Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 11ö

SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 5ö

Der Landrat hält einen kurzen Sachvortrag.

KRin Waltraud Gruber erkundigt sich, ob es bei einer zentralen Lüftung keinen mobilen Raumluftreiniger brauche, was der Landrat bestätigt und auf das Bauvorhaben Realschule Ebersberg hinweist.

Michael Ottl projiziert einen Beschlussvorschlag an die Wand.

Hubert Schulze, stellvertretender Leiter SG 11, Bildung und IT beantwortet Fragen zu den verschiedenen Filtersystemen.

KR Alexander Müller schlägt vor, dem Beschlussvorschlag einen Punkt 4 (Der Landrat wird durch den Kreis- und Strategieausschuss bei seinen Bestrebungen unterstützt, in den entsprechenden politischen Gremien für einen höheren Fördersatz für mobile Luftfilteranlagen durch den Freistaat zu sorgen.), dem nachgegangen wird.

Auf die Bedenken von KRin Waltraud Gruber erklärt Hubert Schulze, dass der Freistaat empfehle eine Fachfirma zu beauftragen, die einen berate, welches Gerät für welche Räume und wo es aufgestellt werden solle, was die Verwaltung auch machen werde, so der Landrat.

KR Manfred Schmidt erklärt, dass er sich mit dem Vorschlag von KR Müller anfreunden könne, aber nur dann, wenn die Anschaffung davon abhängig gemacht werde. Die Gesundheit der Schüler sei ihm sehr wichtig, aber er sei auch aufgrund von Berichten in der Tagespresse verunsichert, die darüber berichten, dass Landräte gegenüber den Raumluftreinigern ihre Bedenken äußern, weil sie z.B. in Haftung genommen würden, wenn sie die falschen Geräte kaufen würden. Außerdem würden die Geräte kein Lüften ersetzen und die Luft ziehe an den Kindern vorbei. Ebenso sei nicht sicher, dass die Kinder durch diese Geräte vor der Erkrankung geschützt werden und nicht in Quarantäne müssten. Kritisieren müsse er, dass die Förderrichtlinien noch nicht bekannt seien und der Landkreis etwas auf Verdacht mache. Laut Sitzungsvorlage hätten die Geräte eine negative Auswirkung auf den Klimaschutz und es gebe durch das regelmäßige Stoßlüften eine alternative Handlungsoption, die die Aerosolbelastung reduziere, ohne den Stromverbrauch anzuheben. Ihm stelle sich die Frage, ob das Ganze nochmals gutachtlich abgeklärt werden solle. Er könnte dem nur zustimmen, wenn der Landrat beauftragt werde, neue Erkenntnisse zu erhalten. Wenn dann festgestellt werde, dass es keine Alternativen zu den Geräten gebe, die Kinder und Schüler zu schützen – könne er zustimmen, aber so wie jetzt der Beschlussvorschlag laute, könne er es nicht.

KR Dr. Wilfried Seidelmann plädiert eher UV und auf keinen Fall Ozon einzusetzen.

Hubert Schulze erklärt, dass es Bedenken gegen den Einsatz von Ozon, UV und Plasma in Klassenräume gebe, die Alternative sei ein schlichter Hepar-Filter, der regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden müsse, was im Leasingvertrag enthalten sei. Zu den Förderrichtlinien könne er berichten, dass diese inzwischen in Kraft gesetzt seien. Die Bedenken, was die Wirksamkeit der Raumluftreiniger im Gegensatz zum normalen Lüften betreffe, habe die Universität Stuttgart bestätigt, da gebe es im Grunde auch ein Für und Wider.

Der Landrat stellt den in der Sitzung vorgestellten und ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Im Rahmen der neuen Förderrichtlinien (FILS-R-N) least der Landkreis weitere mobile Raumluftreiniger für seine Schulen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den zusätzlichen Bedarf zu ermitteln und ein Vergabeverfahren vorzubereiten und durchzuführen.

3.   Die Verwaltung wird ermächtigt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Vertrag / die entsprechenden Verträge abzuschließen. Der Zuschlag darf bis zu einem Betrag von 213.999 € netto erteilt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig im Zuständigkeitsbereich des SFB-Ausschusses zur Verfügung gestellt werden.

4.   Der Landrat wird durch den Kreis- und Strategieausschuss bei seinen Bestrebungen unterstützt, in den entsprechenden politischen Gremien für einen höheren Fördersatz für mobile Luftfilteranlagen durch den Freistaat zu sorgen.