Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 25.11.2020

Sachvortragende(r):

Sebastian Hallmann, Mitarbeiter SG 11, Bildung und IT

 

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und erteilt Sebastian Hallmann das Wort, der über den Zeitvorteil berichtet, den es durch eine Verfahrensänderung geben würde. Dazu müsse, sofern das Gremium damit einverstanden ist, die Nummer 3 des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage („Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses ist dieses zu gegebener Zeit im ULV-Ausschuss zu behandeln, um dann nach Vergabebeschluss auch die entsprechenden Haushaltsmittel voraussichtlich in Höhe von 535.000 € - 595.000 € ab dem Haushaltsjahr 2024 (bei 6 Jahren Laufzeit bis zu 3,5 Mio. €) für den Betrieb der Regionalbuslinie 448 als freiwillige Leistung des Landkreises einplanen zu können.“) durch folgenden Text (analog zu TOP 11 ö) ersetzt werden: „Die Verwaltung wird ermächtigt, die MVV GmbH zu beauftragen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Gebot zu erteilen. Der ULV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Erteilung des Zuschlags, die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2024 einzuplanen. Der ULV-Ausschuss wird über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.“

Der Landrat erkundigt sich, worin der Unterschied bestehe, zwischen einer MVV- Ausschreibung und einer für die Liegenschaftsverwaltung, über die der LSV-Ausschuss entscheide. Sebastian Hallmann antwortet, dass er von der zentralen Vergabestelle die Rückmeldung erhalten habe, dass der Beschlussvorschlag fachlich richtig formuliert sei.

KR Martin Lechner erklärt, dass er mit der Verfahrensänderung ein Problem habe, denn der ULV-Ausschuss habe für eine freiwillige Leistung des Landkreises die Art und den Gegenstand der Ausschreibung nicht mehr in der Hand.

Sebastian Hallmann verweist auf die Sitzungsvorlage und der im Sachverhalt enthaltenen Leistungsbeschreibung und erklärt, dass der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Verfahren darin bestehe, dass der ULV-Ausschuss der MVV GmbH das Recht erteile den Bestbieter den Zuschlag zu erteilen, anstatt wie bisher, erst auf den „Vergabebeschluss“ noch zu warten. Wenn es vom Gremium gewünscht werde, so Sebastian Hallmann, könne er bei der MVV GmbH anregen, die Vorabbekanntmachung im Dezember dem ULV-Ausschuss erneut zur Diskussion vorzulegen.

KR Manfred Schmidt merkt an, dass ihm die in der Sitzungsvorlage genannten sieben Minuten Übergangszeit für die Strecke Amtsgericht Ebersberg zur S-Bahn als illusorisch erscheine, vor allem für ältere Menschen. Er bittet das auf Praxistauglichkeit zu überprüfen.

Sebastian Hallmann erklärt, wie schwierig es sei, den Fahrplan für alle Menschen gerecht zu machen; er nehme aber die Anregung gerne mit.

KRin Bianka Poschenrieder bedankt sich für die Einführung der Ringlinie und regt an, den Aspekt der Ortsnähe mit in die Ausschreibung mitaufzunehmen, um dadurch eigene Unternehmen im Landkreis zu stärken.

Brigitte Keller, Abteilungsleiter 1 (Zentrales und Bildung) verweist auf das Vergaberecht und dessen Regeln und Vorschriften.

Aufgrund des Diskussionsverlauf stellt der Landrat zuerst die Beibehaltung des bisherigen Vergabeverfahrens (Ausschreibungsergebnisse werden im ULV-Ausschuss) und anschließend den gesamten Beschlussvorschlag mit der neu formulierte Nr. 3 zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

KR Josef Oswald regt nach Beschlussfassung an, den Ausschreibungsprozess im MVV im ULV-Ausschuss im Rahmen eines Tagesordnungspunktes darzustellen, was Sebastian Hallmann zusagt.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Das bisherige Vergabeverfahren (Ausschreibungsergebnisse werden im ULV-Ausschuss behandelt) wird beibehalten.

&

abgelehnt

Ja 4   Nein 9

 

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der ULV–Ausschuss stimmt der Inbetriebnahme der neuen MVV-Regional­buslinie 448 Grafing Bahnhof (S) - Seeschneid - Ebersberg (S) – Oberndorf - Öxinger Platz – Schammach - Grafing Bahnhof (S) mit zwei entgegengesetzten Umläufen zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 bis 08.12.2029 mit der im Sach­verhalt dargestellten Leistungsbeschreibung zu.

2.   Die Vorabbekanntmachung erfolgt gemäß der im Sachvortrag dargestellten Leistungsbeschreibung. Der Ausschreibungsprozess soll mit der Vorab­bekanntmachung spätestens im Dezember 2021 eingeleitet werden.
Zur Durchführung des gesamten Ausschreibungsverfahrens wird die MVV GmbH beauftragt.

3.   Die Verwaltung wird ermächtigt, die MVV GmbH zu beauftragen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Gebot zu erteilen. Der ULV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Erteilung des Zuschlags, die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2024 einzuplanen.
Der ULV-Ausschuss wird über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.

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einstimmig angenommen

Ja 13   Nein 0