Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Vorberatung        

FSK-Ausschuss am 30.06.2010, TOP 4ö

JH-Ausschuss am 08.07.2010, TOP 4ö

FSK-Ausschuss am 25.10.2010, TOP 5ö

FSK-Ausschuss am 30.03.2011, TOP 6ö

FSK-Ausschuss am 04.07.2011, TOP 7ö

FSK-Ausschuss am 11.10.2011, TOP 7ö

Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011

Jugendhilfeausschuss am 18.10.2012, TOP 12ö

Jugendhilfeausschuss am 14.11.2012, TOP 5.2ö

Jugendhilfeausschuss am 22.04.2013 Top 6ö

Jugendhilfeausschuss am 17.10.2013 Top 3ö

Jugendhilfeausschuss am 13.03.2014, TOP 6ö

Jugendhilfeausschuss am 26.06.2014, TOP 10 ö

Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 9 ö

Jugendhilfeausschuss am 05.03.2015, TOP 5 ö

Jugendhilfeausschuss am 22.10.2015, TOP 20 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 15.02.2016, TOP 7

SFB-Ausschuss am 09.03.2016, TOP 8ö

Jugendhilfeausschuss am 07.04.2016, TOP 7 ö

Jugendhilfeausschuss am 04.04.2019, TOP 7 ö

Sachvortragende(r):

Hubert Schulze, Teamleiter SG 11, Bildung und IT

 

Christian Salberg, Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie

Der Landrat erteilt KR und Antragsteller Reinhard Oellerer das Wort, der den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.06.2021 erläutert.

Hubert Schulze verweist zum Thema ‚Erhöhung der SaS-Stunden‘ an den anwesenden Jugendamtsleiter Christian Salberg. Zur Ausschreibung könne die Kollegin der zentralen Vergabestelle im nichtöffentlichen Teil etwas sagen. Als Sachaufwandsträger übernehme der Landkreis jeweils die Hälfte der Kosten, so Schulze, aber der fachliche Fokus liege beim Kreisjugendamt.

Christian Salberg erklärt, dass aufgrund des Antrages ein Konzept von Bernhard Wacht, als zuständiger Teamleiter und Florian Robida, stellvertretender Jugendamtsleiter, erarbeitet und gestern den Schulleitern der weiterführenden Schulen, bei einem kurzfristig anberaumten Austauschtreffen, zur Verfügung gestellt wurde. Die Idee, SaS gemäß der Anzahl der Schüler an den einzelnen Schulen zu staffeln, wurde aufgegriffen. In dem Konzept gehe es nicht nur um den Ausbau der SaS, sondern auch um gewisse Verbindlichkeiten und, um Abläufe zu schaffen. Momentan bestehe auch auf Seiten der Schulleitung, aufgrund des Ausschreibungsergebnisses, welches sich im Klageverfahren befinde, ein gewisser Druck. Es wurde mit den Schulleitern ein gemeinsames Schreiben aufgesetzt, um den Elternbeiräten eine gewisse Orientierung und einen Ausblick zu geben. Der Entwurf wurde gestern finalisiert und von ihm und Herrn Seitz (zentralen Vergabestelle) unterschrieben und den Schulleitern für die Elternbeiräte mitgegeben. Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS und SaS) sei eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII und somit liege die JaS-Bedarfsplanung beim Kreisjugendamt. Vor diesem Hintergrund würde er diese Dinge auch gerne im Jugendhilfeausschuss weiter fortführen. Es gebe auch eine entsprechende Ausführung dazu. Auch die SaS-Richtlinie sei in dieser Richtung sehr eindeutig, dass dies eine Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sei.

Er erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) den Sachverhalt zu folgenden Punkten:

·         Überblick zu SaS (Sozialarbeit an Schulen)

·         Vernetzung – SaS-Beirat

·         Vernetzung – Austauschtreffen, Besuche vor Ort durch das Kreisjugendamt, Umgang mit Kindeswohlgefährdung

·         Personelle Ausstattung

Mitglieder des Gremiums äußern ihr Unverständnis, weshalb die Erhöhung der SaS-Stunden im Jugendhilfeausschuss und nicht im Fachausschuss für Schulen und Soziales beschlossen werden solle, auch mit Blick auf historische Beschlüsse des FSK-Ausschusses. 

Christian Salberg erklärt, dass es in der aktuellen SaS-Richtlinie vom 25.03.2021 heiße, dass dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe des örtlichen Jugendamtes die Gesamtverantwortung und Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII obliege. Der Freistaat Bayern unterstütze mit diesem Förderprogramm die JaS, weitergehend auch SaS, so Salberg, die Landkreise und die kreisfreien Städte bei der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. Die JaS solle mit dem sozialen Dienst des Jugendamtes strukturell eng verzahnt sein. Die Gesamtverantwortung liege beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Weil nur der die bedarfsgerechte Bereitstellung des Personalkörpers gewährleiste, so Salberg. Vor diesem Hintergrund gab es für das Jugendamt keinen Grund, das im SFB-Ausschuss zu behandeln, denn für das SGB VIII sei der Jugendhilfeausschuss das Fachgremium. Es sei noch immer so, dass der SFB-Ausschuss aus seinem Budget die Hälfte mittrage, aber der bedarfsgerechte Ausbau werde im Jugendhilfeausschuss entschieden.

Es folgt eine weitere Diskussion.

Der Landrat erklärt, dass die Zuständigkeiten in der Geschäftsordnung des Kreistages überarbeitet und genauer geregelt werden müssen.

Der folgende Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage wird gestrichen:

(„Abstimmung über den Antrag.

Vorschlag der Verwaltung:

1.  Der Antrag der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen wird zur Kenntnis genommen und zur inhaltlichen Prüfung an den zuständigen Jugendhilfeausschuss überwiesen.

2.  Als Sachaufwandsträger seiner Realschulen und Gymnasien beteiligt sich der Landkreis weiterhin zu 50 % an den Kosten für die dortige „Sozialpädagogische Unterstützung an Schulen“.)

Der Landrat verliest ein auf Grundlage der Diskussion von ihm neu formulierten Beschlussvorschlag, ergänzt um die Staffelung auf Vorschlag aus dem Gremium:

„1. Dem Personalausstattungskonzept für SAS des Jugendamtes, so vereinbart mit den Schulen am 28.06.2021 mit derzeit insgesamt 5,5 VZÄ (bis 1000 Schüler: 0,5 VZÄ; bis 1500 Schüler: 0,75 VZÄ; größer 1500 Schüler: 1,0 VZÄ) wird zugestimmt.

2.  Der Jugendhilfeausschuss wird als zuständiges Gremium geeignet einbezogen.

3.  Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2021 ist damit entsprochen.“

Auf Nachfrage, wann die 1,5 Stellen eingeführt werden können, verweist der Landrat auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Der Landrat stellt den neuen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.  Dem Personalausstattungskonzept für SAS des Jugendamtes, so vereinbart mit den Schulen am 28.06.2021 mit derzeit insgesamt 5,5 VZÄ (bis 1000 Schüler: 0,5 VZÄ; bis 1500 Schüler: 0,75 VZÄ; größer 1500 Schüler: 1,0 VZÄ) wird zugestimmt.

2.  Der Jugendhilfeausschuss wird als zuständiges Gremium geeignet einbezogen.

3.  Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2021 ist damit entsprochen.