Sachvortragende(r):

Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

Dr. Stiehler erläutert die Satzungsänderungen anhand einer Excel-Tabelle (Anlage 3 zum Protokoll) und erklärt, dass der Satzungsentwurf zeitgleich dem Landkreis München zur Beschlussfassung vorliege.

Während des Vortrages spricht KR Alexander Müller folgende Punkte an:

Zu § 2 Abs. 2 k) neue Formulierung: KR Müller erklärt, dass innerhalb der CSU-FDP-Kreistagsfraktion das Thema „Zukunftsaktie“ nicht abschließend behandelt wurde und von den Fraktionsmitgliedern eher kritisch gesehen werde, insbesonders, wenn es um Projekte außerhalb des Landkreises gehe. Mit dem Landrat wurde bereits abgestimmt, so KR Müller, dass darüber noch eine Diskussion in der Fraktion erfolgen müsse. Er erläutert, weshalb die Fraktion diesen Punkt kritisch sehe.

Der Landrat erklärt, dass dieser Punkt aber in die Satzung rein müsse, weil es eine gemeinsame Satzung der Landkreise sei und der Kreistag in München bereits entschieden habe, den Verkauf von „Zukunftsaktien“ über die Energieagentur zu ermöglichen. Richtig sei, so der Landrat, dass der Kreistag von Ebersberg noch über die „Zukunftsaktie“ beschließen müsse.

KR Alexander Müller erklärt, dass eine Notiz im Protokoll eingefügt werden solle mit dem Hinweis, dass der Punkt „Zukunftsaktie“ [§ 2 Abs. 2 k)] für den Landkreis München gelte, aber der Landkreis Ebersberg abschließend dazu noch seine Meinung bilden müsse. Dem Vorschlag stimmt der Landrat zu.

Zu § 8 Abs. 3 neue Formulierung letzter Satz: KR Alexander Müller merkt an, dass er in dem Satz „Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Mitglieder auf die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften verzichten“ das Wort „auch“ durch „nur“ ersetzen würde und erläutert dies.

Zu § 11 Abs. 1 c) neue Formulierung (Streichung „nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren): KR Alexander Müller merkt an, um eine Willkür der Besetzung zu vermeiden, würde er den Satz wie folgt ergänzen: (…) „nach dem für die Besetzung von Ausschüssen geltenden Verfahren“. Er erklärt, dass unter dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes es nicht korrekt sei, wenn hier kein Verfahren über die Besetzung reingeschrieben werde.

Der Landrat erklärt, dass die Besetzung der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Kreistages entschieden werde. Daher könne der Kreistag auch entscheiden, nach welchem Verfahren die Aufsichtsräte entsendet werden sollen.

KRin Waltraud Gruber erklärt, sie meine, dass dies in der Geschäftsordnung der Energieagentur Ebersberg-München geregelt sei und wenn nicht, dann könne es dort festgehalten werden.

KR Benedikt Mayer erklärt, dass es seiner Meinung nach klar geregelt sei und erläutert dies. Er frage sich, weshalb die Energieagentur das Verfahren in die Satzung reinschreiben solle, wo Flexibilität der Sinn der Sache sei.

KR Albert Hingerl merkt an, dass ein Konflikt entstehe, wenn heute der Landkreis Ebersberg etwas anderes als der Landkreis München entscheide.

KR Manfred Schmidt stellt einen Geschäftsordnungsantrag und bittet, wegen der besseren Verständlichkeit, Redebeiträge ohne FFP-2-Maske zu halten.

Der Landrat erklärt, dass grundsätzlich die Kreisräte an die aufgestellten Mikrofone gehen sollten, außer bei Zwischenrufe.

Zu § 11 Abs. 9 neue Formulierung: KR Alexander Müller merkt an, dass der Ausgleich von Fahrtkosten für die Mitglieder des Aufsichtsrates innerhalb des Landkreises ein Novum für die Mitglieder aus dem Kreistag Ebersberg sei, da diese laut der Entschädigungssatzung mit dem Sitzungsgeld abgegolten seien.

