Der Landrat erläutert, dass der Landkreis sich nur im Eberberger Forst mit möglichen Standorten von Windenergieanlagen auseinandersetzen konnte, weil das gemeindefreies Gebiet sei und somit unter seine Gebietshoheit falle. Die Anträge zielen auf Gemeindegebiete ab und diese unterliegen der Hoheitsgewalt der Gemeinden. Er warne davor, hier als Landkreis mit Vorschlägen/Beschlüssen zu stark hinein zu dirigieren. Dem Landkreis gelinge es gut, gemeinsam mit den Gemeinden in der Bürgermeister-Dienstbesprechung über das Thema zu sprechen, was bereits vier Mal erfolgte. Es brauche für die Weiterentwicklung von Windkraftstandorte keinen weiteren Beschluss des ULV-Ausschusses, da aufgrund des Antrages der SPD-Kreistagsfraktion vom 30.06.2019 in dem es darum ging, die Konzentrationsflächenplanung fortzusetzen, das Thema bereits im Juli 2019 in der Bürgermeister-Dienstbesprechung und anschließend im ULV-Ausschuss am 26.09.2019 beraten und dort folgender Beschluss gefasst wurde:
„Der ULV-Ausschuss
fasst folgenden Beschluss:
Der Landkreis
unterstützt mit dem Klimaschutzmanager seine Städte und Gemeinden, wenn sich
diese entschließen, die gemeinsame Konzentrationsflächenplanung Windenergie
fortzusetzen.“
Der Landrat erläutert die Ergebnisse aus den Beratungen der Bürgermeister-Dienstbesprechungen zu diesem Thema, der auch das zuständige Gremium für die kommunale Konzentrationsflächenplanung sei und informiert darüber, wie in Folge der Verhandlungen im Juli 2020 ein Workshop für Dezember organisiert wurde. Auf den Vorschlag von Professor Schöbel, den Bürgerentscheid abzuwarten, wurde die Diskussion über weitere Standorte vertagt, aber in der nächsten Bürgermeister-Dienstbesprechung am 12.07.2021 werde es erneut Thema sein. Somit seien die vorliegenden Anträge nicht nötig (Der Ergänzungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.06.2021 liegt als Tischvorlage aus und ist dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt).
Eingehend auf einen weiteren Punkt im Antrag erklärt der Landrat, dass die Beratung der Gemeinden durch die Energieagentur Ebersberg – München erfolge und die Dienstleistungen geregelt seien. Ein Förderprogramm wurde aufgrund eines Antrages der CSU-FDP-Kreistagsfraktion beschlossen, welches die Gemeinden Egmating und Oberpframmern bereits angewandt hätten. Der Landkreis habe somit alle Instrumente an der Hand, um diesen Prozess zu begleiten. Er weist auf die enorme Steigerung der Anträge seit der neuen Wahlperiode hin und spricht von einer regelrechten „Antragswut“, die von der Verwaltung, neben der Pandemie, bewältigt werden müsse. Abschließend erklärt er, dass es hier weniger um inhaltliche Fragen, sondern um Zuständigkeit gehe.
KR und Antragssteller Karl Schweisfurth erläutert den Antrag der Ausschussgemeinschaft und merkt an, dass evtl. der damalige Antrag der SPD-Kreistagsfraktion überarbeitet werden müsse.
KR und Antragssteller Niklas Fent erläutert den Ergänzungsantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen und erklärt, dass er der Auffassung sei, dass trotz des genannten Beschlusses über ihren Antrag abgestimmt werden solle, denn es habe einen Bürgerentscheid gegeben und der Landkreis brauche einen Meilensteinplan mit konkreteren Punkten.
KR und Bürgermeister Josef Oswald schließt sich den Ausführungen des Landrats an und erklärt, dass alles beschlossen sei und es in den Gemeinden nicht gut ankomme, wenn Vorschläge/Beschlüsse vom Landkreis zur Hoheitsgewalt der Gemeinden kämen.
KR und Bürgermeister der Gemeinde Pliening Roland Frick schließt sich ebenfalls den Ausführungen des Landrats und seinem Vorredner an und erklärt, dass der Landkreis hier nicht zuständig sei; er werde daher den Anträgen nicht zustimmen. Ihn ärgere, dass der im Norden produzierte Strom nicht in den Süden gelange.
KRin und Gemeinderätin von Zorneding Bianka Poschenrieder erklärt, dass es diese beiden Anträge nicht brauche. Die Gemeinden seien aktiv und wenn nicht, dann müssten die Anträge von den Gemeinderäten kommen. Sie bedankt sich beim Landrat, dass er den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion erwähnt habe und merkt an, dass die Sache auf einem guten Weg sei.
Der Landrat hat einen neuen Beschluss formuliert, den er vorliest. Er erkundigt sich, ob die Antragssteller hier mitgehen könnten.
