Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Vorberatung        

Kreistag am 27.01.2020, TOP 5 Ö

Sachvortragende(r):

Frank Burkhardt, kommissarischer Leiter SG 45, Naturschutz, Landschaftspflege

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein und informiert, dass die untere Naturschutzbehörde (uNB) im Verwaltungsbereich eine zusätzliche Stelle aus den Reservestellen des Stellenplans 2021 erhalten solle, um den Mehraufwand durch das nun anstehende Verfahren zur Modifizierung der Landschaftsschutzverordnung leisten zu können; dadurch entfalle der Satz bei der Nummer 5 des Beschlussvorschlages ‚Soweit im Stellenplan 2021 an anderer Stelle keine Stelle zur Verfügung steht, ist ein Nachtragshaushalt vorzubereiten.‘

Frank Burkhardt erläutert die umfangreiche Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 1) zu folgenden Punkten:

  • Projektablauf grafisch
  • Personalressourcen
  • Finanzielle Ressourcen
    Bei diesem Punkt erklärt Frank Burkhardt, dass die zusätzliche Vollzeit-Stelle einen sogenannten „KW-Vermerk“ (künftig wegfallend) erhalte, denn es handle sich um eine projektbezogene Zusage zur Unterstützung.

KR Manfred Schmidt hält ein Statement (Anlage 2 zum Protokoll) und erklärt, dass die AfD-Fraktion die Nummern 2 bis 5 des Beschlussvorschlages ablehnen und lediglich der Nummer 1, der Kenntnisnahme des Bürgerentscheids-Ergebnisses, zustimmen werden.

KRin Ilke Ackstaller begrüßt, dass der uNB personalmäßig entgegengekommen werde. Dem werde die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zustimmen. 

KRin Bianka Poschenrieder merkt an, dass die SPD-Kreistagsfraktion es begrüßen würde, wenn die befristete Stelle komplett extern besetzt werde, weil sich die uNB ihres Erachtens bei der Vorbereitung zum Bürgerentscheid eher als Windkraftgegner im Forst gezeigt habe.

Der Landrat erklärt, dass die uNB die Interessen des Naturschutzes im Landkreis sowie, die vom Kreistag beschlossene Landschaftsschutzgebietsverordnung vertrete. Die Stelle werde ausgeschrieben.

Frank Burkhardt beantwortet zufriedenstellend Fragen aus dem Gremium.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Kreistag nimmt das Ergebnis des Bürgerentscheides zur Kenntnis.

2.   Die Verwaltung wird entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 27.01.2020 beauftragt,

-     ein Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Ebersberger Forst“ vorzubereiten;

-     einen Entwurf zur Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Ebersberger Forst“ zur Zulassung von maximal fünf Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet „Ebersberger Forst“ zu erarbeiten. Dabei soll die Rechtsform eines Landschaftsschutzgebietes möglichst aufrechterhalten werden;

-     den Änderungsentwurf den Gremien zur Beratung vorzulegen.

3.   Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Aufträge, z.B. zur Rechtsberatung oder an Planungsbüros im Haushaltsjahr 2021 bis zu einer Höhe von 50.000,- zu beauftragen. Weil im Haushalt 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen, werden diese außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

4.   Im Haushalt 2022 werden die bis dahin zu ermittelnden Kosten veranschlagt.

5.   Die Personalausstattung in der unteren Naturschutzbehörde ist zur Sicherstellung einer zügigen Bearbeitung des Änderungsverfahrens umgehend anzupassen. Die Haushaltsmittel für diese zusätzliche Stelle werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.