Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachvortragende(r):

Andreas Lackenbauer, IB LACKENBAUER

 

Andreas Lackenbauer hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll) über die Erneuerung der Kälteanlage – Sicherheitszelle, mit folgendem Fazit:

Durch die am Standort Eichthalstraße gegebenen Rahmenbedingungen ist der Einsatz von Wasser als Kältemittel für die Modernisierung der IT-Kühlung sehr gut geeignet.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Erreichung der Klimaziele und Einhaltung unserer internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz kann das System ökologisch empfohlen werden.

Durch einen hohen Anteil an freier Kühlung und daraus resultierenden hohen Jahresarbeitszahlen der Kälteerzeugung bei niedrigem Energie-/Stromverbrauch ist ein ökonomischer, zukunftssicherer Betrieb zu erwarten.

Wir empfehlen daher die Umsetzung der Maßnahme mit dem Einsatz der eChiller zur Kälteerzeugung.

Während der Präsentation beantwortet Andreas Lackenbauer zufriedenstellend die Fragen aus dem Gremium.

Auf die Frage von KRin Veronika Ruoff antwortet Erich Hanslmayer (SG-Leiter 11, Bildung und IT), dass das Landratsamt als Behörde keine Daten in eine Cloud verlagern werde, sondern diese im Rechenzentrum im Haus vorhalte. Die Verlagerung von Daten in eine Cloud sei datenschutzrechtlich höchst bedenklich, so Erich Hanslmayer, denn das Landratsamt arbeite mit zum Teil höchst sensiblen Daten (z.B. im Gesundheitswesen). Die Nutzung von Cloud-Diensten sei daher in den nächsten Jahren nicht angedacht, so Erich Hanslmayer abschließend.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Mit der Durchführung der Maßnahme „Erneuerung der Kälteanlage Sicherheitszelle“ mit Kosten in Höhe von 345.000 € brutto besteht Einverständnis.

2.   Die Investition in Höhe von 345.000 € brutto wird auf die Warteliste genommen.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

3.   Die Investition in Höhe von 345.000 € brutto wird von der Warteliste genommen und die Haushaltsmittel werden für die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.