KRin und Antragstellerin Ilke Ackstaller erklärt, dass sie die Gegenreaktion nicht verstehe, weil in den Anträgen nichts stehe, was den Gemeinden etwas vorschreibe; es gehe nur um die Unterstützung der Gemeinden.
KR und Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten Leonhard Spitzauer liest eine Soll-Formulierung aus dem Antrag vor und erklärt, dass die Anträge auch an alle Gemeinden gestellt wurden, wo sie auch hingehören. Er bittet, Anträge nicht auf allen Ebenen, sprich Landkreis und Gemeinden zu stellen.
Auf Nachfrage des Landrats zieht die Ausschussgemeinschaft ödp/Die Linke ihren Antrag zurück und die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen erklärt, dass über ihren Antrag abgestimmt werden solle.
Der Landrat stellt zuerst den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung und anschließend den von ihm formulierten.
Der ULV-Ausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1. Abstimmung über den Antrag der
Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.06. 2021:
1.1
Der
Kreistag bestätigt den Beschluss in seiner Meilensteinplanung, dass zum
Erreichen der Klimaziele des Landkreises Ebersberg Windenergieanlagen vor Ort
notwendig sind. Neben einem Energiemix aus Photovoltaik, Biogas, Wasserkraft
und Einsparungen sollen mindestens 20 Windenergieanlagen im Landkreis Ebersberg
errichtet werden.
1.2
Dazu
unterstützt der Landkreis die Gemeinden des Landkreises Ebersberg, in
Abstimmung mit ihren jeweiligen Nachbargemeinden nach geeigneten Standorten zu
suchen und für diese Grundstücke Teilflächennutzungspläne auszuweisen. Dazu
wird die Energieagentur Ebersberg-München beauftragt, die Kommunen bei ihren
Planungen zu unterstützen.
1.3
Die
Energieagentur hilft bei der Initiierung, bringt die einzelnen Gemeinden an
einen Tisch, wirkt koordinierend, bereitet Daten auf und gibt Hilfestellung bei
den Planungen. Sie unterstützt die Gemeinden bei der Öffentlichkeitsarbeit und
stellt ihr Informationsmaterial zur Verfügung, das sie im Zuge des
Bürgerentscheids Windenergie im Ebersberger Forst erstellt hat.
1.4
Ggf.
beteiligen sich die Gemeinden finanziell an den durch die Energieagentur
erbrachten Dienstleistungen.
1.5
Als
Datengrundlage für die Standortplanung dienen die Untersuchungen der früheren
Konzentrationsflächenplanung des Landkreises[1]
und die Ergebnisse der BÜKE[2].
1.6
Die
Anlagen sollen als Bürgerwindenergieanlagen mit der Möglichkeit der vorrangigen
Beteiligung der Bürger*innen an der Finanzierung und den späteren Gewinnen
errichtet werden.
& |
abgelehnt |
Ja 3 Nein 11 |
KR und
Antragsteller Karl Schweisfurth hat am Ende der Beratung den Antrag der
Ausschussgemeinschaft ödp/Die Linke vom 29.05.2021 zurückgezogen.
2. Abstimmung über den Beschlussvorschlag des
Landrats:
2.1
Die
Anträge von ödp/Die Linke vom 29.05.2021 und Bündnis 90 / Die Grünen vom
09.06.2021 sind durch den Beschluss des ULV-Ausschusses vom 26.09.2019 (Antrag
der SPD-Kreistagsfraktion vom 30.06.2019 zur Wiederaufnahme der gemeinsamen
Konzentrationsflächenplanung der Gemeinden) inhaltlich erledigt. Eine
gemeinsame Windenergieplanung ist im Rahmen der Bürgermeister-Dienstbesprechung
bereits mehrfach erörtert worden. Ein erstes Grobkonzept wurde bereits vorgestellt
und wird im Juli 2021 erneut beraten.
2.2
Der
ULV-Ausschuss wird über die weitere Entwicklung regelmäßig informiert.
2.3
Die
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH steht den Gemeinden Kraft Satzung als
Partner zur Verfügung.
2.4
Es
existiert zudem ein Förderprogramm des Landkreises für die Gemeinden (Antrag
der CSU-FDP-Fraktion vom 16.12.2019 zur finanziellen Unterstützung der
Landkreiskommunen bei Gutachten und Planungen zur Errichtung von Anlagen für
Erneuerbare Energien).
2.5
Ferner
wird auf die Zuständigkeit der Gemeinden verwiesen.
& |
angenommen |
Ja 13 Nein 1 |
[1] www.energieagentur-ebe-m.de/Wissen/12/Konzentrationsflächenplanung-Windkraft-im Landkreis-Ebersberg.html
[2] Aktive Bürgerexpert*innen für Klimaschutz und Energiewende im Landkreis Ebersberg, www.aktivbueke.de