KRin Waltraud Gruber erklärt, dass die Mitglieder aus dem Kreistag des Landkreises München eine Fahrkostenentschädigung erhalten würden und es ihrer Meinung nach für alle Mitglieder im Aufsichtsrat gleich sein müsse.

Zu § 13 Abs. 2 der alten Satzung bittet KR Alexander Müller zu prüfen, ob der Satz „Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden“ gegen die Landkreisordnung verstoße. Denn in der Gemeindeordnung und Landkreisordnung sei eindeutig geregelt, dass es bei Stimmengleichheit eine Ablehnung sei.

KR Albert Hingerl bittet Brigitte Keller um eine Stellungnahme zu Punkt 29. Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 erklärt, dass dieser Passus ausführlich im Aufsichtsrat besprochen wurde. Es gehe in zwei Richtungen, wenn Planmittel nicht ausgeschöpft würden, bestehe die Ausgleichspflicht genauso, als wenn die Planmittel überschritten werden würden und damit sei das für sie in Ordnung, denn letztendlich sei dies ein Ausgleichsmechanismus. Die Energieagentur habe einen Stellenplan und die meisten Kosten entstünden durch die Personalkosten. Über den Stellenplan sei eine gewisse Absicherung gegeben. Sollte der Haushalt der Energieagentur für den Stellenplan nicht ausreichend sein, dann müsse sich die Energieagentur bei den Gesellschaftern rückversichern, was auch die Aufsichtsräte könnten. Insofern, so denke sie, sei die Budgethoheit der Gesellschafter ausreichend gegeben.  

KR Manfred Schmidt schlägt zum Beschlussvorschlag Punkt 2 vor, das Wort ‚formelle‘ durch ‚redaktionelle‘ zu ersetzen und erläutert dies.

Michael Ottl, Leiter Büro Landrat kommt dem nach und fügt dem Beschlussvorschlag, der an die Wand projizierten ist, unter Punkt 1 (…)„sowie die geänderte Satzung“(…) sowie einen neuen Punkt 3 hinzu: „Falls aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern Änderungen in der Satzung vorzunehmen sind, wird der Kreis- und Strategieausschuss hierüber in dessen nächster Sitzung informiert.“

Der Landrat fasst die Diskussion zusammen und bittet Dr. Stiehler die Anregung von KR Müller zu § 8 Abs. 3, das Wort ‚auch‘ durch das Wort ‚nur‘ zu ersetzen, in den Aufsichtsrat zur Beratung zu geben. Sollte der Landkreis München ebenfalls noch Ergänzungen zu den Änderungsvorschlägen haben, müsste die Neufassung der Satzung nochmals im Kreis- und Strategieausschuss beraten werden, aber sollte sie in München beschlossen werden, würde er nicht wegen diesem einem Wort den ganzen Genehmigungslauf nochmals in Gang setzen wollen. Er schlägt vor, diesen Hinweis ebenfalls als Protokollnotiz festzuhalten.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag mit den beiden Protokollnotizen zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss inklusive der nachfolgenden beiden Protokollnotizen:[1]

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Änderung der Satzung (Gesellschaftsvertrag) wird, vorbehaltlich der Genehmigung der Regierung von Oberbayern, wie unter I. Sachverhalt vorgeschlagen, beschlossen. Die entsprechende Sachverhaltsdarstellung sowie die geänderte Satzung sind Bestandteil des Beschlusses. (Anlage 4 und 5 zum Protokoll)

 

2.    Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, im eigenen Ermessen an der hiermit beschlossenen Satzung weitere zweckdienliche redaktionelle Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen.

 

3.    Falls aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern Änderungen in der Satzung vorzunehmen sind, wird der Kreis- und Strategieausschuss hierüber in dessen nächster Sitzung informiert.



[1] Protokollnotizen:

1.   Zu § 2 Abs. 2 k) der Satzungsänderung: Der Punkt „Zukunftsaktie“ gilt für den Landkreis München. Der Landkreis Ebersberg muss zu diesem Thema noch abschließend seine Meinung bilden.

2.   Die Anregung zu § 8 Abs. 3 (das Wort ‚auch‘ durch das Wort ‚nur‘ zu ersetzen) wird in den Aufsichtsrat zur Beratung gegeben.