Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung am 12.04.2021, TOP 2a N

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

 

Stefan Bauer, Teamleiter SG 11, Bildung und IT

 

Michael Ottl geht in seinem Sachvortrag kurz auf den Antrag der CSU-FDP Kreistagsfraktion, auf den Inhalt des Gesetzes zur Änderung u.a. der Landkreisordnung sowie zu den Handlungsspielräumen der Kommunen und den technischen Herausforderungen ein.

Stefan Bauer erläutert aus Sicht der EDV, wie komplex eine Hybridsitzung sei und erläutert am Beispiel des heurigen Nockerbergs die Probleme, wie z.B. Rückkoppelungen, die trotz der Vollprofis vom Bayerischen Rundfunk aufgetreten seien. Er schildert, dass für alle Plätze Kameras beschafft werden müssten und der Saal entsprechend mit Medientechnik ausgestattet und diese auch von einem Medientechniker bedient werden müsse. Der Aufwand sei enorm. Außerdem könne die Internetstabilität wenig beeinflusst werden, da in Bayern die Bandbreiten noch nicht entsprechend ausgebaut seien. Auf Nachfrage bei Vollprofis könne er mitteilen, dass eine Hybridsitzung 2.000 € bis 3.000 € gekostet habe.

KR und Antragssteller Thomas Huber erläutert den Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion und schlägt eine Probephase vor.

KR Benedikt Mayer erklärt, dass in seiner Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen darüber unterschiedlich diskutiert werde. Er schlage vor, den Beschlussvorschlag bei der Nr. 1 etwas abzuschwächen und statt dem Wort „umzusetzen“, die Verwaltung damit beauftragt werde, die digitale Teilnahme an Gremiensitzungen „vorzubereiten“.

Folgende Punkte werden aus dem Gremium angesprochen:

·         Es gehe nichts über eine Präsenzsitzung, in der die Stimmung im Saal wahrgenommen werden könne.

·         Das Thema Hybridsitzung erst angehen, wenn der Kreistag einen festen Sitzungssaal und nicht mehr die Übergangslösung im Sparkassensaal habe.

·         Bedenken, dass es durch Hybridsitzungen zu strittigen Entscheidungen kommen könnte.

·         Wenn Hybridsitzung, dann nur beim Kreistag, weil es für die Ausschüsse Vertreterregelungen gebe.

·         Eventuell Pilotprojekte anschauen.

·         Frage: Weshalb sollte jeder Landkreis das alleine stemmen? Es könnte z.B. der Landkreistag einen Übertragungswagen beschaffen und den Landkreisen zur Verfügung stellen.

·         Das öffentliche Netz sei derzeit so schlecht, dass es oftmals, je nach Tageszeit überlastet sei. Daher würden z.B. Bildübertragungen nicht gut funktionieren; der Zeitpunkt für eine Hybridsitzung sei noch zu früh.

Die Antragsteller modifizieren den Beschlussvorschlag und der Landrat stellt diesen zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Verwaltung wird damit beauftragt, die digitale Teilnahme an Gremiensitzungen vorzubereiten. Hierzu sind die noch ausstehenden Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration heranzuziehen.

2.   Insoweit sollen die Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt sowie die technisch notwendigen Voraussetzungen geprüft werden. Das Ergebnis ist dem Kreis- und Strategieausschuss vorzustellen.