Beschluss: angenommen

Abstimmung: Nein: 5

Vorberatung        

Kreistag am 27.01.2020, TOP 5 Ö

ULV-Ausschuss am 16.06.2021, TOP 3 Ö

KSA am 19.07.2021 TOP 12 Ö

Der Landrat verweist auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage sowie auf die Beschlüsse des ULV-Ausschusses sowie des Kreis- und Strategieausschuss.

KRin Antonia Schüller hält ein Statement pro Windkraft im Ebersberger Landkreis, um dadurch die Klimaziele 2030 und -wende zu erreichen.

KRin Dr. Renate Glaser verweist auf die letzte Sitzung des ULV-Ausschusses in der Professor Schöbel von der Technischen Universität München ein übergreifendes Konzept vorgestellt habe. Sie bittet, das Zeitfenster zu beachten und den Dialog mit den Fachkräften zu führen. Sie stellt die Frage, ob die weitere Stelle, die jetzt im Stellenplan für die untere Naturschutzbehörde (uNB) eingepreist sei, dem Klimafolgenanpassungsmanagement zugesprochen werden könne. 

Der Landrat verweist auf seine Zusage im ULV-Ausschuss, sich die alternative Herangehensweise nochmals anschauen zu wollen, wozu er heute noch nichts sagen könne. Ihm sei wichtig, dass das Verfahren rechtssicher sei.

KR Manfred Schmidt hält im Namen der AfD-Kreistagsfraktion ein Statement (Anlage 3 zum Protokoll) und erläutert, weshalb seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werden.

KR Thomas von Sarnowski geht in seinem Statement auf die Auswirkungen des Klimawandels ein und bittet den Punkt 1 des Beschlussvorschlages insofern zu ändern, dass der Kreistag das Ergebnis nicht zur Kenntnis nimmt, sondern das Ergebnis ‚begrüßt‘, dem nachgegangen wird.

KR Toni Ried erklärt, dass für ihn und viele Bürger der Ebersberger Forst ein Juwel sei. Er bezweifle, dass die fünf Windräder im Ebersberger Forst die Situation des Klimawandels verändern werden. Er weist darauf hin, dass auch viele Menschen gegen die Errichtung der Windräder im Ebersberger Forst gestimmt hätten und appelliert, diese knapp unterliegenden Menschen nicht zu ignorieren. Er werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

Nach Beschlussfassung erklärt der Landrat an KRin Dr. Glaser gewandt, dass er prüfen lassen wolle, ob das Verfahren, ohne Gefährdung der Rechtssicherheit, sinnvoll beschleunigt werden könne.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Kreistag begrüßt das Ergebnis des Bürgerentscheides.

2.   Die Verwaltung wird entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 27.01.2020 beauftragt,

-        ein Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Ebersberger Forst“ vorzubereiten;

-        einen Entwurf zur Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Ebersberger Forst“ zur Zulassung von maximal fünf Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet „Ebersberger Forst“ zu erarbeiten. Dabei soll die Rechtsform eines Landschaftsschutzgebietes möglichst aufrechterhalten werden;

-        den Änderungsentwurf den Gremien zur Beratung vorzulegen.

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Aufträge, z.B. zur Rechtsberatung oder an Planungsbüros im Haushaltsjahr 2021 bis zu einer Höhe von 50.000,- zu beauftragen. Weil im Haushalt 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen, werden diese außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

4.    Im Haushalt 2022 werden die bis dahin zu ermittelnden Kosten veranschlagt.

5.    Die Personalausstattung in der unteren Naturschutzbehörde ist zur Sicherstellung einer zügigen Bearbeitung des Änderungsverfahrens umgehend anzupassen. Die Haushaltsmittel für diese zusätzliche Stelle werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.