Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Persönlich beteilig: 1

Vorberatung        

Kreistag am 05.05.2008, TOP 6 ö

Kreistag am 13.05.2013, TOP 5 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 19.07.2021, TOP 15 ö

Gemäß Art. 43 Abs. 1 LKrO ist der Landrat persönlich beteiligt, daher übernimmt der gewählte Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer den Vorsitz.

KR Manfred Schmidt erkundigt sich, weshalb dieser Tagesordnungspunkt erst nach 14 Monaten nach der konstituierenden Sitzung behandelt werde, worauf der Vorsitzende erklärt, dass es nachgeholt werden müsse.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Die Dienstaufwandsentschädigung des Landrates Robert Niedergesäß wird für die aktuelle Amtszeit mit dem Endbetrag der Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG festgesetzt.