Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Persönlich beteilig: 1

Vorberatung        

Kreistag vom 28.07.2003

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Der Vorsitzende Walter Brilmayer übergibt das Wort an Michael Ottl, der einen kurzen Sachvortrag hält.

Es folgt keine Wortmeldung.

 

 

Nach Beschlussfassung übergibt der gewählte Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer den Vorsitz an den Landrat.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Landrat ist berechtigt, den Dienstwagen auch privat zu nutzen.
Er erstattet hierfür dem Landkreis den tatsächlichen Kilometer-Aufwand, maximal die gleichen Beträge, wie sie im staatlichen Bereich für Dienstautos verrechnet werden (tatsächlich zur Zeit max. 0,35 € bzw. 0,46 € mit Fahrer).

2.   Absatz 1 gilt nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Für diese Fahrten wird dem Landrat die unentgeltliche Nutzung des Dienstwagens gestattet. Hiervon unberührt bleibt die Versteuerung dieser Fahrten als geldwerter Vorteil.

3.   Die Abrechnung soll jeweils bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.