Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 3 ö

LSV-Ausschuss am 17.03.2021, TOP 3 ö

ULV-Ausschuss am 24.03.2021, TOP 3 ö

Jugendhilfeausschuss am 14.04.2021, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 26.04.2021, TOP 3 und 4 ö

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Brigitte Keller erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) und informiert, dass die Beschlussfassungen in den einzelnen Fachgremien einstimmig waren.

Es folgt keine Wortmeldung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.      Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 267.046 € wird genehmigt.

2.      Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 942 (Verwaltungsgebäude an der Kolpingstraße) in Höhe von 211.411 € wird genehmigt.

3.      Der Kreistag nimmt den fehlenden Eingang des geplanten Zuschusses in Höhe von 1.719.000 € für die Investition, 956-0016 Gym. Grafing Teilgeneralsanierung Bauteil 1, zur Kenntnis.

4.      Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 910 (Kreisstraßen und –unterhalt) in Höhe von 440.013 wird genehmigt.

5.      Der Kreistag nimmt den fehlenden Eingang des geplanten Zuschusses in Höhe von 400.000 € für die Investition: 910-13-022 (EBE13 Kreuzung "Schammacher Kreuzung") zur Kenntnis.

6.      Die überplanmäßigen Aufwendungen auf der Kostenstelle 230 (Jugendamt) in Höhe von 517.320 € werden genehmigt.

7.      Die überplanmäßigen Aufwendungen auf der Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) in Höhe von 1.536.242 € werden genehmigt.

8.      Die außerplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 020 (Allgemeine Finanzwirtschaft) in Höhe von 24.040.833 € wird genehmigt.

9.      Die außerplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 016 (Corona) in Höhe von 327.185 € wird genehmigt.

10.   Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 041 (Kreisklinik GmbH) in Höhe von 559.608 € wird genehmigt.

11.   Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 111 (EDV und Kommunikation) in Höhe von 272.939 € wird genehmigt.

12.   Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-SH (Zwischenfinanzierung von Skala-Haus) in Höhe von 300.000 € wird genehmigt.