Sitzung: 02.08.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Persönlich beteilig: 1
Vorlage: 2021/0370/1
Vorberatung |
Kreistag vom 28.07.2003 Kreis- und Strategieausschuss vom 19.07.2021, TOP 16
ö |
Der Vorsitzende Walter Brilmayer verweist auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage und auf die Vorberatung im Kreis- und Strategieausschuss.
Es folgt keine Wortmeldung.
Nach Beschlussfassung übergibt der gewählte Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer den Vorsitz wieder an den Landrat.
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1.
Der Landrat ist berechtigt,
den Dienstwagen auch privat zu nutzen.
Er erstattet hierfür dem
Landkreis den tatsächlichen Kilometer-Aufwand, maximal die gleichen Beträge,
wie sie im staatlichen Bereich für Dienstautos verrechnet werden (tatsächlich
zur Zeit max. 0,35 € bzw. 0,46 € mit Fahrer).
2.
Absatz 1 gilt nicht für
Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Für diese Fahrten wird dem Landrat
die unentgeltliche Nutzung des Dienstwagens gestattet. Hiervon unberührt bleibt
die Versteuerung dieser Fahrten als geldwerter Vorteil.
3.
Die Abrechnung soll jeweils
bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.