ULV-Ausschuss am
25.11.2020 |
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Sachvortragende(r): |
Sebastian Hallmann, Mitarbeiter
SG 11, Bildung und IT |
Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und
erteilt Sebastian Hallmann das Wort, der über den Zeitvorteil berichtet, den es
durch eine Verfahrensänderung geben würde. Dazu müsse, sofern das Gremium damit
einverstanden ist, die Nummer 3 des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage („Nach Vorliegen des
Ausschreibungsergebnisses ist dieses zu gegebener Zeit im ULV-Ausschuss zu
behandeln, um dann nach Vergabebeschluss auch die entsprechenden
Haushaltsmittel voraussichtlich in Höhe von 535.000 € - 595.000 € ab dem
Haushaltsjahr 2024 (bei 6 Jahren Laufzeit bis zu 3,5 Mio. €) für den Betrieb
der Regionalbuslinie 448 als freiwillige Leistung des Landkreises einplanen zu
können.“) durch folgenden Text (analog zu TOP 11 ö) ersetzt werden: „Die Verwaltung wird ermächtigt, die MVV
GmbH zu beauftragen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Gebot zu erteilen.
Der ULV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Erteilung des Zuschlags, die
entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2024 einzuplanen. Der
ULV-Ausschuss wird über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.“
Der Landrat erkundigt sich, worin der Unterschied bestehe,
zwischen einer MVV- Ausschreibung und einer für die Liegenschaftsverwaltung,
über die der LSV-Ausschuss entscheide. Sebastian Hallmann antwortet, dass er
von der zentralen Vergabestelle die Rückmeldung erhalten habe, dass der
Beschlussvorschlag fachlich richtig formuliert sei.
KR Martin Lechner erklärt, dass er mit der
Verfahrensänderung ein Problem habe, denn der ULV-Ausschuss habe für eine
freiwillige Leistung des Landkreises die Art und den Gegenstand der
Ausschreibung nicht mehr in der Hand.
Sebastian Hallmann verweist auf die Sitzungsvorlage
und der im Sachverhalt enthaltenen Leistungsbeschreibung und erklärt, dass der
Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Verfahren darin bestehe, dass der
ULV-Ausschuss der MVV GmbH das Recht erteile den Bestbieter den Zuschlag zu
erteilen, anstatt wie bisher, erst auf den „Vergabebeschluss“ noch zu warten. Wenn
es vom Gremium gewünscht werde, so Sebastian Hallmann, könne er bei der MVV
GmbH anregen, die Vorabbekanntmachung im Dezember dem ULV-Ausschuss erneut zur
Diskussion vorzulegen.
KR Manfred Schmidt merkt an, dass ihm die in der
Sitzungsvorlage genannten sieben Minuten Übergangszeit für die Strecke
Amtsgericht Ebersberg zur S-Bahn als illusorisch erscheine, vor allem für
ältere Menschen. Er bittet das auf Praxistauglichkeit zu überprüfen.
Sebastian Hallmann erklärt, wie schwierig es sei,
den Fahrplan für alle Menschen gerecht zu machen; er nehme aber die Anregung
gerne mit.
KRin Bianka Poschenrieder bedankt sich für die
Einführung der Ringlinie und regt an, den Aspekt der Ortsnähe mit in die Ausschreibung
mitaufzunehmen, um dadurch eigene Unternehmen im Landkreis zu stärken.
Brigitte Keller, Abteilungsleiter 1 (Zentrales und
Bildung) verweist auf das Vergaberecht und dessen Regeln und Vorschriften.
Aufgrund des Diskussionsverlauf stellt der Landrat
zuerst die Beibehaltung des bisherigen Vergabeverfahrens
(Ausschreibungsergebnisse werden im ULV-Ausschuss) und anschließend den
gesamten Beschlussvorschlag mit der neu formulierte Nr. 3 zur Abstimmung.
KR Josef Oswald regt
nach Beschlussfassung an, den Ausschreibungsprozess im MVV im ULV-Ausschuss im
Rahmen eines Tagesordnungspunktes darzustellen, was Sebastian Hallmann zusagt.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Das
bisherige Vergabeverfahren (Ausschreibungsergebnisse werden im ULV-Ausschuss
behandelt) wird beibehalten.
& |
abgelehnt |
Ja 4 Nein 9 |
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der
ULV–Ausschuss stimmt der Inbetriebnahme der neuen MVV-Regionalbuslinie 448
Grafing Bahnhof (S) - Seeschneid - Ebersberg (S) – Oberndorf - Öxinger Platz –
Schammach - Grafing Bahnhof (S) mit zwei entgegengesetzten Umläufen zum
Fahrplanwechsel am 10.12.2023 bis 08.12.2029 mit der im Sachverhalt
dargestellten Leistungsbeschreibung zu.
2.
Die Vorabbekanntmachung erfolgt gemäß
der im Sachvortrag dargestellten Leistungsbeschreibung. Der
Ausschreibungsprozess soll mit der Vorabbekanntmachung spätestens im Dezember
2021 eingeleitet werden.
Zur Durchführung des gesamten Ausschreibungsverfahrens wird die MVV GmbH
beauftragt.
3.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die MVV GmbH zu beauftragen, den Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Gebot zu erteilen. Der ULV-Ausschuss beauftragt die
Verwaltung, nach Erteilung des Zuschlags, die entsprechenden Haushaltsmittel im
Haushaltsjahr 2024 einzuplanen.
Der ULV-Ausschuss wird über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
& |
einstimmig angenommen |
Ja 13 Nein
0 |