Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 24.03.2020, TOP 16

Sachvortragende(r):

Johannes Dirscherl, Leiter SG 16, Kreisstraßen und Abfallwirtschaft

Der Landrat begrüßt den Bürgermeister der Gemeinde Forstinning Herrn Rupert Obermair und den zuständigen Sachbearbeiter Johannes Dirscherl, der einen Sachvortrag hält. Er erläutert kurz die durch die Verwaltung vorgenommenen in Rot hervorgehobenen Änderungen im Beschlussvorschlag, der an die Wand projiziert ist.

Nachdem die Kosten erst im nichtöffentlichen Teil beraten werden sollen, wird auf Anregung von KR Alexander Müller folgender Vorbehalt bei der Nr. 1 des Beschlussvorschlages eingefügt: „Dies gilt vorbehaltlich einer Einigung zu den entstehenden Kosten der Straßensanierung.“

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Ortsdurchfahrt Forstinning (Schwaberwegen – Aitersteinering) wird zur Kreisstraße aufgestuft. Dies gilt vorbehaltlich einer Einigung zu den entstehenden Kosten der Straßensanierung.

2.   Umstufungstermin ist der 01.01.2022.

3.   Der Entwurf der Umstufungsvereinbarung geht zur weiteren Abstimmung an die Gemeinde Forstinning.

4.   Die Kostenermittlung zur Ablösesumme durch das IB Haarländer & Spyra wird anerkannt.

5.   Das Angebot wurde nach Versand der Sitzungsvorlage durch das Staatliche Bauamt Rosenheim geprüft und wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.