KRin und Antragstellerin Dr. Renate Glaser erklärt auf Nachfrage des Landrats, dass ihr Berichtsantrag mit der Tischvorlage (Anlage 6 zum Protokoll) erledigt sei.  

Auf ihre Bitte teilt Prof. Sören Schöbel (TUM) seine Meinung zur Studie von Kapellmann & Partner mit, wobei er einräumt, dass er diese aufgrund der Kurzfristigkeit nur „überfliegen“ konnte. Unter anderem erklärt er, dass er davon ausgehe, dass der Ebersberger Forst mindestens drei verschiedene Landschaftstypen habe. Es könne aber seines Erachtens entschieden werden, dass die Windenergieanlagen konzeptionell nur in den einen Landschaftstypen kommen sollen und in den anderen nicht, was auch umgedreht werden könne. Dies sei seines Erachtens keine naturschutzfachliche Entscheidung, sondern eine konzeptionelle, räumlich, ordnende Entscheidung, die der Verordnungsgeber treffen dürfe und seines Erachtens auch treffen sollte. Letzten Endes müsse geprüft werden, so Prof. Schöbel, dass keine Vögel am Standort bedroht würden, sodass die Standortwahl vertretbar sei, was aber seines Erachtens jetzt nicht erfolgen müsse, um die Landschaftsschutzgebietsverordnung zu ändern. Man brauche ausreichend Informationen zum Thema Landschaftsbild und –erholung sowie Naturhaushalt für eine Grobeinschätzung, die, nach seiner Ansicht vorliegen würden, um somit eine Zonierung in dieser Form und in dieser Stufe machen zu können. Prof. Schöbel merkt an, sollte wegen Absicherung und Beschleunigung mehr gewollt werden, sollte das sofort im Rahmen eines verzahnten Genehmigungsverfahren getan werden. Das sei seine fachliche Einschätzung.

KRin Dr. Renate Glaser erkundigt sich, ob es zwischen der unteren Naturschutzbehörde (uNB) und Prof. Schöbel einen fachlichen Austausch gebe.

Michael Ottl, wissenschaftlicher Berater und Leiter Büro des Landrats erklärt, dass es regelmäßige Jour fix-Termine mit der Klimaschutzmanagerin Dr. Lisa Rütgers, der uNB, der juristischen Abteilungsleitung sowie der Amtsleitung gebe. Er erklärt auf Nachfrage von KRin Dr. Glaser, sollte jemand aus dieser Runde den fachlichen Input von Prof. Schöbel wünschen, werde dieser gerne hinzugezogen.

Es folgt keine weitere Wortmeldung.


Der Landrat stellt fest, dass der Berichtsantrag mit der Beantwortung der Fragen geschäftsordnungsgemäß erledigt ist, dem keine Gegenrede folgt.