Dr. Lisa Rütgers, Klimaschutzmanagerin des Landkreises Ebersberg führt kurz in den Sachverhalt ein.

Prof. Sören Schöbel von der Technischen Universität München (TUM) hält anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll) einen Sachvortrag, in dem er seine Empfehlungen für das Vorgehen, die nächsten Schritte sowie den Zeitplan erläutert, damit aufgrund der langwierigen Standortkonzeption, Bauleitplanung und des Genehmigungsverfahrens die Windräder möglichst zeitlich verschränkt im Dezember 2029 in Betrieb gehen können. Prof. Schöbel empfiehlt in seinem Konzept die Aufteilung des Landkreises in 3 Teilräume (plus Ebersberger Forst) und die Zusammenarbeit der Gemeinden innerhalb eines Teilraums zur Erstellung von Standortkonzeptionen. Dabei sollen die in den Gemeinden aufkommenden konkreten Vorhaben einbezogen werden. Auch beinhalte das Konzept einen Vorschlag für einen Aufteilungsschlüssel der Standorte als groben Orientierungsrahmen.

Dr. Lisa Rütgers erklärt zur vorletzten Folie ihrer Präsentation „Vorgehen“, dass ein „Kümmerer“ pro Teilraum über das Klimaschutzmanagement oder der Energieagentur ideal wäre, den es momentan aber nicht gebe. Für die Betreuung habe sie im Teilbudget 2022 einen Betrag von 20.000 € eingeplant, allerdings war das noch vor der Budgetkürzung durch den Kreistag.

Bei der letzten Folie der Präsentation weist Dr. Lisa Rütgers auf den ursprünglichen Beschlussvorschlag ihrer Sitzungsvorlage hin und verliest diesen:

„Die Informationen zum Fortschritt der Begleitung der kommunalen Standortfindung für Windenenergieanlagen im Landkreis werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeinden bei ihren Planungen und gegebenenfalls erwünschten Abstimmungen landkreisweit einheitlicher Ziele oder Kriterien etc. weiter zu unterstützen, so dass das Klimaziel erreicht werden kann. Die hierfür notwendigen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt.“

Dr. Lisa Rütgers merkt an, dass in der Sitzungsvorlage nur eine Kenntnisnahme stehe.

Der Landrat erklärt, dass die Windkraftstandorte bereits mehrfach in der Bürgermeisterdienstversammlung thematisiert und die Teilräume dort auch vorgestellt wurden. Die Gemeinden würden bereits in die Beratungen einsteigen, was auch in deren Zuständigkeit liege. Er merkt an, dass der als Anlage beigefügt Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen fälschlicherweise der Sitzungsvorlage beigefügt wurde, da dieser bereits in der letzten ULV-Sitzung abgehandelt wurde. Er informiert, dass laut Beschluss der vorangegangenen ULV-Sitzung die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH den Gemeinden Kraft Satzung als Partner zur Verfügung stehe und verweist auf das existierende Förderprogramm des Landkreises zur finanziellen Unterstützung der Landkreiskommunen bei Gutachten und Planungen zur Errichtung von Anlagen für Erneuerbare Energien, welches aufgrund eines Antrages der CSU-FDP-Fraktion beschlossen wurde. Der Landkreis gehe in Vorleistung, wenn das Projekt umgesetzt werde, fließe die Förderung an den Landkreis zurück.

Der Landrat erkundigt sich, ob es sich bei den genannten 26 Windkraftanlagen (WEA) im Landkreis um die Gesamtzahl handle, wobei er, nach Abzug einer WEA in Bruck, fünf WEA im Ebersberger Forst und zwei WEA im Höhenkirchner Forst mit Egmating und Oberpframmern, nur mehr auf 18 WEA komme, oder ob es sich hier um 26 WEA plus handle. 

Dr. Lisa Rütgers erklärt, dass sie bei den 26 mit Anlagen rechne, die 9.000 MWh/pro Jahr hätten. Das bedeute, so Rütgers, dass das Hambacher Windrad mit 0,3 gerechnet werde.

