Sitzung: 24.03.2021 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 2021/0318
Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 20.07.2020, TOP 6 |
Sachvortragende(r): |
Dipl.Ing. Daniel Drachenberg, Staatliches Bauamt Rosenheim |
Daniel Drachenberg erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll) die Ergebnisse der ZEB-Befahrung 2019 der Kreisstraßen und beantwortet die Fragen aus dem Gremium zufriedenstellend.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1.
Das Straßenbauamt Rosenheim wird beauftragt,
für alle laut Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2019 dringlich
zu sanierenden Straßenabschnitte eine Kostenermittlung mit Sanierungsplan zu
erstellen und zum Straßenbauprogramm2022ff vorzulegen (Prioritätenliste).
2.
Die Sanierungen laut Prioritätenliste sind
bis zur nächsten ZEB durchzuführen.
3.
Als
erste Maßnahme aus der ZEB 19 wird die Kreisstraße EBE 20 von
Jakobneuharting bis Sensau saniert.
4.
Die Griffigkeit aller Kreisstraßen wird
gewährleistet. Soweit erforderlich, werden entsprechende Maßnahmen im Rahmen
der veranschlagten Haushaltsmittel vordringlich durchgeführt, unabhängig von
Schwellenwerten, die eine Grundsanierung auslösen würden.