Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss vom 22.02.2021 TOP 7 Ö

Der Landrat hält einen Sachvortrag.

Es folgt keine Wortmeldung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Die Stellvertretungsregelung in § 5 Abs. 2 a der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU“ wird zur Kenntnis genommen.

2.   Die Änderungssatzung zur Aufnahme des Grundstückes an der Pfarrer-Guggetzer-Straße gemäß Anlage (Anlage 1 zum Protokoll) wird beschlossen.

3.   Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt die Änderungssatzung zu unterzeichnen.