Sitzung: 22.02.2021 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 2020/0035
Sachvortragende(r): |
Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur
Ebersberg-München gGmbH |
Dr. Stiehler erläutert die Satzungsänderungen anhand einer
Excel-Tabelle (Anlage 3 zum Protokoll) und erklärt, dass der Satzungsentwurf
zeitgleich dem Landkreis München zur Beschlussfassung vorliege.
Während des Vortrages
spricht KR Alexander Müller folgende Punkte an:
Zu § 2 Abs. 2 k) neue Formulierung: KR Müller erklärt, dass innerhalb der
CSU-FDP-Kreistagsfraktion das Thema „Zukunftsaktie“ nicht abschließend
behandelt wurde und von den Fraktionsmitgliedern eher kritisch gesehen werde, insbesonders,
wenn es um Projekte außerhalb des Landkreises gehe. Mit dem Landrat wurde
bereits abgestimmt, so KR Müller, dass darüber noch eine Diskussion in der
Fraktion erfolgen müsse. Er erläutert, weshalb die Fraktion diesen Punkt
kritisch sehe.
Der Landrat erklärt, dass dieser Punkt aber in die Satzung
rein müsse, weil es eine gemeinsame Satzung der Landkreise sei und der Kreistag
in München bereits entschieden habe, den Verkauf von „Zukunftsaktien“ über die
Energieagentur zu ermöglichen. Richtig sei, so der Landrat, dass der Kreistag
von Ebersberg noch über die „Zukunftsaktie“ beschließen müsse.
KR Alexander Müller erklärt, dass eine Notiz im Protokoll
eingefügt werden solle mit dem Hinweis, dass der Punkt „Zukunftsaktie“ [§ 2 Abs. 2 k)] für den
Landkreis München gelte, aber der Landkreis Ebersberg abschließend dazu noch seine
Meinung bilden müsse. Dem Vorschlag stimmt der Landrat zu.
Zu § 8 Abs. 3 neue Formulierung letzter
Satz: KR Alexander Müller merkt an, dass
er in dem Satz „Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Mitglieder auf die
Einhaltung der Form- und Fristvorschriften verzichten“ das Wort „auch“ durch
„nur“ ersetzen würde und erläutert dies.
Zu § 11 Abs. 1 c) neue Formulierung
(Streichung „nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren): KR
Alexander Müller merkt an, um eine Willkür der Besetzung zu vermeiden, würde er
den Satz wie folgt ergänzen: (…) „nach dem für die Besetzung von Ausschüssen
geltenden Verfahren“. Er erklärt, dass unter dem Gesichtspunkt des
Minderheitenschutzes es nicht korrekt sei, wenn hier kein Verfahren über die Besetzung
reingeschrieben werde.
Der Landrat erklärt, dass die Besetzung der Ausschüsse in
der konstituierenden Sitzung des Kreistages entschieden werde. Daher könne der
Kreistag auch entscheiden, nach welchem Verfahren die Aufsichtsräte entsendet
werden sollen.
KRin Waltraud Gruber erklärt, sie meine, dass dies in der
Geschäftsordnung der Energieagentur Ebersberg-München geregelt sei und wenn
nicht, dann könne es dort festgehalten werden.
KR Benedikt Mayer erklärt, dass es seiner Meinung nach
klar geregelt sei und erläutert dies. Er frage sich, weshalb die Energieagentur
das Verfahren in die Satzung reinschreiben solle, wo Flexibilität der Sinn der
Sache sei.
KR Albert Hingerl merkt an, dass ein Konflikt entstehe, wenn
heute der Landkreis Ebersberg etwas anderes als der Landkreis München entscheide.
KR Manfred Schmidt stellt einen Geschäftsordnungsantrag
und bittet, wegen der besseren Verständlichkeit, Redebeiträge ohne FFP-2-Maske
zu halten.
Der Landrat erklärt, dass grundsätzlich die Kreisräte an
die aufgestellten Mikrofone gehen sollten, außer bei Zwischenrufe.
Zu § 11 Abs. 9 neue Formulierung: KR Alexander Müller merkt an, dass der Ausgleich von
Fahrtkosten für die Mitglieder des Aufsichtsrates innerhalb des Landkreises ein
Novum für die Mitglieder aus dem Kreistag Ebersberg sei, da diese laut der
Entschädigungssatzung mit dem Sitzungsgeld abgegolten seien.
