Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Persönlich beteilig: 1

Vorberatung        

Kreistag vom 28.07.2003

Kreis- und Strategieausschuss vom 19.07.2021, TOP 16 ö

Der Vorsitzende Walter Brilmayer verweist auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage und auf die Vorberatung im Kreis- und Strategieausschuss.

Es folgt keine Wortmeldung.

 

Nach Beschlussfassung übergibt der gewählte Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer den Vorsitz wieder an den Landrat.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landrat ist berechtigt, den Dienstwagen auch privat zu nutzen.

Er erstattet hierfür dem Landkreis den tatsächlichen Kilometer-Aufwand, maximal die gleichen Beträge, wie sie im staatlichen Bereich für Dienstautos verrechnet werden (tatsächlich zur Zeit max. 0,35 € bzw. 0,46 € mit Fahrer).

2.   Absatz 1 gilt nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Für diese Fahrten wird dem Landrat die unentgeltliche Nutzung des Dienstwagens gestattet. Hiervon unberührt bleibt die Versteuerung dieser Fahrten als geldwerter Vorteil.

3.   Die Abrechnung soll jeweils bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.