Sitzung: 19.07.2021 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Persönlich beteilig: 1
Vorlage: 2021/0370
Vorberatung |
Kreistag
vom 28.07.2003 |
Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des
Landrats |
Der Vorsitzende Walter Brilmayer übergibt das Wort an Michael Ottl, der einen kurzen Sachvortrag hält.
Es folgt keine Wortmeldung.
Nach Beschlussfassung übergibt der gewählte Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer den Vorsitz an den Landrat.
Der Kreis- und
Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der Landrat ist berechtigt,
den Dienstwagen auch privat zu nutzen.
Er erstattet hierfür dem Landkreis den tatsächlichen Kilometer-Aufwand, maximal
die gleichen Beträge, wie sie im staatlichen Bereich für Dienstautos verrechnet
werden (tatsächlich zur Zeit max. 0,35 € bzw. 0,46 € mit Fahrer).
2.
Absatz 1 gilt nicht für
Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Für diese Fahrten wird dem Landrat
die unentgeltliche Nutzung des Dienstwagens gestattet. Hiervon unberührt bleibt
die Versteuerung dieser Fahrten als geldwerter Vorteil.
3.
Die Abrechnung soll jeweils
bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.