Prof. Schöbel erklärt, dass das Hambacher Windrad in einer anderen Klasse liege. Er verweist auf die von „AktivBüke“ vorgestellten Standorte, die in einer vorangegangenen Sitzung dargestellt wurden. Diese habe WEA an Landkreisgrenzen nur zur Hälfte gezählt, weil der angrenzende Landkreis in diesem Bereich keine mehr aufstellen könne. Somit würde er im Bereich Höhenkirchner Forst mit den Gemeinden Oberpframmern/Egmating nur mehr eine Anlage, statt zwei rechnen. Ähnlich müsse der Landkreis mit den Anlagen verfahren, die er an seinen Grenzen positioniere. Er würde von Standorten sprechen, weil oftmals wegen Vogelschutz Standorte wegfallen könnten und es dadurch einer gewissen Flexibilität bedürfe, denn es gebe auch Standorte im Landkreis, die mehr als eine WEA vertragen würden. Abschließend erklärt Prof. Schöbel, dass in jeder Gemeinde des Landkreises ein Windrad stehen könne.  

Der Landrat merkt an, dass es bei maximal fünf Windrädern im Forst bleibe, denn es gebe einen Vertrag mit dem Freistaat, einen Bürgerentscheid und Beschlüsse des Kreistages. Er erklärt, dass eine Verkürzung der 10h-Regelung auf Abstand vom Staatsforst zur Wohnbesiedelung für ihn nicht in Frage komme, denn das wurde so beschlossen und war Geschäftsgrundlage für den Bürgerentscheid.

KRin Dr. Renate Glaser bedankt sich im Namen der Ausschussgemeinschaft ödp/Die Linke für die Vorstellung der Teilraum-Planung und erklärt, dass damit ihrem Antrag (Punkt 1) genüge getan wurde. Sie bezieht sich auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage und regt an, dass in den zur Vorlage kommenden Gemeinderatsbeschluss der Aspekt der Bürgerbeteiligung miteingearbeitet werden solle. Ihr stelle sich die Frage, inwieweit dieser Beschluss bereits vorformuliert werden konnte. Im Namen ihrer Ausschussgemeinschaft stellt sie den Antrag, die notwendigen finanziellen Ressourcen gemäß dem Vorschlag der Klimaschutzmanagerin zur Verfügung zu stellen.

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats informiert, dass der Landkreis respektive das Landratsamt die Gemeinden im Rahmen der Kommunalaufsicht unterstützen könne. Das Landratsamt könne den Gemeinden nicht die Planungen abnehmen. Zulässig sei, so Ottl, dass die Energieagentur beauftragt werden könne, um als Tochter des Landkreises, die Gemeinden zu unterstützen.

Anschließend folgt eine ausführliche Diskussion im Gremium.

Der Landrat stellt aufgrund der Diskussion folgenden Beschlussvorschlag vor: Die beiden von der Klimaschutzmanagerin vorgeschlagenen Punkte 1. und 2. würde er zur Abstimmung stellen und als 3. Punkt die regelmäßige Information im ULV-Ausschuss hinzufügen wollen, dem keine Gegenrede folgt.

Den Sachantrag von KRin Dr. Renate Glaser, in dem es darum gehe, die notwendigen finanziellen Ressourcen gemäß Vorschlag der Klimaschutzmanagerin zur Verfügung zu stellen, wird dem Beschlussvorschlag als 4. Punkt hinzugefügt.

KRin Dr. Renate Glaser beantragt eine getrennte Abstimmung, dem der Landrat nachgeht.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.   Die Information zum Fortschritt der Begleitung der kommunalen Standortfindung für Windenergieanlagen im Landkreis werden zur Kenntnis genommen.

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeinden bei ihren Planungen und gegebenenfalls erwünschten Abstimmungen landkreisweit einheitlicher Ziele oder Kriterien etc. weiter zu unterstützen, so dass das Klimaziel erreicht werden kann.

&

angenommen

Ja 14   Nein 1

 

3.   Der ULV-Ausschuss wird in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt der Planungen unterrichtet.

&

angenommen

Ja 14   Nein 1

 

4.   Abstimmung über den Änderungsantrag von Frau Dr. Glaser:

Die hierfür notwendigen finanziellen Ressourcen gemäß Vorschlag der Klimaschutzmanagerin werden zur Verfügung gestellt.

&

abgelehnt

Ja 5   Nein 10