Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 01.10.2020, TOP 9

ULV-Ausschuss am 25.11.2020, TOP 3

Sachvortragende(r):

Martin Riedl, Sachbearbeiter Grunderwerb für Radwege- und Straßenbau

Martin Riedl stellt den Streckenverlauf mit den Bauabschnitten 1 -10 der Radwegeverbindung Grafing-Bahnhof/Moosach/Glonn anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll) vor. Er teilt zusammenfassend mit, dass auf Grund der geographischen Gegebenheiten und verschiedener Engstellen an der Staatstraße 2351 eine lückenlose, alltagstaugliche Radwegeverbindung nicht möglich sein werde, aber zumindest eine durchgängig befahrbare.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass der Abschnitt 2 (Gewerbegebiet Taglaching, Länge ca. 0,49 km) bereits fertiggestellt sei und die Umsetzung der Abschnitte 1 (Pierstling – Gewerbegebiet Taglaching, Länge ca.0,45 km) und 3 (Gewerbegebiet Taglaching – Ortsanfang Taglaching, Länge ca. 0,35 km) bis Ende 2023 geplant seien.

KR Manfred Schmidt erklärt, dass er einen Widerspruch im Verhältnis des Sachverhalts Sitzungsvorlage zu den Bauabschnitten 4 (ein Trassenverlauf mit eventueller Teilnutzung des alten Bahndammes außerhalb des geschützten Bereichs ist zu prüfen) und 8 (die Route verläuft direkt auf dem alten Bahndamm) und dem Beschlussvorschlag zur Nr. 2 (…entlang der Achse des alten Bahndammes…) sehe. Seines Erachtens müsse beim Bauabschnitt 4 im Moment nichts geprüft werden, denn eine befahrbare Radstrecke widerspreche der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Er erinnert an seine Beschwerde an die Regierung von Oberbayern und merkt aufgrund deren Antwortschreiben an, dass diese einer Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht so leicht zustimmen würden. Zum Bauabschnitt 8 dessen Route direkt auf dem alten Bahndamm verlaufen solle, erklärt KR Schmidt, dass dies gemäß der Verordnung ebenfalls nicht zulässig sei, denn hierzu bedürfe es den Mut, die Landschaftsschutzgebietsverordnung zu ändern. Wenn der Landkreis aber das nicht könne, wolle oder es nicht möglich sei, dann müsse er „die Finger davon lassen“. Er werde aber trotzdem dem Beschlussvorschlag zustimmen, weil sich die Widersprüche zu den Bauabschnitten 4 und 8 nicht niederschlagen würden, da die Formulierung unter Nummer 2 laute, „(…) entlang der Achse des alten Bahndamms (…)“, und nicht ‚auf dem Bahndamm‘. KR Schmidt betont, dass der schöne alte Bahndamm nur für Fußgänger, Flora und Fauna und nicht für Radfahrer sei

KR Thomas von Sarnowski erklärt im Namen der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass sie weiterhin eine andere Lösung präferieren würden und zwar die Nutzung der bestehenden Straße zwischen Moosach und Glonn als Fahrradstraße. Er begründet dies anhand des gesetzlich festgelegten Mindestabstandes beim Überholen, wobei Kfz-Fahrer*innen mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außer Orts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten müssen. Er stellt die Frage, wo zwischen Moosach und Glonn ein Überholen nach aktueller Gesetzeslage möglich sei und erklärt, dass seine Fraktion die Bauabschnitte 8 – 10 ablehnen werden.   

Martin Riedl antwortet, dass die Sichtweite im Waldbereich schwierig und unübersichtlich sei, die Straßenbreite aber normalerweise zwischen 4,50 und 5 m betrage, so dass seines Erachtens aufgrund der Breite ein überholen möglich sei.

KRin Waltraud Gruber beantragt eine getrennte Abstimmung gegen die Bauabschnitte 8 – 10, dem der Landrat nachkommt.

Der Landrat stellt anschließend den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage einzeln zur Abstimmung, wobei er vor der Nummer 3 feststellt, dass das Gremium mit 15 Stimmen wieder vollzählig ist.

 

 

 

Der Landrat informiert, dass die von der Gemeinderatsgruppierung ‚Frauen für Moosach e.V.‘ eingereichte Petition "Schutz für Bevölkerung und Erholungssuchende: Tempo 30 südlich und nordwestlich von Moosach!" auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des ULV-Ausschusses kommt.


Der ULV- Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

Abstimmung gegen die Bauabschnitte 8 – 10.

&

abgelehnt

Ja 6   Nein 8

 

Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage:

1.   Die vorgestellten 10 Bauabschnitte werden als Grundlage zur weiteren Planung zur Kenntnis genommen.

&

angenommen

 

Ja 12   Nein 2

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Umsetzung einer Radwegeverbindung von Grafing- Bahnhof über Moosach nach Glonn, entlang der Achse des alten Bahndamms soweit möglich in der vorgetragenen (zeitlichen) Abfolge zu veranlassen.

3.   Über den Fortgang der Umsetzung ist jährlich zu berichten.

&

angenommen

 

Ja 12   Nein 3