Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Vorberatung        

Kreistag am 27.01.2020, TOP 5 Ö

ULV-Ausschuss am 16.06.2021, TOP 3 Ö

Aus Zeitgründen verweist der Landrat auf die ausführliche Sitzungsvorlage und begrüßt Friederike Paster, Abteilungsleiterin 4 und Frank Burkhard, kommissarischer Leiter SG 45, Naturschutz, Landschaftspflege, die für Fragen zur Verfügung stehen würden.

KR und Fraktionsvorsitzender Manfred Schmidt erklärt, dass die AfD-Kreistagsfraktion die Punkte 2-5 des Beschlussvorschlages ablehnen und erläutert dies in seinem Statement (Anlage 8 zum Protokoll); der Kenntnisnahme werden sie zustimmen. 

Der Landrat stellt den gesamten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Kreistag nimmt das Ergebnis des Bürgerentscheides zur Kenntnis.

2.    Die Verwaltung wird entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 27.01.2020 beauftragt,

-       ein Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Ebersberger Forst“ vorzubereiten;

-       einen Entwurf zur Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Ebersberger Forst“ zur Zulassung von maximal fünf Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet „Ebersberger Forst“ zu erarbeiten. Dabei soll die Rechtsform eines Landschaftsschutzgebietes möglichst aufrechterhalten werden;

-       den Änderungsentwurf den Gremien zur Beratung vorzulegen.

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Aufträge, z.B. zur Rechtsberatung oder an Planungsbüros im Haushaltsjahr 2021 bis zu einer Höhe von 50.000,- zu beauftragen. Weil im Haushalt 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen, werden diese außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

4.    Im Haushalt 2022 werden die bis dahin zu ermittelnden Kosten veranschlagt.

5.    Die Personalausstattung in der unteren Naturschutzbehörde ist zur Sicherstellung einer zügigen Bearbeitung des Änderungsverfahrens umgehend anzupassen. Die Haushaltsmittel für diese zusätzliche Stelle werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.