien aber nichtöffentlich. Weiter gebe es eine Projektskizze im Rahmen einer Voranfrage als Basis für eine Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde bzgl. der Verträglichkeit mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Frau Paster bestätigt die Aussage des Landrats, dass die Veröffentlichung mit Green City AG abgestimmt werden müsse. Man befinde sich dazu bereits in der Abstimmung.

KR Manfred Schmidt bittet, die Wirtschaftlichkeitsberechnung und den Projektantrag unter dieser Maßgabe in den Beschlussvorschlag mitaufzunehmen.

Auf die Nachfrage von KR Schmidt bzgl. der Stellungnahme der uNB vom 18.08.2017 erklärt Frank Burkhardt, stellvertretender SG-Leiter der unteren Naturschutzbehörde, dass es eine Zusammenfassung zweier Besprechungen mit dem Planungsbüro PAN gebe, die als Grundlage der weiteren Entscheidungen durch die Politik dienen sollte. Diese Zusammenfassung sei bisher nichtöffentlich gewesen, da es auch keinen Grund gab, sie zu veröffentlichen. Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Gutachten und Stellungnahmen waren bisher nicht vollständig veröffentlicht und sollen jetzt veröffentlicht werden.

Auf die Nachfrage von KR Manfred Schmidt, ob mit der im Beschlussvorschlag unter Punkt 2 enthaltenen „Zusammenfassung der unteren Naturschutzbehörde“ alle Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde der Öffentlichkeit preisgegeben seien, bejaht Friederike Paster dies für alle Stellungnahmen.

KR Roland Frick erklärt, dass er ebenfalls keine Leserbriefe auf der Internetseite aufnehmen würde.

Der Landrat merkt an, dass inhaltliche Punkte aus den Leserbriefen aufgegriffen und den recherchierten Fakten gegenübergestellt werden könnten.

KRin Ilke Ackstaller merkt an, dass die Gutachten und die Stellungnahmen nicht ohne Kommentare veröffentlicht werden könnten, da nur diejenigen, die in diesem Thema drin seien, diese verstehen könnten. Sie weist auf folgenden Beschluss hin, der im ULV-Ausschuss als auch im Kreistag beschlossen wurde: „Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Kriterien aus dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung Ebersberger Forst (Bebauung der Eigenart der Landschaft und Sicherung der Erholungsfunktion) zu untersuchen.“ Obwohl dieser Beschluss mindestens ein Jahr alt sei, fehle diese Untersuchung, so KRin Ackstaller. 

Veronika Preißinger erklärt, dass die Energieagentur die Gutachten nicht kommentiere, aber eine kurze Zusammenfassung dazu geschrieben hätte. Die Gutachten und Stellungnahmen seien für diejenigen eingestellt, die sich mit dem Thema eingehender beschäftigen möchten. Das Gutachten von Prof. Schöbel von der TU München liege noch nicht vor, daher könne es nicht veröffentlicht werden.

KRin Bianka Poschenrieder merkt an, dass das Gutachten von Prof. Schöbel, in dem es um den Erholungswert gehe, so schnell wie möglich auf die Internetseite kommen solle. Sie lobt die Energieagentur für die gelungene Website.

KR Thomas von Sarnowski regt an, offener bei Projektideen 2021 zu formulieren, da seines Erachtens die aktuelle Formulierung ‚Rechtlicher Rahmen lässt Windenergie im Forst aktuell nicht zu‘ zu Missverständnissen führen könnte. Außerdem würde er auf der Website Simulationen von Gemeinden zeigen, von wo aus man die Windräder nicht sehe.

Veronika Preißinger nimmt die Anregung gerne mit.

KRin Bianka Poschenrieder schlägt vor, den Beschlussvorschlag in der ersten Zeile wie folgt zu ergänzen: Die Gutachten und Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Informationskampagne veröffentlicht, wenn auch das Gutachten von Prof. Schöbel vorliegt.

Der Landrat erklärt, dass das Gutachten noch nicht vorliege, aber sobald es da sei, werde es auf der Internetseite veröffentlicht werden.

Der Landrat verweist auf den Beschlussvorschlag, indem die fünf Gutachten und Stellungnahmen auf der Internetseite veröffentlicht werden sollen, sowie den Prüfauftrag von KR Schmidt, ob die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Green City AG und der Projektantrag nach Abstimmung mit dem Auftraggeber veröffentlicht werden dürfe.

Der Landrat erkundigt sich, ob es zu dem vorgeschlagenen Paket eine Gegenstimme gibt.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Folgende Gutachten und Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Informationskampagne veröffentlicht:

1.1      PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH
Gutachten zur "Prüfung der Voraussetzungen für eine Aufhebung oder Änderung der LSG-Verordnung zum Zweck der Errichtung von Windkraftanlagen"

1.2     Untere Naturschutzbehörde
Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens von PAN und zweier darauf basierender Besprechungen vom 31.07.2017 und 11.08.2017 zur Vorlage bei Herrn Landrat Niedergesäß

1.3      Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Wust
Zweitmeinung zum Gutachten PAN 

1.4      Burkhardt/ Englmeyer
Prüfung des Gutachtens PAN im Hinblick auf Eingrenzung des Untersuchungsraums

1.5      GFN-Umweltplanung, Gharadjedaghi & Mitarbeiter
Modifizierung des Landschaftsschutzgebiets

2.   Ergänzungsantrag von KR Manfred Schmidt:
Sofern der Antragsteller dem zustimmt, wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Green City AG und der Projektantrag veröffentlicht.