Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats gibt folgenden einstimmig gefassten Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages am 10.05.2021 bekannt:

TOP 16 N

ÖPNV; Vereinbarung zur Einnahmenaufteilung 2020 - 2023

 

 

 

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis Ebersberg stimmt den beiden vorgelegten Vereinbarungen (Anlagen zum Protokoll) zur Einnahmenaufteilung 2020 – 2023 und über eine zusätzliche Einnahmenzuscheidung („0,1 %-Regelung“) zu und ermächtigt den Landrat, diese zu unterzeichnen.

2.   Der Landrat wird ermächtigt, hierbei über unwesentliche Änderungen und Ergänzungen an den Vereinbarungen, die sich beim weiteren Abstimmungsprozess noch ergeben könnten und vertragliche Eckpunkte nicht beeinträchtigen, in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

3.   Wird das künftige Erhebungsverfahren unter Einbeziehung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) zur Ermittlung der realen Ertragskraft im regionalen Omnibusverkehr eingeführt oder weiterentwickelt, so wird die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Voraussetzungen für die Ausstattung bzw. Nachrüstung für die Busse der Regionalbuslinien des Landkreises Ebersberg zu schaffen.

4.   Der ULV-Ausschuss wird über eingeleitete Maßnahmen zum AFZS in den Regionalbussen entsprechend informiert.