Kreis-
und Strategieausschuss vom 22.02.2021 TOP 7 Ö |
Der
Landrat hält einen Sachvortrag.
Es
folgt keine Wortmeldung.
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1. Die
Stellvertretungsregelung in § 5 Abs. 2 a der Unternehmenssatzung des
gemeinsamen Kommunalunternehmens „Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU“ wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die
Änderungssatzung zur Aufnahme des Grundstückes an der Pfarrer-Guggetzer-Straße
gemäß Anlage (Anlage 1 zum Protokoll) wird beschlossen.
3. Der
Landrat wird beauftragt und ermächtigt die Änderungssatzung zu unterzeichnen.