KRin Waltraud Gruber erklärt, dass die Mitglieder aus dem
Kreistag des Landkreises München eine Fahrkostenentschädigung erhalten würden
und es ihrer Meinung nach für alle Mitglieder im Aufsichtsrat gleich sein
müsse.
Zu § 13 Abs. 2 der alten Satzung bittet KR Alexander Müller zu prüfen, ob der Satz „Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden“ gegen die
Landkreisordnung verstoße. Denn in der Gemeindeordnung und Landkreisordnung sei
eindeutig geregelt, dass es bei Stimmengleichheit eine Ablehnung sei.
KR Albert Hingerl bittet Brigitte Keller um eine
Stellungnahme zu Punkt 29. Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 erklärt, dass
dieser Passus ausführlich im Aufsichtsrat besprochen wurde. Es gehe in zwei
Richtungen, wenn Planmittel nicht ausgeschöpft würden, bestehe die
Ausgleichspflicht genauso, als wenn die Planmittel überschritten werden würden
und damit sei das für sie in Ordnung, denn letztendlich sei dies ein
Ausgleichsmechanismus. Die Energieagentur habe einen Stellenplan und die meisten
Kosten entstünden durch die Personalkosten. Über den Stellenplan sei eine
gewisse Absicherung gegeben. Sollte der Haushalt der Energieagentur für den
Stellenplan nicht ausreichend sein, dann müsse sich die Energieagentur bei den
Gesellschaftern rückversichern, was auch die Aufsichtsräte könnten. Insofern,
so denke sie, sei die Budgethoheit der Gesellschafter ausreichend gegeben.
KR Manfred Schmidt schlägt zum Beschlussvorschlag Punkt 2 vor,
das Wort ‚formelle‘ durch ‚redaktionelle‘ zu ersetzen und erläutert dies.
Michael Ottl, Leiter Büro Landrat kommt dem nach und fügt
dem Beschlussvorschlag, der an die Wand projizierten ist, unter Punkt 1 (…)„sowie die geänderte Satzung“(…) sowie
einen neuen Punkt 3 hinzu: „Falls
aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern Änderungen in der Satzung
vorzunehmen sind, wird der Kreis- und Strategieausschuss hierüber in dessen nächster
Sitzung informiert.“
Der Landrat fasst die Diskussion zusammen und bittet Dr.
Stiehler die Anregung von KR Müller zu § 8 Abs. 3, das Wort ‚auch‘ durch das
Wort ‚nur‘ zu ersetzen, in den Aufsichtsrat zur Beratung zu geben. Sollte der
Landkreis München ebenfalls noch Ergänzungen zu den Änderungsvorschlägen haben,
müsste die Neufassung der Satzung nochmals im Kreis- und Strategieausschuss
beraten werden, aber sollte sie in München beschlossen werden, würde er nicht
wegen diesem einem Wort den ganzen Genehmigungslauf nochmals in Gang setzen
wollen. Er schlägt vor, diesen Hinweis ebenfalls als Protokollnotiz festzuhalten.
Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag mit
den beiden Protokollnotizen zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst
folgenden Beschluss inklusive der nachfolgenden beiden Protokollnotizen:[1]
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
1.
Die
Änderung der Satzung (Gesellschaftsvertrag) wird, vorbehaltlich der Genehmigung
der Regierung von Oberbayern, wie unter I. Sachverhalt vorgeschlagen,
beschlossen. Die entsprechende Sachverhaltsdarstellung sowie die geänderte
Satzung sind Bestandteil des Beschlusses. (Anlage 4 und 5 zum Protokoll)
2. Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, im eigenen
Ermessen an der hiermit beschlossenen Satzung weitere zweckdienliche redaktionelle
Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen.
3. Falls aufgrund der Stellungnahme der Regierung von
Oberbayern Änderungen in der Satzung vorzunehmen sind, wird der Kreis- und
Strategieausschuss hierüber in dessen nächster Sitzung informiert.
[1] Protokollnotizen:
1. Zu § 2 Abs. 2 k) der Satzungsänderung: Der Punkt „Zukunftsaktie“ gilt für den Landkreis München. Der Landkreis Ebersberg muss zu diesem Thema noch abschließend seine Meinung bilden.
2. Die Anregung zu § 8 Abs. 3 (das Wort ‚auch‘ durch das Wort ‚nur‘ zu ersetzen) wird in den Aufsichtsrat zur Beratung gegeben.